Nachfolgend finden Sie eine
Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank
DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen,
Arbeitshilfen und Links.
Da instanzgerichtliche
Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung
rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt
werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum
dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
Entscheidung der Woche
BGB §§
873 Abs. 1, 874 S. 1, 1018
Zu den Anforderungen an das herrschende Grundstück bei Eintragung
einer Grunddienstbarkeit
a) Wenn der aus
einer Grunddienstbarkeit Berechtigte durch Bezeichnung des
herrschenden Grundstücks im Grundbuch eindeutig bezeichnet ist,
kommt eine abweichende Auslegung anhand der
Eintragungsbewilligung und der tatsächlichen Verhältnisse nicht
in Betracht. Dies gilt auch dann, wenn die Grunddienstbarkeit
zugunsten einer noch wegzumessenden Teilfläche bestellt worden
war (im Anschluss an Senat, Beschluss vom 23. September 1993 – V
ZB 27/92, BGHZ 123, 297, 301).
b) Herrschendes Grundstück im Sinne von § 1018 BGB kann nur ein
selbständiges Grundstück im Sinne der Grundbuchordnung, also
eine räumlich abgegrenzte, auf einem besonderen Grundbuchblatt
gebuchte Fläche sein. Ausreichend, aber auch erforderlich ist
dabei, dass das Grundstück im Zeitpunkt der Eintragung der
Dienstbarkeit rechtlich selbständig ist.
BGH, Urt. v.
11.11.2022 – V ZR 145/21
Immobilienrecht/allg. Zivilrecht
BGB §
650u
Bauträgervertrag; Anspruch auf Zustimmung zum Vollzug der Auflassung
Eine Regelung in
einem Bauträgervertrag, nach der der Käufer die Zustimmung des
Verkäufers zum Vollzug der Auflassung vor vollständiger
Fertigstellung mit dem erreichten Bautenstand verlangen kann,
wenn … lediglich ein geringer Kaufpreis zur Zahlung offensteht
und der Verkäufer mit der Beseitigung von Mängeln in Verzug
geraten ist, ist dahingehend auszulegen, dass jedenfalls ein
offenstehender Betrag in Höhe von 8,5% des Gesamtkaufpreises
noch als „geringer Kaufpreis“ im Sinne der Vorschrift anzusehen
ist.
KG, Urt. v.
18.10.2022 – 7 U 41/21
Familienrecht
BGB
§§ 1629, 1795 a. F.
Erwerb eines Miterbenanteils durch minderjährigen Miterben
Die Übertragung
eines Miterbenanteils hat die gesamtschuldnerische Haftung des
Erwerbers für die Nachlassverbindlichkeiten zur Folge und ist
deshalb für einen Minderjährigen rechtlich nicht lediglich
vorteilhaft. Daran ändert es nichts, wenn der Minderjährige
bereits Miterbe ist (Anschluss an OLG Frankfurt am Main,
Beschluss vom 18. Dezember 2014 – 20 W 172/14 – NJW-RR 2015, 842
= ZEV 2015, 342).
KG, Beschl. v.
17.11.2022 – 1 W 345/22
Gesellschaftsrecht
BGB §
826; GmbHG §§ 53 ff.
Sittenwidrig erwirkte Satzungsänderung; Anspruch auf
Wiederherstellung der ursprünglichen Satzung
Die Unanfechtbarkeit
eines sittenwidrig erwirkten satzungsändernden
Gesellschafterbeschlusses schließt ein darauf gestütztes, auf
Wiederherstellung der ursprünglichen Satzung gerichtetes
Schadensersatzverlangen des geschädigten Gesellschafters nicht
aus, soweit ihm nicht schutzwürdige Rechte Dritter
entgegenstehen (Fortführung von BGH, Urteil vom 1. Juni 1987 –
II ZR 128/86, BGHZ 101, 113).
BGH, Urt. v.
6.12.2022 – II ZR 187/21
GmbHG
§§ 7, 8
Wirtschaftliche Neugründung; Offenlegung ggü. dem
Registergericht
1. Von einer
wirtschaftlichen Neugründung ist auszugehen, wenn die
Kapitalgesellschaft eine „leere Hülse“ ist, also kein aktives
Unternehmen betreibt, an das die Fortführung des
Geschäftsbetriebs – sei es auch unter wesentlicher Umgestaltung,
Einschränkung oder Erweiterung seines Tätigkeitsgebiets – in
irgendeiner wirtschaftlich noch gewichtbaren Weise anknüpfen
kann
2. Eine wirtschaftliche Neugründung ist gegenüber dem
Registergericht offenzulegen und der Geschäftsführer hat mit der
Anmeldung der weiteren Eintragungsgegenstände entsprechend § 8
Abs. 2 GmbHG zu versichern, dass die in § 7 Abs. 2, 3 GmbHG bezeichneten Leistungen auf die Stammeinlagen bewirkt sind
und der Gegenstand der Leistungen sich – weiterhin oder
jedenfalls wieder – in seiner freien Verfügung befindet.
KG, Beschl. v.
14.10.2022 – 22 W 48/22
Öffentliches Recht
GrdstVG § 9 Abs. 1 Nr. 2
Grundstücksverkehrsgesetz; Einräumung von Miteigentum
Die Einräumung von
Miteigentum allein bedeutet noch keine unwirtschaftliche
Aufteilung im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 2 GrdstVG.
OLG Braunschweig, Beschl. v.
30.11.2022 – 2 W 104/22 (Lw)
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