Nachfolgend finden Sie eine
Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank
DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen,
Arbeitshilfen und Links.
Da instanzgerichtliche
Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung bekannt
werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum
dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
Aktuelles
Reformiertes Stiftungszivilrecht zum 01. Juli 2023
Ab dem 01. Juli 2023
gelten die neuen Bestimmungen des BGB zum Stiftungszivilrecht.
Damit tritt ein wesentlicher Teil der Stiftungsrechtsreform in
Kraft (Art. 11 Abs. 2 des Gesetzes zur Vereinheitlichung des
Stiftungsrechts und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes v.
16.7.2021, BGBl. I 2021, S. 2947 [StiftRRG]), deren
Hauptanliegen die abschließende bundesrechtliche Regelung des
materiellen Stiftungsrechts und die Einführung eines
Stiftungsregisters sind.
Weitere
Informationen finden Sie
hier.
Entscheidung der Woche
GNotKG § 22 Abs. 1; GBO § 15
Haftung des Verkäufers eines Grundstücks für die Kosten der
Vormerkung
Zur Haftung des
Grundstücksverkäufers gem. § 22 Abs. 1 GNotKG für die
Gerichtskosten einer zugunsten des Käufers eingetragenen
Eigentumsverschaffungsvormerkung.
KG, Beschl. v.
17.4.2023 – 5 W 44/23
Immobilienrecht/allg. Zivilrecht
BauGB §§ 24, 28 Abs. 1 S. 2; GBO § 29
Gemeindliches Vorkaufsrecht; Vermögensübertragung im Wege der
Ausgliederung eines Einzelunternehmens
Wird das Vermögen
eines im Handelsregister eingetragenen Einzelkaufmanns insgesamt
auf eine GmbH übertragen, deren Alleingesellschafter und
alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Einzelkaufmann
ist, so besteht kein gemeindliches Vorkaufsrecht nach § 24
BauGB, so dass das Grundbuchamt für die beantragte
Eigentumsumschreibung auf die GmbH nicht die Vorlage eines
Negativattests nach § 28 Abs. 1 Satz 2 BauGB verlangen kann.
OLG Naumburg,
Beschl. v. 12.12.2022 – 12 Wx 34/22
BGB
§§ 313 Abs. 1, 488 Abs. 1 u. 3
Immobilienfinanzierung durch Ehegatten; Darlehen; ehebedingte
Zuwendung
Stellt ein Ehegatte
dem anderen Ehegatten die Mittel zur Finanzierung des hälftigen
Miteigentumsanteils an einem gemeinsamen erworbenen
Hausgrundstück zur Verfügung und schließen die Ehegatten hierzu
einen schriftlichen Darlehensvertrag, so lässt dies in der Regel
auch dann darauf schließen, dass es sich nicht um eine
ehebedingte Zuwendung, sondern um einen zwischen den Ehegatten
vereinbarten Darlehensvertrag handelt, wenn in der
Vertragsurkunde keine Darlehenslaufzeit und keine monatliche
Ratenzahlungsverpflichtungen des Darlehensnehmers vereinbart
sind.
OLG Bremen, Beschl.
v. 27.1.2023 – 4 UF 57/22
Erbrecht
BGB §§ 2094, 2270
Reichweite der Wechselbezüglichkeit bei durch Anwachsung
vergrößertem Erbteil
Ein bei Eintritt der
Anwachsung sich vergrößernder Erbteil kann insgesamt eine auf
einer wechselbezüglichen Verfügung beruhende Erbeinsetzung
darstellen.
OLG Frankfurt,
Beschl. v. 6.4.2023 – 21 W 3/23
Gesellschaftsrecht
BGB §
130 Abs. 1; HGB § 161
Gesellschafterbeschluss im Umlaufverfahren bei einer KG
Die Stimmabgabe in
einer Abstimmung ist eine Willenserklärung i. S. d. § 130 Abs. 1
BGB. Eine einmal abgegebene und dem Erklärungsempfänger
zugegangene Stimme ist deshalb unwiderruflich, und zwar
unabhängig davon, ob ein wichtiger Grund für die Änderung des
Abstimmungsverhaltens vorliegt.
(Leitsatz der
DNotI-Redaktion)
OLG München, Endurt.
v. 5.4.2023 – 7 U 6538/20
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