28. November - 2. Dezember 2022

Neu auf der DNotI-Homepage

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28. November - 2. Dezember 2022

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.

 

Entscheidung der Woche

 

GBO §§ 19, 22, 29 Abs. 1
Grundbuchberichtigung wg. unerkannter Geschäftsunfähigkeit des Veräußerers bei zwischenzeitlich erfolgten Eintragungen

1. Gegen die Ablehnung eines Antrags auf Grundbuchberichtigung ist die unbeschränkte Beschwerde nach § 71 Abs. 1 GBO statthaft, wenn die Berichtigung auf der Grundlage einer Bewilligung nach § 19 GBO betrieben wird.
2. Die Grundbuchberichtigung durch Wiedereintragung des tatsächlichen Eigentümers nach § 22 GBO erfordert nicht die Bewilligung des Inhabers einer zwischenzeitlich eingetragenen Auflassungsvormerkung nach § 19 GBO.
3. Der Nachweis der Vertretungsmacht des Betreuers bei der Erteilung einer Vollmacht zur Stellung des Berichtigungsantrags nach § 13 GBO ist in der Form des § 29 Abs. 1 Satz 2 GBO zu führen.
4. Die Zustimmung des Eigentümers nach § 22 Abs. 2 GBO bedarf der Form des § 29 Abs. 1 Satz 1 GBO.

OLG München, Beschl. v. 3.11.2022 – 34 Wx 426/22

 


Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

 

GBO §§ 47, 53, 71 Abs. 2, 78 Abs. 2; FamFG § 59 Abs. 1; BGB § 738 Abs. 1 S. 1
Tod des Mitgesellschafters einer Zwei-Personen-Grundstücks-GbR: Eintragung des verbleibenden Gesellschafters als Alleineigentümer des Grundstücks

Bei dem Tod eines Mitgesellschafters einer Zwei-Personen-GbR wird im Falle der Anwachsung der verbleibende Gesellschafter als Alleineigentümer eines der Gesellschaft gehörenden Grundstücks eingetragen.

OLG Köln, Beschl. v. 11.7.2022 – 2 Wx 102/22

 


Gesellschaftsrecht

 

GmbHG §§ 6 Abs. 2, 39 Abs. 3 S. 1, 67 Abs. 3 S. 1; HGB § 12 Abs. 1 S. 1; ZPO § 142 Abs. 3
Bestellung des ehemaligen Geschäftsführers zum Liquidator: Verpflichtung zur Abgabe einer erneuten Versicherung

1. Auch der, der zuvor Geschäftsführer gewesen ist und eine Versicherung nach § 39 Abs. 3 S. 1 GmbHG (Habilitätsversicherung) abgegeben hat, ist mit der Anmeldung seiner Bestellung zum Liquidator zur (erneuten) Abgabe einer entsprechenden Versicherung verpflichtet.
2. Die öffentliche Beglaubigung nach § 12 Abs. 1 S. 1 HGB kann durch eine ausländische Urkundsperson vorgenommen werden, wenn der Beurkundungsvorgang dem der Beglaubigung nach deutschem Recht gleichwertig ist. Dies setzt eine ausreichende Identitätsprüfung des Erklärenden voraus.
3. Im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit kann das Gericht in entsprechender Anwendung des § 142 Abs. 3 ZPO von den Beteiligten eine Übersetzung einer eingereichten ausländischen Urkunde verlangen.

KG, Beschl. v. 1.7.2022 – 22 W 31/22

 

GmbHG § 39 Abs. 2; HGB § 12 Abs. 2
Verpflichtung zum Vorzeigen der Niederlegungserklärung

Zum Nachweis der Beendigung der Vertretungsbefugnis durch Amtsniederlegung eines Geschäftsführers hat der anmeldende Geschäftsführer Unterlagen vorzulegen, aus denen sich der Zugang der Niederlegungserklärung bei dem Bestellungsorgan ergibt. Als Unterlage kommt auch das rein elektronisch erstellte Protokoll einer Gesellschafterversammlung in Betracht.

KG, Beschl. v. 30.6.2022 – 22 W 36/22

 


Notarrecht/Verfahrensrecht

 

GNotKG §§ 6, 89, 127; BGB § 204
Voraussetzungen für Hemmung der Verjährung einer Notarkostenforderung

1. Der Antragsteller trägt in einem Notarkostenverfahren die Feststellungslast dafür, dass die an ihn im Original übersandte Notarkostenrechnung keine Unterschrift trägt.
2. Eine weitere Notarkostenbeschwerde kann nicht auf Einwendungen gestützt werden, die bereits in einem vorangegangenen Verfahren hätten geltend gemacht werden können.
3. Beginn der Verjährung der einer vollstreckbaren Ausfertigung zugrunde liegenden Notarkostenforderung. Voraussetzungen für eine Hemmung der Verjährung.

OLG Köln, Beschl. v. 23.5.2022 – 2 Wx 92/22, 2 Wx 95/22, 2 Wx 96/22

 

ZPO §§ 724, 726; BGB §§ 134, 307 ff., 1193 Abs. 1 S. 1
Prüfpflicht des Vollstreckungsgerichts

1. Der Nachprüfung durch das Vollstreckungsgericht unterliegt es vor Anordnung der Zwangsvollstreckung lediglich, ob eine Klausel vorhanden ist und ob sie ordnungsgemäß erteilt wurde, nicht hingegen, ob sie erteilt werden durfte.
2. Erklärt der Schuldner, dass der Notar einem Gläubiger eine vollstreckbare Ausfertigung der Urkunde ohne Nachweis der das Bestehen und die Fälligkeit der Zahlungsverpflichtung begründenden Tatsachen erteilen darf, so bleibt die materielle Bedingung durch einen solchen Verzicht unberührt, verliert aber ihren Charakter als Vollstreckungsbedingung. Somit lässt sich allein aus dem Umstand, dass die Vollstreckungsklausel unmittelbar nach der Beurkundung der Grundschuldbestellung erteilt wurde, noch nicht darauf schließen, dass die Erteilung der Klausel an einem grundlegenden, schwerwiegenden Mangel leidet.

(Leitsätze der DNotI-Redaktion)

BGH, Beschl. v. 28.4.2022 – V ZB 12/20

 


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