12. - 16. Juni 2023

Neu auf der DNotI-Homepage

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12. - 16. Juni 2023

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.

 

Entscheidung der Woche

 

BGB §§ 307, 652
Immobilienmaklervertrag; Reservierungsgebühr als unangemessene Benachteiligung

a) Ein im Nachgang zu einem bereits bestehenden Immobilienmaklervertrag geschlossener Reservierungsvertrag stellt eine der uneingeschränkten AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle unterliegende Nebenabrede zum Maklervertrag dar, wenn zwischen den beiden in Form Allgemeiner Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträgen eine unmittelbare Verbindung besteht und die Verpflichtung zum exklusiven Vorhalten der Immobilie deshalb als maklerrechtliche Zusatzleistung anzusehen ist (Fortentwicklung von BGH, Urteil vom 23. September 2010 – III ZR 21/10, NJW 2010, 3568 [juris Rn. 10]).
b) Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte Verpflichtung eines Maklerkunden zur Zahlung einer Reservierungsgebühr für das zeitlich begrenzte exklusive Vorhalten einer Immobilie zu seinen Gunsten stellt eine unangemessene Benachteiligung des Kunden im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB dar, wenn die Rückzahlung der Reservierungsgebühr ausnahmslos ausgeschlossen ist und sich aus der Reservierungsvereinbarung für den Kunden weder nennenswerte Vorteile ergeben noch seitens des Immobilienmaklers eine geldwerte Gegenleistung zu erbringen ist (Bestätigung von BGH, Urteil vom 23. September 2010 – III ZR 21/10, NJW 2010, 3568 [juris Rn. 11 bis 17]).

BGH, Urt. v. 20.4.2023 – I ZR 113/22

 


Familienrecht

 

BGB § 1617; EGBGB Art. 10 Abs. 1; StAG § 4 Abs. 1
Rückwirkender Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit; Geburtsname nach Maßgabe deutschen Sachrechts

Erwirbt ein Kind aufgrund Anerkennung der Vaterschaft durch einen Deutschen nach § 4 Abs. 1 Satz 2 StAG die deutsche Staatsangehörigkeit, führt das Kind – vorbehaltlich einer abweichenden Rechtswahl der Sorgerechtsinhaber – gemäß Art. 10 Abs. 1 EGBGB grundsätzlich einen Geburtsnamen nach Maßgabe deutschen Sachrechts.

BGH, Beschl. v. 22.3.2023 – XII ZB 105/22

 

BGB § 1827 Abs. 1; BayMRVG Art. 6
Zwangsbehandlung eines im Maßregelvollzug Untergebrachten; Bedeutung einer Patientenverfügung

a) Eine Patientenverfügung eines gemäß §§ 20, 63 StGB im Maßregelvollzug Untergebrachten steht einer zwangsweisen Behandlung gemäß Art. 6 Abs. 3 Nr. 1 und 2 des Bayerischen Maßregelvollzugsgesetzes (BayMRVG) nur dann gemäß Art. 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 lit. b BayMRVG entgegen, wenn sie Regelungen zur Zwangsbehandlung beinhaltet und erkennen lässt, dass sie in der konkreten Behandlungssituation der geschlossenen Unterbringung Geltung beanspruchen soll (im Anschluss an Senatsbeschlüsse BGHZ 214, 62 = FamRZ 2017, 748 und vom 14. November 2018 – XII ZB 107/18, FamRZ 2019, 236). Daher ist zu prüfen, ob die in der Patientenverfügung in Bezug genommene Situation auch die etwaigen Konsequenzen einer ausbleibenden Behandlung, wie den Eintritt schwerster, gar irreversibler Schäden oder einer Chronifizierung des Krankheitsbildes mit den entsprechenden Folgen für die Fortdauer der freiheitsentziehenden Maßnahme, erfasst (im Anschluss an BVerfG vom 8. Juni 2021 – 2 BvR 1866/17, BVerfGE 158, 131 = FamRZ 2021,
1564).
b) Gemäß Art. 6 Abs. 3 Nr. 3 BayMRVG ist eine Zwangsbehandlung zulässig, um eine konkrete Gefahr für das Leben oder die Gesundheit einer anderen Person in der Einrichtung abzuwenden. Der Umstand, dass von der Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug gemäß § 63 StGB untergebrachte Personen betroffen sind, führt zu keiner einschränkenden Auslegung des Gefahrenbegriffs.
c) Ob besondere Sicherungsmaßnahmen nach Art. 25 BayMRVG das gegenüber einer Zwangsbehandlung mildere Mittel im Sinne des Art. 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 BayMRVG darstellen, ist aus der Sicht der betroffenen Person zu beantworten.

BGH, Beschl. v. 15.3.2023 – XII ZB 232/21

 


Gesellschaftsrecht

 

FamFG §§ 59 Abs. 1 u. 2, 395 Abs. 1 S. 1, 398
Beschwerdebefugnis des GmbH-Gesellschafters gegen Ablehnung einer Löschung im Handelsregister; Ablehnung der Löschung einer nichtigen Geschäftsführerbestellung

1. Der Gesellschafter einer GmbH ist weder nach § 59 Abs. 1 FamFG noch nach § 59 Abs. 2 FamFG befugt, Beschwerde gegen die Entscheidung des Registergerichts einzulegen, die Eintragung einer Person als Geschäftsführer der GmbH nicht nach § 395 FamFG im Handelsregister zu löschen.
2. Dasselbe gilt, wenn das Registergericht die Löschung einer im Handelsregister eingetragenen nichtigen Geschäftsführerbestellung nach § 398 FamFG ablehnt.

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.3.2023 – 3 Wx 55/22

 


Kostenrecht

 

GNotKG § 100
Kostenrecht: Güterrechtliche Vereinbarung

Zum Geschäftswert bei der notariellen Beurkundung von güterrechtlichen Vereinbarungen.

BGH, Beschl. v. 19.4.2023 – XII ZB 234/22

 


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