13. - 17. März 2023

Neu auf der DNotI-Homepage

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13. - 17. März 2023

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.

 

Entscheidung der Woche

 

GBO § 135 Abs. 1 S. 3; ERVV SH § 3 Abs. 2 S. 2
Pflicht zur elektronischen Einreichung beim Grundbuchamt; technische Durchsuchbarkeit; OCR-Scan; Folgen bei Verstoß

1. Gemäß § 135 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 GBO i. V. m. § 3 Abs. 2 S. 2 ERVV SH ist der Notar verpflichtet, soweit technisch möglich, Dokumente in durchsuchbarer Form im Dateiformat PDF zu übermitteln. Es handelt sich um eine Verpflichtung, die der Notar verbindlich einzuhalten hat.
2. Die Nichteinhaltung des § 135 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 GBO i. V. m. § 3 Abs. 2 S. 2 ERVV SH führt jedoch nicht dazu, dass die Einreichung unwirksam ist, § 135 Abs. 1 S. 3 GBO. Der Verstoß wirkt sich auf das Verfahren beim Grundbuchamt nicht aus, was der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit dient und die Beteiligten vor ansonsten drohenden erheblichen Risiken schützt.
3. Gelten der Antrag und die eingereichten Dokumente wegen § 135 Abs. 1 S. 3 GBO als wirksam eingegangen, fehlt es (insoweit) an einem Eintragungshindernis, § 18 Abs. 1 GBO. Deshalb kann das Grundbuchamt – trotz eines Verstoßes gegen § 135 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 GBO i. V. m. § 3 ERVV SH – weder eine Zwischenverfügung noch eine Zurückweisung erlassen.
4. Die Einhaltung der Pflicht zur Einreichung von Dokumenten nach § 135 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 GBO i. V. m. § 3 Abs. 2 S. 2 ERVV SH kann jedoch durch die Dienstaufsicht durchgesetzt werden. Die Dienstaufsicht hat insbesondere bei einem wiederholten bzw. ständigen Verstoß ein disziplinarisches Einschreiten zu überprüfen.

OLG Schleswig, Beschl. v. 1.3.2023 – 2 Wx 10/23

 


Familienrecht

 

BGB §§ 1592 Nr. 2, 1595 Abs. 1
Vaterschaftsanerkennung; vorheriges Versterben der Kindsmutter

Eine Vaterschaftsanerkennung ist nicht mehr möglich, wenn die Kindsmutter vor Erteilung der Zustimmung zur Anerkennung verstirbt.

OLG Bamberg, Beschl. v. 26.1.2023 – 1 W 67/22

 


Erbrecht

 

BGB §§ 1938, 2069
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments; unwirksame Erbeinsetzung; Ausschluss der gesetzlichen Erbfolge

Erweist sich eine Erbeinsetzung als unwirksam, wird damit im Regelfall auch die mit der Erbeinsetzung korrespondierende Enterbung entfallen.

(Leitsatz der DNotI-Redaktion)

OLG Brandenburg, Beschl. v. 17.11.2022 – 3 W 121/22

 

BGB § 2269
Berliner Testament; Errichtung in mehreren Urkunden

Einem einheitlichen Regelungsgehalt letztwilliger Verfügungen im Sinne eines sog. Berliner Testaments steht nicht entgegen, dass die entsprechenden Anordnungen in drei verschiedenen Urkunden und mit einem zeitlichen Abstand von mehreren Jahren getroffen wurden.

(Leitsatz der DNotİ-Redaktion)

OLG Brandenburg, Beschl. v. 20.1.2023 – 3 W 133/22

 


Gesellschaftsrecht

 

BGB § 709
GbR; Stimmverbot; Richten in eigener Sache

a) Ein Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist wegen des Grundsatzes, dass niemand Richter in eigener Sache sein darf, von der Abstimmung über die Kündigung eines Vertrags ausgeschlossen, wenn der Beschluss darauf abzielt, das Verhalten des Gesellschafters zu missbilligen.
b) Auch bei der konkludenten Beschlussfassung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist der einem Stimmverbot unterliegende Gesellschafter an der Willensbildung der Gesellschaft zu beteiligen.

BGH, Urt. v. 17.1.2023 – II ZR 76/21

 


Notarrecht/Verfahrensrecht

 

BNotO § 4
Grds. kein Anspruch auf Nichtbesetzung einer im selben Amtsbezirk frei werdenden Notarstelle

Die Bedürfnisprüfung gem. § 4 BNotO geschieht ausschließlich im Interesse der Allgemeinheit und dient nicht dazu, Berufsaussichten Interessierter oder den Besitzstand amtierender Notare zu wahren. Ein Notar hat daher nur ausnahmsweise einen Anspruch auf Nichtbesetzung einer im selben Amtsbezirk frei werdenden Notarstelle, wenn seine wirtschaftliche Unabhängigkeit gefährdet ist.

(Leitsatz der DNotI-Redaktion)

OLG Brandenburg, Beschl. v. 19.1.2023 – Not 1/22

 


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