Nachfolgend finden Sie eine
Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank
DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen,
Arbeitshilfen und Links.
Da instanzgerichtliche
Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung bekannt
werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum
dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
Entscheidung der Woche
BGB §§ 577 Abs. 1 S. 2, 1094
Vorrang eines dinglichen Vorkaufsrechts eines Familienangehörigen
vor dem Mietervorkaufsrecht
Das dingliche
Vorkaufsrecht genießt jedenfalls dann Vorrang vor dem
Vorkaufsrecht des Mieters, wenn es von dem Eigentümer zugunsten
eines Familienangehörigen i. S. v. § 577 Abs. 1 Satz 2 BGB
bestellt wurde.
BGH, Beschl. v.
27.4.2023 – V ZB 58/22
Immobilienrecht/allg. Zivilrecht
BGB
§§ 577, 652
Grundstückskaufvertrag: Vereinbarungen zur Maklerprovision im Fall
der Ausübung eines Vorkaufsrechts
1. Vereinbaren die
Parteien eines Grundstückskaufvertrags, dass der Mieter bei
Ausübung des ihm zustehenden Vorkaufsrechts den Käufer von der
Zahlung der Maklerprovision freizustellen und ihm bereits
geleistete Provisionszahlungen zu erstatten hat, so liegt darin
ein unzulässiger Vertrag zu Lasten Dritter.
2. Enthält der Kaufvertrag jedoch eine Maklerklausel, wonach der Käufer an den Makler eine Maklerprovision zu zahlen hat,
so wirkt diese Maklerklausel auch gegenüber dem
Vorkaufsberechtigten. Eine derartige Regelung ist in der Regel
nicht als Fremdkörper anzusehen.
(Leitsätze der
DNotI-Redaktion)
KG, Urt. v.
27.4.2023 – 10 U 80/22
BGB §
1030
Anforderungen an einen aufschiebend oder auflösend bedingten
Nießbrauch
Ein Nießbrauch kann
aufschiebend oder auflösend bedingt bestellt werden. Das Recht
muss in seinem Entstehens- wie in seinem Erlöschenstatbestand so
genau bezeichnet werden, dass seine Existenz – im Streitfall
ggf. vom Prozessgericht – eindeutig festzustellen
ist. Dabei können die objektiven Umstände jedoch außerhalb des
Grundbuchs liegen, sofern sie nachprüfbar sind. Das Ereignis,
welches die Bedingung auslöst, muss nicht sogleich und in der
Weise feststellbar sein, dass es über seinen Eintritt keine Meinungsverschiedenheiten oder Streit geben könnte.
(Leitsatz der
DNotI-Redaktion)
OLG Brandenburg,
Beschl. v. 18.11.2022 – 5 W 110/21
GBO
§§ 19, 20, 29; BGB § 167
Widerruf einer Generalvollmacht; Vollzug einer Grundbucheintragung
Die erst nach
Eingang eines Eintragungsantrages beim Grundbuch von diesem
erlangte Kenntnis eines von dem Vollmachtgeber erklärten
Widerrufs einer Generalvollmacht hindert nicht mehr den Vollzug
einer Grundbucheintragung.
OLG Köln, Beschl. v.
3.3.2023 – 2 Wx 15/23
Erbrecht
BGB §§ 551, 2205, 2227
Vermietung einer zum Nachlass gehörenden Immobilie durch den
Testamentsvollstrecker
1. Die Abwicklung
des Nachlasses hat bei Abwicklungsvollstreckung mit tunlicher
Beschleunigung zu erfolgen (Anschluss an OLG München BeckRS
1994, 30840582). Stellt es der Erblasser dem
Testamentsvollstrecker frei, innerhalb welcher Frist eine zum
Nachlass gehörende Immobilie zu veräußern ist, führt diese
Anordnung nicht dazu, dass Dauertestamentsvollstreckung
angeordnet wäre.
2. Vermietet der Testamentsvollstrecker die zum Nachlass
gehörende Immobilie und trennt die Mieteinnahmen nicht von
seinem persönlichen Vermögen, setzt er die Erben dem Risiko aus,
dass Eigengläubiger des Testamentsvollstreckers in den
ungeteilten Nachlass vollstrecken können und damit auf eine
Haftungsmasse Zugriff haben, die für Eigenverbindlichkeiten des
Testamentsvollstreckers grundsätzlich nicht zur Verfügung steht.
Eine derartige Pflichtverletzung rechtfertigt grundsätzlich die
Entlassung des Testamentsvollstreckers.
3. Richtet der Testamentsvollstrecker, der die zum Nachlass
gehörende Immobilie vermietet, für die vom Mieter entrichtete
Mietkaution kein separates Konto ein, um diese getrennt von
seinem Vermögen zu verwahren, handelt es sich um eine erhebliche
Pflichtverletzung, die seine Entlassung aus dem Amt des
Testamentsvollstreckers rechtfertigen kann.
OLG München, Beschl.
v. 25.5.2023 – 33 Wx 36/23 e
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