Nachfolgend finden Sie eine
Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank
DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen,
Arbeitshilfen und Links.
Da instanzgerichtliche
Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung bekannt
werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum
dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
Aktuelles
Beitritt von China und Kanada zum Haager Übereinkommen vom 5.10.1961
zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der
Legalisation („Haager Übereinkommen“)
Die Volksrepublik China
ist dem Haager Übereinkommen mit Wirkung zum 7.11.2023
beigetreten. Zudem ist Kanada dem Haager Übereinkommen mit Wirkung
zum 11.1.2024 beigetreten.
Weitere Informationen
finden Sie
hier.
Entscheidung der Woche
BGB
§§ 1814 Abs. 3 S. 2 Nr. 1, 1821 Abs. 3 Nr. 1 u. Abs. 4 S. 1; FamFG §§ 26,
34 Abs. 3, 278
Amtsermittlungspflicht des Betreuungsgerichts; Anforderungen an die
Eignung des Vorsorgebevollmächtigten
a) Auch wenn das
Verfahren nicht mit einer Betreuerbestellung endet, kann die
Amtsermittlungspflicht gemäß § 26 FamFG gebieten, den
Betroffenen anzuhören und ein Sachverständigengutachten
einzuholen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 13. Februar 2019
– XII ZB 485/18 – FamRZ 2019, 736).
b) Dass die Angelegenheiten des Betroffenen durch einen
Bevollmächtigten gleichermaßen besorgt werden können, setzt auch
die Eignung des Bevollmächtigten dafür voraus, eine erhebliche
Gefährdung für die Person des Betroffenen oder dessen Vermögen
entgegen dessen geäußerten Wünschen abzuwenden, wenn der
Betroffene die Gefahr aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung
nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann
(Fortführung von Senatsbeschluss vom 7. August 2013 – XII ZB
671/12 – FamRZ 2013, 1724)
BGH, Beschl. v.
2.8.2023 – XII ZB 303/22
Neu in der
Internet-Datenbank des DNotI – DNotI Online Plus
GrdstVG § 2; BGB §§ 441, 779
Genehmigungsbedürftigkeit einer nachträglichen Vertragsänderung –
hier: Kaufpreisherabsetzung infolge Minderung
Internetgutachten-Nr.:
200312
WEG
§§ 9a, 10, 12, 24, 47; BGB §§ 181, 183
Zustimmung der Eigentümergemeinschaft zur Veräußerung; Bindung des
Sonderrechtsnachfolgers an eine erteilte Zustimmung des
Rechtsvorgängers; Verwalterzustimmung bei Veräußerung/Erwerb des
Verwalters
Internetgutachten-Nr.:
199847
Erbrecht
BGB §§ 2215, 2227
Entlassung des Testamentsvollstreckers aus wichtigem Grund; Zeitraum
für Erstellung eines Nachlassverzeichnisses
1. Der Zeitraum, den
der Testamentsvollstrecker für die Erstellung und Übermittlung
eines Nachlassverzeichnisses in Anspruch nehmen darf, ohne einen
wichtigen Grund zu seiner Entlassung zu setzen, bestimmt sich
nach den konkreten Umständen des Falls und hängt insbesondere
vom Umfang und von der Komplexität des Sachverhalts sowie den
vorhandenen Schwierigkeiten bei der Ermittlung der Nachlassmasse
ab.
a) In diesem Zusammenhang ist ferner zu berücksichtigen, ob und
inwieweit der Testamentsvollstrecker von Berufs wegen oder
aufgrund früherer vergleichbarer Ämter über Erfahrungen bei der
Erstellung eines Nachlassverzeichnisses verfügt.
b) Von Bedeutung ist überdies, in welchem zeitlichen Umfang von
ihm unter Berücksichtigung seiner sonstigen (beruflichen oder
anderweitigen) Verpflichtungen eine Tätigkeit zur Verwaltung des
Nachlasses erwartet werden kann.
2. Selbst wenn sich im Einzelfall eine vorwerfbare zeitliche
Verzögerung bei der Anfertigung und Überlassung des
Nachlassverzeichnisses ergibt, führt diese nicht ohne Weiteres
zur Entlassung des Testamentsvollstreckers. Erforderlich ist
vielmehr eine schuldhafte und grobe Missachtung der Pflicht zur
unverzüglichen Vorlage eines Nachlassverzeichnisses.
3. Ebenso wenig führen sachliche Fehler im Nachlassverzeichnis
ohne Weiteres zur Entlassung des Testamentsvollstreckers. Nur
dann, wenn die Fehler Ausdruck einer grob nachlässigen oder gar
böswillig fehlerhaften Amtsführung sind, stellen sie einen
wichtigen Grund zur Amtsenthebung dar. In allen anderen Fällen
begründen sie nur die Verpflichtung des Testamentsvollstreckers,
die vorhandenen Fehler alsbald zu berichtigen.
OLG Düsseldorf,
Beschl. 24.1.2023 – 3 Wx 105/22
IPR und ausländisches
Recht
FamFG
§§ 107, 109
Anerkennung einer im Iran durchgeführten Ehescheidung
Nach iranischem
Recht durchgeführte Scheidungen, denen ein gerichtliches
Verfahren gemäß Art. 26 ff. des Gesetzes zum Schutze der Familie
vom 19.2.2013 (FSG 2013) vorausgeht, sind als gerichtliche
Scheidungen gemäß § 107 FamFG anerkennungsfähig. Das gilt auch
für Scheidungsanträge des Ehemannes, weil Art. 1133 Iran. ZGB in
der seit dem Jahr 2002 geltenden Fassung auch für den Ehemann
einen gerichtlichen Antrag auf Scheidung vorsieht.
OLG Bremen, Beschl.
v. 24.4.2023 – 4 VA 1/22
Notarrecht/Verfahrensrecht
ZVG §
90; BGB §§ 891, 1004
Zwangsversteigerung; Folgen der Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses
1. Für denjenigen,
der als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, streitet die
Vermutung des § 891 Abs. 1 BGB, dass er Eigentümer ist. Zur
Widerlegung dieser Vermutung muss der Vermutungsgegner nicht nur
beweisen, dass der eingetragene Erwerbsgrund nicht zu einem
Erwerb des Rechts geführt hat, sondern grundsätzlich auch, dass
es keinen anderen Erwerbsgrund gibt.
2. Der Eigentumserwerb durch Zuschlag im
Zwangsversteigerungsverfahren führt zwar zu einer zu
berichtigenden Unrichtigkeit des Grundbuchs. Wird jedoch der
Zuschlag rechtskräftig aufgehoben, so entfallen seine Wirkungen
rückwirkend. Infolge einer solchen Aufhebung kann der Eigentümer
von dem Erwerber den Abriss eines zwischenzeitlich errichteten
Hauses und die Beseitigung einer zwischenzeitlich bestellten
Grundschuld verlangen.
(Leitsätze der
DNotI-Redaktion)
OLG Brandenburg,
Urt. v. 29.6.2023 – 5 U 81/20
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