26. - 30. Juni 2023

Neu auf der DNotI-Homepage

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26. - 30. Juni 2023

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.

 

Aktuelles

 

Reformiertes Stiftungszivilrecht zum 01. Juli 2023

Ab dem 01. Juli 2023 gelten die neuen Bestimmungen des BGB zum Stiftungszivilrecht. Damit tritt ein wesentlicher Teil der Stiftungsrechtsreform in Kraft (Art. 11 Abs. 2 des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes v. 16.7.2021, BGBl. I 2021, S. 2947 [StiftRRG]), deren Hauptanliegen die abschließende bundesrechtliche Regelung des materiellen Stiftungsrechts und die Einführung eines Stiftungsregisters sind.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Entscheidung der Woche

 

GNotKG § 22 Abs. 1; GBO § 15
Haftung des Verkäufers eines Grundstücks für die Kosten der Vormerkung

Zur Haftung des Grundstücksverkäufers gem. § 22 Abs. 1 GNotKG für die Gerichtskosten einer zugunsten des Käufers eingetragenen Eigentumsverschaffungsvormerkung.

KG, Beschl. v. 17.4.2023 – 5 W 44/23

 


Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

 

BauGB §§ 24, 28 Abs. 1 S. 2; GBO § 29
Gemeindliches Vorkaufsrecht; Vermögensübertragung im Wege der Ausgliederung eines Einzelunternehmens

Wird das Vermögen eines im Handelsregister eingetragenen Einzelkaufmanns insgesamt auf eine GmbH übertragen, deren Alleingesellschafter und alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Einzelkaufmann ist, so besteht kein gemeindliches Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, so dass das Grundbuchamt für die beantragte Eigentumsumschreibung auf die GmbH nicht die Vorlage eines Negativattests nach § 28 Abs. 1 Satz 2 BauGB verlangen kann.

OLG Naumburg, Beschl. v. 12.12.2022 – 12 Wx 34/22

 

BGB §§ 313 Abs. 1, 488 Abs. 1 u. 3
Immobilienfinanzierung durch Ehegatten; Darlehen; ehebedingte Zuwendung

Stellt ein Ehegatte dem anderen Ehegatten die Mittel zur Finanzierung des hälftigen Miteigentumsanteils an einem gemeinsamen erworbenen Hausgrundstück zur Verfügung und schließen die Ehegatten hierzu einen schriftlichen Darlehensvertrag, so lässt dies in der Regel auch dann darauf schließen, dass es sich nicht um eine ehebedingte Zuwendung, sondern um einen zwischen den Ehegatten vereinbarten Darlehensvertrag handelt, wenn in der Vertragsurkunde keine Darlehenslaufzeit und keine monatliche Ratenzahlungsverpflichtungen des Darlehensnehmers vereinbart sind.

OLG Bremen, Beschl. v. 27.1.2023 – 4 UF 57/22

 


Erbrecht

 

BGB §§ 2094, 2270
Reichweite der Wechselbezüglichkeit bei durch Anwachsung vergrößertem Erbteil

Ein bei Eintritt der Anwachsung sich vergrößernder Erbteil kann insgesamt eine auf einer wechselbezüglichen Verfügung beruhende Erbeinsetzung darstellen.

OLG Frankfurt, Beschl. v. 6.4.2023 – 21 W 3/23

 


Gesellschaftsrecht

 

BGB § 130 Abs. 1; HGB § 161
Gesellschafterbeschluss im Umlaufverfahren bei einer KG

Die Stimmabgabe in einer Abstimmung ist eine Willenserklärung i. S. d. § 130 Abs. 1 BGB. Eine einmal abgegebene und dem Erklärungsempfänger zugegangene Stimme ist deshalb unwiderruflich, und zwar unabhängig davon, ob ein wichtiger Grund für die Änderung des Abstimmungsverhaltens vorliegt.

(Leitsatz der DNotI-Redaktion)

OLG München, Endurt. v. 5.4.2023 – 7 U 6538/20

 


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