Nachfolgend finden Sie eine
Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank
DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen,
Arbeitshilfen und Links.
Da instanzgerichtliche
Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung bekannt
werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum
dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
Entscheidung der Woche
WEG
§§ 10 Abs. 1 S. 2, 20 Abs. 1 u. 3
Auslegung einer Gemeinschaftsordnung; dynamische Verweisung auf
gesetzliche Regelung; Gestattungsbeschluss zu baulicher
Veränderung; Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs durch Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
1. Der in der
Gemeinschaftsordnung enthaltenen schlichten Verweisung auf die
Gesetzeslage oder der bloßen Wiederholung des Gesetzes lässt
sich in Ermangelung anderer Anhaltspunkte nicht entnehmen, dass
es auch nach einer Gesetzesänderung bei der Anwendung alten
Rechts verbleiben soll. Vielmehr ist dies grundsätzlich als
dynamische Verweisung auf die jeweils aktuellen gesetzlichen
Regelungen zu verstehen.
2. Es ist Sache des Wohnungseigentümers, der eine nicht in der
Gemeinschaftsordnung gestattete bauliche Veränderung
beabsichtigt, einen Gestattungsbeschluss gegebenenfalls im Wege
der Beschlussersetzungsklage herbeizuführen, ehe mit der
Baumaßnahme begonnen wird. Handelt er dem zuwider, haben die
übrigen Wohnungseigentümer einen Unterlassungsanspruch, der
durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ausgeübt wird.
Diesem Unterlassungsanspruch kann der bauwillige
Wohnungseigentümer nicht unter Berufung auf Treu und Glauben
entgegenhalten, dass ihm ein Gestattungsanspruch zusteht.
BGH, Urt. v.
17.3.2023 – V ZR 140/22
Immobilienrecht/allg.
Zivilrecht
WEG
a. F. § 15 Abs. 3
Zur Auslegung einer Gebrauchsregelung in der Gemeinschaftsordnung
Eine
„Teileigentumseinheit bestehend aus Hobby- und Abstellraum“ kann
auch zu Zwecken eines gewerblichen Buchhaltungsbüros genutzt
werden.
LG Karlsruhe, Urt.
v. 24.2.2023 – 11 S 139/21
Erbrecht
BGB §
2303
Pflichtteilsstrafklausel: Sanktionswirkung kann
Mittelabfluss voraussetzen
Eine
Pflichtteilsstrafklausel, nach der dasjenige Kind von der
Schlusserbschaft ausgenommen ist, das einen Pflichtteil
beansprucht und erhalten hat, setzt für die Auslösung der
Sanktionswirkung nicht nur die Geltendmachung des Pflichtteils
gegenüber dem überlebenden Ehegatten voraus, sondern zusätzlich auch
einen Mittelabfluss aus dem Nachlassvermögen.
(Leitsatz der
DNotI-Redaktion)
OLG Frankfurt, Beschl. v. 21.2.2023 – 21 W
104/22
Gesellschaftsrecht
StPO
§ 203; GmbHG § 15 Abs. 3 u. 4; InsO § 15a Abs. 1 S. 1 u. Abs. 4 Nr.
1; StGB § 27
Strafbarkeit des Notars wegen Beihilfe zur Insolvenzverschleppung
Nach den §§ 203, 207
Abs. 1 StPO ist die Eröffnung des Hauptverfahrens zu
beschließen, wenn der Angeklagte der Straftat hinreichend
verdächtig erscheint. Dies ist der Fall, wenn ein Notar einen
Vertrag über den Verkauf und die Abtretung
von Geschäftsanteilen, eine Geschäftsführerabberufung und
-neubestellung sowie eine Sitzverlegung beurkundet und Indizien
darauf hindeuten, dass er weiß, dass die Beteiligten mit der
Übernahme der Geschäftsanteile und der Geschäftsführung den
Zweck verfolgen, die Gesellschaft einer ordnungsgemäßen
insolvenzrechtlichen Abwicklung zu entziehen.
(Leitsatz der
DNotI-Redaktion)
LG Lübeck, Beschl.
v. 27.3.2023 – 6 Qs 33/22
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