16. - 20. Januar 2023

Neu auf der DNotI-Homepage

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16. - 20. Januar 2023

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.

 

Entscheidung der Woche

 

BGB a. F. § 1896 Abs. 2 S. 2
Keine Verpflichtung des Vorsorgebevollmächtigten zur persönlichen Betreuung des Vollmachtgebers

Soweit in einer Vorsorgevollmacht keine anderweitigen Regelungen enthalten sind, berechtigt die Vorsorgevollmacht den Bevollmächtigten nur zur rechtlichen Vertretung, verpflichtet aber nicht zur persönlichen Betreuung des Vollmachtgebers. Der Vorsorgebevollmächtigte hat nur die notwendigen tatsächlichen Hilfen zu besorgen, nicht jedoch selbst zu leisten.

BGH, Beschl. v. 16.11.2022 – XII ZB 212/22

 


Familienrecht

 

BGB § 1365 BGB
Erfordernis der Zustimmung des Ehegatten; Einzeltheorie

1. § 1365 BGB ist auf der Basis der sogenannten Einzeltheorie zu interpretieren. Danach ist die Handlungsfreiheit eines Ehegatten durch die Zustimmungsbedürftigkeit nicht nur eingeschränkt, wenn sich das Geschäft nach den vertraglichen Erklärungen explizit auf sein ganzes Vermögen bezieht, sondern auch dann, wenn er über einzelne ihm gehörende Gegenstände verfügt, die jedoch wirtschaftlich im Wesentlichen oder nahezu sein gesamtes Vermögen ausmachen. Jedenfalls bei größeren Vermögen ist die Grenze bei 90 % zu ziehen.
2. Zur Anwendung des § 1365 BGB ist erforderlich, dass der Erwerber positiv weiß, dass es sich bei dem Geschäftsobjekt um das gesamte Vermögen seines Gegenübers handelt, oder dass er zumindest die Umstände kennt, aus denen sich dies ergibt.

(Leitsätze der DNotI-Redaktion)

OLG München, Beschl. v. 15.9.2022 – 34 Wx 114/22

 


Erbrecht

 

BGB §§ 1954, 1955, 1957
Anfechtung einer Erbausschlagung; Irrtum über die Person des Nächstberufenen

Sofern der Anfechtende angenommen hat, dass durch die Ausschlagung eine Anwachsung des Erbteils bei den übrigen Erben erfolgt, also die gesetzliche Erbfolge nicht neu bewertet wird, liegt ein Irrtum über die unmittelbare Rechtsfolge vor, der zur Anfechtung berechtigt.

(Leitsatz der DNotI-Redaktion)

OLG Brandenburg, Beschl. v. 27.7.2022 – 3 W 59/22

 


Steuerrecht

 

EStG §§ 15, 18
Einkünfteerzielungsabsicht bei Herausgebern wissenschaftlicher Fachzeitschriften

1. Der Herausgeberkreis juristischer Fachzeitschriften handelt ohne Einkünfteerzielungsabsicht, wenn die Tätigkeit der Mitherausgeber von Beginn an ausschließlich unentgeltlich ausgeübt worden ist und, soweit mit ihr Einnahmen verbunden waren, lediglich darauf ausgerichtet war, die mit der Herausgebertätigkeit verbundenen Kosten abzudecken. Es liegen daher keine einkommensteuerrechtlich anzusetzenden Einkünfte vor.
2. Ist der Zweck der Gesellschaft auf ein langfristiges, dauerhaftes periodisches Erscheinen der Zeitschriften gerichtet und war für jeden Herausgeber stets klar, dass mit seinem Ausscheiden die übrigen Herausgeber die Zeitschriften weiterführen sollten, so kann ein möglicher Betriebsaufgabegewinn nicht in die Totalgewinnprognose einbezogen werden.
3. Eine Gewinnerzielungsabsicht kann auch nicht damit begründet werden, dass die Stellung als Mitherausgeber erhebliche mittelbare wirtschaftliche Vorteile zur Folge habe.

(Leitsätze der DNotI-Redaktion)

FG Baden-Württemberg, Urt. v. 21.1.2022 – 13 K 2104/18

 

EStG §§ 23, 32
Unentgeltliche Überlassung einer Wohnung an nicht mehr kindergeldberechtigte Kinder

Eine Wohnung, die der Steuerpflichtige unentgeltlich an (leibliche) Kinder überlässt, die im maßgeblichen Zeitraum des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 2. Alternative EStG nicht (mehr) nach § 32 EStG berücksichtigungsfähig sind, wird nicht „zu eigenen Wohnzwecken“ genutzt.

BFH, Urt. v. 24.5.2022 – IX R 28/21

 


Notarrecht/Verfahrensrecht

 

GwG § 43 Abs. 6; StGB § 203 Abs. 1 Nr. 3; BNotO § 18
Verschwiegenheitspflicht; Verdachtsmeldung nach dem Geldwäschegesetz

Die Verpflichtung des Notars zur Fertigung einer Geldwäscheverdachtsmeldung entbindet nicht von der Schweigepflicht des Notars nach § 18 BNotO, sodass ein Beschlagnahmeverbot nach §§ 97 Abs. 1 Nr. 3, 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StPO besteht.

(Leitsatz der DNotI-Redaktion)

LG München I, Beschl. v. 8.6.2022 – 9 Qs 14/22

 


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