1. - 5. Mai 2023

Neu auf der DNotI-Homepage

Neu auf der DNotI-Homepage
1. - 5. Mai 2023

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.

 

Entscheidung der Woche

 

WEG §§ 10 Abs. 1 S. 2, 20 Abs. 1 u. 3
Auslegung einer Gemeinschaftsordnung; dynamische Verweisung auf gesetzliche Regelung; Gestattungsbeschluss zu baulicher Veränderung; Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs durch Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

1. Der in der Gemeinschaftsordnung enthaltenen schlichten Verweisung auf die Gesetzeslage oder der bloßen Wiederholung des Gesetzes lässt sich in Ermangelung anderer Anhaltspunkte nicht entnehmen, dass es auch nach einer Gesetzesänderung bei der Anwendung alten Rechts verbleiben soll. Vielmehr ist dies grundsätzlich als dynamische Verweisung auf die jeweils aktuellen gesetzlichen Regelungen zu verstehen.
2. Es ist Sache des Wohnungseigentümers, der eine nicht in der Gemeinschaftsordnung gestattete bauliche Veränderung beabsichtigt, einen Gestattungsbeschluss gegebenenfalls im Wege der Beschlussersetzungsklage herbeizuführen, ehe mit der Baumaßnahme begonnen wird. Handelt er dem zuwider, haben die übrigen Wohnungseigentümer einen Unterlassungsanspruch, der durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ausgeübt wird. Diesem Unterlassungsanspruch kann der bauwillige Wohnungseigentümer nicht unter Berufung auf Treu und Glauben entgegenhalten, dass ihm ein Gestattungsanspruch zusteht.

BGH, Urt. v. 17.3.2023 – V ZR 140/22

 


Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

 

WEG a. F. § 15 Abs. 3
Zur Auslegung einer Gebrauchsregelung in der Gemeinschaftsordnung

Eine „Teileigentumseinheit bestehend aus Hobby- und Abstellraum“ kann auch zu Zwecken eines gewerblichen Buchhaltungsbüros genutzt werden.

LG Karlsruhe, Urt. v. 24.2.2023 – 11 S 139/21

 


Erbrecht

 

BGB § 2303
Pflichtteilsstrafklausel: Sanktionswirkung kann Mittelabfluss voraussetzen

Eine Pflichtteilsstrafklausel, nach der dasjenige Kind von der Schlusserbschaft ausgenommen ist, das einen Pflichtteil beansprucht und erhalten hat, setzt für die Auslösung der Sanktionswirkung nicht nur die Geltendmachung des Pflichtteils gegenüber dem überlebenden Ehegatten voraus, sondern zusätzlich auch einen Mittelabfluss aus dem Nachlassvermögen.

(Leitsatz der DNotI-Redaktion)

OLG Frankfurt, Beschl. v. 21.2.2023 – 21 W 104/22

 


Gesellschaftsrecht

 

StPO § 203; GmbHG § 15 Abs. 3 u. 4; InsO § 15a Abs. 1 S. 1 u. Abs. 4 Nr. 1; StGB § 27
Strafbarkeit des Notars wegen Beihilfe zur Insolvenzverschleppung

Nach den §§ 203, 207 Abs. 1 StPO ist die Eröffnung des Hauptverfahrens zu beschließen, wenn der Angeklagte der Straftat hinreichend verdächtig erscheint. Dies ist der Fall, wenn ein Notar einen Vertrag über den Verkauf und die Abtretung von Geschäftsanteilen, eine Geschäftsführerabberufung und -neubestellung sowie eine Sitzverlegung beurkundet und Indizien darauf hindeuten, dass er weiß, dass die Beteiligten mit der Übernahme der Geschäftsanteile und der Geschäftsführung den Zweck verfolgen, die Gesellschaft einer ordnungsgemäßen insolvenzrechtlichen Abwicklung zu entziehen.

(Leitsatz der DNotI-Redaktion)

LG Lübeck, Beschl. v. 27.3.2023 – 6 Qs 33/22

 


Newsletter abbestellen

Datenschutzerklärung

Kontakt (E-Mail)

Newsletter DNotI-Homepage
Herausgeber: Deutsches Notarinstitut (DNotI), Gerberstr. 19, 97070 Würzburg
Tel.: (+49) (931) 35576-0 - Fax: (+49) (931) 35576-225
E-Mail:
dnoti@dnoti.de - Internet: www.dnoti.de
Verantwortlicher Schriftleiter: Notar a. D.
Dr. Andreas Bernert