28. August - 1. September 2023

Neu auf der DNotI-Homepage

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28. August - 1. September 2023

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.

 

Entscheidung der Woche

 

BGB §§ 311b Abs. 1 S. 1, 133, 433 Abs. 1, 434
Grundstückskaufvertrag; Beschaffenheit des Grundstücks; Irrtum über Grundstücksgröße; Auslegung notarieller Urkunden; falsa demonstratio

1. Zur Beschaffenheit eines verkauften Grundstücks gehört es nicht, dass es sich auf ein Nachbargrundstück erstreckt; eine solche Vereinbarung legt den Kaufgegenstand selbst und nicht lediglich dessen Beschaffenheit fest.
2a. Der Wortsinn einer in einem notariellen Grundstückskaufvertrag enthaltenen Erklärung ist nicht maßgeblich, wenn feststeht, dass die Vertragsparteien in der Erklärung Begriffe anders als nach dem Wortsinn verstehen oder mit Flurstücks- oder Grundbuchangaben andere Vorstellungen über den verkauften Grundbesitz verbinden (sog. versehentliche Falschbezeichnung bzw. falsa demonstratio). Eine solche Falschbezeichnung ändert nach § 133 BGB nichts daran, dass – wie auch sonst – nicht das fehlerhaft Erklärte, sondern das wirklich Gewollte gilt.
2b. Aus dem Umstand, dass die Kaufvertragsparteien die tatsächlichen Verhältnisse des im Eigentum des Verkäufers stehenden Grundstücks bei einer Besichtigung zur Kenntnis genommen haben, kann, auch wenn dieses Grundstück und das angrenzende Nachbargrundstück scheinbar eine Einheit bilden, nur im Ausnahmefall auf eine Einigung über den Mitverkauf des nicht im Eigentum des Verkäufers stehenden Nachbargrundstücks geschlossen werden (Abgrenzung zu Senat, Urteil vom 18. Januar 2008 – V ZR 174/06, NJW 2008, 1658).
3. Weckt der Verkäufer eines Grundstücks bei dem Käufer vor Vertragsschluss falsche – einseitige – Vorstellungen über den tatsächlichen Umfang seines Eigentums oder erkennt er eine entsprechende Fehlvorstellung über den Grenzverlauf, klärt den Käufer aber nicht über den wahren Grenzverlauf auf, fehlt es in aller Regel an einer Einigung über den Verkauf eines scheinbar zu dem Grundstück des Verkäufers zugehörigen fremden Grundstücks. Der Verkäufer kann allerdings wegen Verschuldens bei Vertragsschluss zum Schadensersatz verpflichtet sein.

BGH, Urt. v. 23.6.2023 – V ZR 89/22

 


Neu in der Internet-Datenbank des DNotI – DNotI Online Plus

 

BGB § 139
Aufnahme einer salvatorischen Klausel in Einzeltestament

Internetgutachten-Nr.: 199856

 

BGB §§ 167, 168, 727, 1922, 2100, 2205; HGB § 128
Verkauf eines im Eigentum einer GbR stehenden Grundstücks nach dem Tod eines Gesellschafters durch einen transmortal Bevollmächtigten

Internetgutachten-Nr.: 199919

 


Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

 

BGB §§ 650u, 640, 307; BeurkG § 17; BNotO § 19
Bauträgervertrag; unwirksame Abnahmeklausel; Notarhaftung

1. Eine Klausel in einem Bauträgervertrag, wonach der Erwerber bei der eigenen Erklärung der Abnahme an die vorangegangene Feststellung der Abnahmereife durch einen Sachverständigen gebunden ist, entzieht dem Erwerber das Recht zur individuellen Abnahme, weil ihm die Möglichkeit genommen wird, über die Ordnungsgemäßheit der Werkleistung selbst zu befinden. Dies hat die Unwirksamkeit der Klausel gem. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB zur Folge.
2. Es gehört zu den Pflichten des Notars, AGB-Klauseln, die zu Zweifeln an ihrer Wirksamkeit Anlass geben könnten, einer näheren Prüfung zu unterziehen und die Parteien entsprechend zu belehren. Es stellt daher einen sorgfaltswidrigen Pflichtverstoß dar, eine derartige Abnahmeklausel zu beurkunden, ohne die Beteiligten zuvor über die Unwirksamkeit der Abnahmeklausel zu belehren.

(Leitsätze der DNotI-Redaktion)

OLG Celle, Urt. v. 1.2.2023 – 3 U 60/22

 


Familienrecht

 

BGB § 176; FamFG § 59 Abs. 1
Kein Beschwerderecht des ehemals Bevollmächtigten bei Kraftloserklärung nach § 176 BGB

Dem (ehemals) Bevollmächtigten steht im Fall der Bewilligung der öffentlichen Bekanntmachung der Kraftloserklärung nach § 176 BGB kein Beschwerderecht gegen diesbezügliche Entscheidungen des Amtsgerichts im Sinne des § 59 Abs. 1 FamFG zu (Aufgabe von Senat BtPrax 2014, 179).

OLG Frankfurt, Beschl. v. 7.3.2023 – 20 W 38/22

 


Erbrecht

 

BGB § 2077
Gültigkeit einer letztwilligen Verfügung im Fall der Scheidung; Ermittlung des Erblasserwillens

§ 2077 Abs. 1 Satz 1 BGB bestimmt, dass eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser seinen Ehegatten bedacht hat, unwirksam ist, wenn die Ehe vor dem Tod des Erblassers aufgelöst worden ist. Gem.  § 2077 Abs. 3 BGB ist die Verfügung allerdings nicht unwirksam, wenn anzunehmen ist, dass der Erblasser sie auch für einen solchen Fall getroffen haben würde. Ein Ehevertrag, durch den die Ehegatten den Güterstand der Gütertrennung vereinbarten, für den Fall der Scheidung der Ehe den Versorgungsausgleich ausschlossen und gegenseitig auf jeglichen nachehelichen Unterhalt verzichteten, ist kein Indiz dafür, dass die Einsetzung zum Alleinerben auch für den Fall der Scheidung gültig bleiben soll. Gleiches gilt für das gemeinsame Halten von Hunden während der Ehe und die finanzielle Beteiligung des einen Ehegatten an einem Hauskauf des anderen Ehegatten.

(Leitsatz der DNotI-Redaktion)

OLG Schleswig, Beschl. v. 10.3.2022 – 3 Wx 46/21

 


Steuerrecht

 

EStG § 7; HGB § 255 Abs. 1
AfA-Bemessungsgrundlage für Gebäude; Schenkung

Für die Ermittlung der Anschaffungskosten im Rahmen der AfA-Bemessungsgrundlage ist auf die tatsächliche finanzielle Belastung abzustellen. Erwirbt ein Käufer ein Gebäude von seinen Eltern und wird der Kaufpreis nicht gezahlt, sondern als Schenkung gewährt, so liegen deshalb im Umfang der Schenkung keine Anschaffungskosten der Gebäude vor.

(Leitsatz der DNotI-Redaktion)

FG Münster, Urt. v. 24.3.2023 – 2 K 1801/22 E

 


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