20. - 24. März 2023

Neu auf der DNotI-Homepage

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20. - 24. März 2023

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.

 

Entscheidung der Woche

 

BauGB § 250 Abs. 1 u. 5; WEG §§ 1, 4 Abs. 1, 8 Abs. 1
Umwandlung von Wohnungseigentum in Teileigentum; Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt; Genehmigungserfordernis; Nachweis ggü. Grundbuchamt

Im räumlichen Anwendungsbereich einer Rechtsverordnung nach § 250 Abs. 1 S. 3 BauGB ist dem Grundbuchamt vor Eintragung der Umwandlung im Grundbuch als Wohnungseigentum gebuchten Sondereigentums in Teileigentum die Genehmigung nach § 250 Abs. 5 S. 1 BauGB nachzuweisen.

KG, Beschl. v. 10.3.2023 – 1 W 509/22

 


Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

 

GBO §§ 60, 67
Erteilung eines neuen Grundpfandrechtsbriefs; Zugang beim Gläubiger nicht feststellbar

Zu den Voraussetzungen für die Erteilung eines neuen Grundpfandrechtsbriefs in dem Fall, dass der Brief vom Grundbuchamt abgesandt worden ist, aber ein Zugang beim Gläubiger nicht feststellbar ist.

OLG Hamm, Beschl. v. 3.1.2023 – 15 W 395/21

 


Erbrecht

 

BGB §§ 516, 2325
Pflichtteilsergänzungsanspruch; Lauf der Frist des § 2325 Abs. 3 S. 3 BGB bei Vorbehalt eines Wohnungsrechts

1. Eine für einen Pflichtteilsergänzungsanspruch maßgebliche und den Fristenlauf des § 2325 Abs. 3 Satz 3 BGB auslösende Schenkung liegt erst dann vor, wenn der Erblasser nicht nur seine Rechtsstellung als Eigentümer aufgibt, sondern auch darauf verzichtet, den verschenkten Gegenstand im Wesentlichen weiterhin zu nutzen. Dies ist nicht der Fall, wenn eine unentgeltliche Grundstücksüberlassung unter dem Vorbehalt eines lebenslangen Wohnrechts des Erblassers bzw. – im Falle seines Erstversterbens – seiner Ehefrau mit jeweiliger Pflegeverpflichtung und einer durch einen Rückübertragungsanspruch gesicherten Verpflichtung des Erwerbers erfolgt, das Grundstück zu Lebzeiten des Erblassers bzw. im Falle seines Erstversterbens bis zum Tode der Ehefrau nicht zu veräußern oder zu belasten.
2. Für die Beurteilung dieser Rechtsfrage ist es unerheblich, dass sich das Wohnrecht lediglich auf ca. 80 % der Nutzfläche des Wohngebäudes bezog; ohne Bedeutung ist auch, ob der Erblasser das ihm eingeräumte Wohnrecht tatsächlich in Anspruch nahm.

OLG Naumburg, Urt. v. 4.8.2022 – 2 U 162/21

 

GBO §§ 22, 52; BGB § 2205
Grundbuchberichtigung aufgrund Unrichtigkeitsnachweises; Freigabeerklärung des Testamentsvollstreckers

1. Zu den Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Zwischenverfügung im Falle der Grundbuchberichtigung aufgrund Unrichtigkeitsnachweis.
2. Löschung des Testamentsvollstreckervermerks aufgrund Freigabeerklärung des Testamentsvollstreckers.

OLG Hamm, Besch. v. 31.1.2023 – 15 W 269/22

 


Gesellschaftsrecht

 

FamFG § 378 Abs. 2; GmbHG § 39 Abs. 1
Ermächtigung des Notars zur Registeranmeldung

Der Notar, der eine Erklärung über die Namensänderung einer Gesellschafterin – die zugleich Geschäftsführerin der GmbH ist – auch im Zusammenhang mit der Beurkundung eines sonstigen Gesellschafterbeschlusses beurkundet hat, ist nach § 378 Abs. 2 FamFG ermächtigt zur Vornahme einer Handelsregisteranmeldung der Namensänderung der Geschäftsführerin nach § 39 Abs. 1 GmbHG.

OLG Frankfurt, Beschl. v. 2.8.2022 – 20 W 251/19

 


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