2. - 6. Oktober 2023

Neu auf der DNotI-Homepage

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2. - 6. Oktober 2023

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.

 

Aktuelles

 

Beitritt von China und Kanada zum Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation („Haager Übereinkommen“)

Die Volksrepublik China ist dem Haager Übereinkommen mit Wirkung zum 7.11.2023 beigetreten. Zudem ist Kanada dem Haager Übereinkommen mit Wirkung zum 11.1.2024 beigetreten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 


Entscheidung der Woche

 

BGB §§ 1814 Abs. 3 S. 2 Nr. 1, 1821 Abs. 3 Nr. 1 u. Abs. 4 S. 1; FamFG §§ 26, 34 Abs. 3, 278
Amtsermittlungspflicht des Betreuungsgerichts; Anforderungen an die Eignung des Vorsorgebevollmächtigten

a) Auch wenn das Verfahren nicht mit einer Betreuerbestellung endet, kann die Amtsermittlungspflicht gemäß § 26 FamFG gebieten, den Betroffenen anzuhören und ein Sachverständigengutachten einzuholen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 13. Februar 2019 – XII ZB 485/18 – FamRZ 2019, 736).
b) Dass die Angelegenheiten des Betroffenen durch einen Bevollmächtigten gleichermaßen besorgt werden können, setzt auch die Eignung des Bevollmächtigten dafür voraus, eine erhebliche Gefährdung für die Person des Betroffenen oder dessen Vermögen entgegen dessen geäußerten Wünschen abzuwenden, wenn der Betroffene die Gefahr aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann (Fortführung von Senatsbeschluss vom 7. August 2013 – XII ZB 671/12 – FamRZ 2013, 1724)

BGH, Beschl. v. 2.8.2023 – XII ZB 303/22

 


Neu in der Internet-Datenbank des DNotI – DNotI Online Plus

 

GrdstVG § 2; BGB §§ 441, 779
Genehmigungsbedürftigkeit einer nachträglichen Vertragsänderung – hier: Kaufpreisherabsetzung infolge Minderung

Internetgutachten-Nr.: 200312

 

WEG §§ 9a, 10, 12, 24, 47; BGB §§ 181, 183
Zustimmung der Eigentümergemeinschaft zur Veräußerung; Bindung des Sonderrechtsnachfolgers an eine erteilte Zustimmung des Rechtsvorgängers; Verwalterzustimmung bei Veräußerung/Erwerb des Verwalters

Internetgutachten-Nr.: 199847

 


Erbrecht

 

BGB §§ 2215, 2227
Entlassung des Testamentsvollstreckers aus wichtigem Grund; Zeitraum für Erstellung eines Nachlassverzeichnisses

1. Der Zeitraum, den der Testamentsvollstrecker für die Erstellung und Übermittlung eines Nachlassverzeichnisses in Anspruch nehmen darf, ohne einen wichtigen Grund zu seiner Entlassung zu setzen, bestimmt sich nach den konkreten Umständen des Falls und hängt insbesondere vom Umfang und von der Komplexität des Sachverhalts sowie den vorhandenen Schwierigkeiten bei der Ermittlung der Nachlassmasse ab.
a) In diesem Zusammenhang ist ferner zu berücksichtigen, ob und inwieweit der Testamentsvollstrecker von Berufs wegen oder aufgrund früherer vergleichbarer Ämter über Erfahrungen bei der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses verfügt.
b) Von Bedeutung ist überdies, in welchem zeitlichen Umfang von ihm unter Berücksichtigung seiner sonstigen (beruflichen oder anderweitigen) Verpflichtungen eine Tätigkeit zur Verwaltung des Nachlasses erwartet werden kann.
2. Selbst wenn sich im Einzelfall eine vorwerfbare zeitliche Verzögerung bei der Anfertigung und Überlassung des Nachlassverzeichnisses ergibt, führt diese nicht ohne Weiteres zur Entlassung des Testamentsvollstreckers. Erforderlich ist vielmehr eine schuldhafte und grobe Missachtung der Pflicht zur unverzüglichen Vorlage eines Nachlassverzeichnisses.
3. Ebenso wenig führen sachliche Fehler im Nachlassverzeichnis ohne Weiteres zur Entlassung des Testamentsvollstreckers. Nur dann, wenn die Fehler Ausdruck einer grob nachlässigen oder gar böswillig fehlerhaften Amtsführung sind, stellen sie einen wichtigen Grund zur Amtsenthebung dar. In allen anderen Fällen begründen sie nur die Verpflichtung des Testamentsvollstreckers, die vorhandenen Fehler alsbald zu berichtigen.

OLG Düsseldorf, Beschl. 24.1.2023 – 3 Wx 105/22

 


IPR und ausländisches Recht

 

FamFG §§ 107, 109
Anerkennung einer im Iran durchgeführten Ehescheidung

Nach iranischem Recht durchgeführte Scheidungen, denen ein gerichtliches Verfahren gemäß Art. 26 ff. des Gesetzes zum Schutze der Familie vom 19.2.2013 (FSG 2013) vorausgeht, sind als gerichtliche Scheidungen gemäß § 107 FamFG anerkennungsfähig. Das gilt auch für Scheidungsanträge des Ehemannes, weil Art. 1133 Iran. ZGB in der seit dem Jahr 2002 geltenden Fassung auch für den Ehemann einen gerichtlichen Antrag auf Scheidung vorsieht.

OLG Bremen, Beschl. v. 24.4.2023 – 4 VA 1/22

 

Notarrecht/Verfahrensrecht

 

ZVG § 90; BGB §§ 891, 1004
Zwangsversteigerung; Folgen der Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses

1. Für denjenigen, der als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, streitet die Vermutung des § 891 Abs. 1 BGB, dass er Eigentümer ist. Zur Widerlegung dieser Vermutung muss der Vermutungsgegner nicht nur beweisen, dass der eingetragene Erwerbsgrund nicht zu einem Erwerb des Rechts geführt hat, sondern grundsätzlich auch, dass es keinen anderen Erwerbsgrund gibt.
2. Der Eigentumserwerb durch Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren führt zwar zu einer zu berichtigenden Unrichtigkeit des Grundbuchs. Wird jedoch der Zuschlag rechtskräftig aufgehoben, so entfallen seine Wirkungen rückwirkend. Infolge einer solchen Aufhebung kann der Eigentümer von dem Erwerber den Abriss eines zwischenzeitlich errichteten Hauses und die Beseitigung einer zwischenzeitlich bestellten Grundschuld verlangen.

(Leitsätze der DNotI-Redaktion)

OLG Brandenburg, Urt. v. 29.6.2023 – 5 U 81/20

 


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