31. Oktober - 4. November 2022

Neu auf der DNotI-Homepage

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31. Oktober - 4. November 2022

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.

 

Entscheidung der Woche

 

BGB § 1899 Abs. 1 S. 1
Bestellung mehrerer Betreuer auf Wunsch des Betroffenen nur bei dementsprechend besserer Besorgung von dessen Angelegenheiten

Eine Bestellung mehrerer Betreuer kommt auch auf Wunsch des Betroffenen nur dann in Betracht, wenn die Angelegenheiten des Betreuten hierdurch besser besorgt werden können.

BGH, Beschl. v. 7.9.2022 – XII ZB 211/22

 


Familienrecht

 

BGB §§ 1592, 1741, 1747; FamFG § 178; ZPO §§ 386, 387
Recht auf Feststellung der Vaterschaft nach erfolgter Adoption

1. Einem (zulässigen) Antrag des potentiellen biologischen Vaters auf Feststellung seiner Vaterschaft steht die zuvor erfolgte Adoption des Kindes nicht entgegen, da die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft einerseits und die Adoption andererseits unterschiedliche rechtliche Bezugspunkte aufweisen. Die gerichtliche Entscheidung ist nicht auf eine statusunabhängige Feststellung, sondern auf die Rechtsbeziehung beider Personen gerichtet.
2. Das Feststellungsinteresse des potentiellen biologischen Vaters folgt aus seinem Recht auf Kenntnis der Abstammungsverhältnisse (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) sowie aus seinem (möglichen) Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG.
3. Dem betroffenen minderjährigen Kind, das als Untersuchungsperson sein Weigerungsrecht über seine (rechtlichen) Eltern oder bei hinreichender Verstandsreife selbst ausüben kann, wird gegenüber der erforderlichen genetischen Analyse über das Zwischenstreitverfahren nach §§ 178 Abs. 2 FamFG, 386 Abs. 1, 387 Abs. 1 ZPO umfassender Rechtsschutz gewährt.

OLG Celle, Beschl. v. 25.7.2022 – 21 UF 37/21

 

VersAusglG § 19 Abs. 2 Nr. 3; SGB VI § 97a
Unwirtschaftlichkeit des Ausgleichs eines Zuschlags für Grundrenten-Entgeltpunkte

Der Ausgleich eines Zuschlags an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung (sog. Grundrenten-Entgeltpunkte) ist für die ausgleichsberechtigte Person nach § 19 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG unwirtschaftlich, wenn diese wegen der besonderen Einkommensanrechnung nach § 97a SGB VI sehr wahrscheinlich keine Rentenzahlungen aus dem übertragenen Anrecht wird erhalten können. In einem solchem Fall ist das Grundrenten-Anrecht als nicht ausgleichsreif anzusehen, so dass ein Wertausgleich bei der Scheidung gemäß § 19 Abs. 1 VersAusglG nicht stattfindet.

OLG Frankfurt, Beschl. v. 25.5.2022 – 7 UF 4/22

 


Erbrecht

 

BGB § 2325 Abs. 3
Hemmung der Abschmelzungsfrist bei Grundstücksschenkung unter Vorbehalt eines umfassenden Wohnungsrechts

1. Das dem Erblasser eingeräumte Wohnungsrecht hemmt im vorliegenden Einzelfall den Beginn der Abschmelzungsfrist gemäß § 2325 Abs. 3 BGB, weil es an allen relevanten Räumen des verschenkten Hauses besteht, so dass der Erwerber insoweit keine eigene Nutzungsmöglichkeit hatte (Anschluss an BGH, Urteil vom 29. Juni 2016, IV ZR 474/15, ZEV 2016, 445 = ErbR 2016, 570).
2. In einem solchen Fall sind die Unterschiede zwischen einem vorbehaltenen Nießbrauch und dem tatsächlich vereinbarten Wohnungsrecht so gering, dass die Interessen des Pflichtteilsberechtigten, denen bei der Beurteilung der Frage der Hemmung des Fristenlaufs gemäß § 2325 Abs. 3 BGB besonderes Gewicht zukommt, es rechtfertigen, den Lauf der Frist gemäß § 2325 Abs. 3 BGB als gehemmt anzusehen (Anschluss an BGH, Urteil vom 19. Juli 2011, X ZR 140/10; NJW 2011, 3082).

OLG München, Endurt. v. 8.7.2022 – 33 U 5525/21

 


Gesellschaftsrecht

 

BGB §§ 242, 705
Nachwirkende Treuepflicht eines ausgeschiedenen Gesellschafters

Ein aus einer Zwei-Personen-GmbH ausgeschiedener Mitgesellschafter verstößt gegen seine nachwirkende mitgliedschaftliche Treuepflicht, wenn er die Projektleitung für eine Softwareentwicklung in agiler Arbeitsweise, welche er für eine Kundin der GmbH innehatte, in seinem neuen beruflichen Wirkungskreis ohne Zustimmung der Gesellschaft fortsetzt.

OLG Naumburg, Urt. v. 24.3.2022 – 2 U 143/21

 


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