Nachfolgend finden Sie eine
Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank
DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen,
Arbeitshilfen und Links.
Da instanzgerichtliche
Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung
rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt
werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum
dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
Entscheidung der Woche
WEG §
4 Abs. 1
Umwandlung von Gemeinschafts- in Sondereigentum bzgl. einer
Sondernutzungsfläche
Für die Begründung
von Sondereigentum an einer im Gemeinschaftseigentum stehenden
Sondernutzungsfläche bedarf es der Einigung aller Miteigentümer
in grundbuchmäßiger Form.
OLG Köln, Beschl. v.
11.7.2022 – 2 Wx 138/22
Immobilienrecht/allg. Zivilrecht
BGB
§§ 81, 423, 429 S. 1, 883, 885, 892, 894, 1363 ff., 1365, 1369,
2301; EGBGB Art. 43 Abs. 1; GBO § 44 Abs. 2 S. 2
Ausländisches Güterrecht: gutgläubiger Erwerb einer Vormerkung
1. Die Darlegungs-
und Beweislast für das Vorliegen der im Rahmen eines
gutgläubigen Erwerbs schädlichen positiven Kenntnis richtet sich
nach allgemeinen Grundsätzen. Den Erwerber kann jedoch eine
sekundäre Darlegungslast treffen, da der eigentlich
darlegungspflichtige Gegner außerhalb des darzulegenden
Geschehensablaufs steht und die maßgebenden Tatsachen nicht
kennt.
2. Positive Kenntnis ist im Rahmen des § 892 BGB anzunehmen,
wenn sich der Verdacht eines wegen Anwendbarkeit
ausländischen Güterrechts unwirksamen Erwerbs aufdrängt, jedoch
die Möglichkeiten, sich Klarheit zu verschaffen, bewusst nicht
wahrgenommen werden, um zu vermeiden, dass aus einem begründeten
Verdacht Gewissheit wird.
3. Ist zur Absicherung eines bindenden Angebots auf Abschluss
eines Übertragungsvertrages eine Vormerkung im Grundbuch
eingetragen und wird die Befristung des Angebots nicht zum
Inhalt dieser Grundbucheintragung gemacht, bedarf auch die
Verlängerung der Annahmefrist keiner erneuten
Grundbucheintragung.
(Leitsätze der
DNotI-Redaktion)
OLG München, Endurt. v.
17.8.2022 – 7 U 4125/19
GBV § 15 Abs. 1 Nr. 1; GBO §§ 18, 71; RPflG § 11
Eintragung des Insolvenzverwalters im Grundbuch ohne Angabe des
Wohnorts und Geburtsdatums
Vom
Insolvenzverwalter kann auch in Ansehung des § 15 Absatz 1 Nr. 1
GBV nicht verlangt werden, dass er seinen privaten Wohnort oder
sein Geburtsdatum zur Eintragung in das Grundbuch angibt.
OLG Karlsruhe,
Beschl. v.
2.8.2022 – 19 W 111/21 (Wx)
Erbrecht
BGB
§§ 159, 161, 812, 2032, 2113 Abs. 1; GBO §§ 71 Abs. 1, 78 Abs. 2;
GBV § 100 Abs. 1
Weder Wiederaufleben noch Neubegründung einer wirksam beendeten
Erbengemeinschaft
Die
Miterbengemeinschaft ist bei Anteilserwerb durch einen einzigen
Miterben beendet, die Erbengemeinschaft erlischt. Es steht dann
nicht mehr in der Macht der Erben, die Gesamthandsgemeinschaft
vertraglich durch Rückübertragung der auseinandergesetzten
Gegenstände wieder zu begründen, auch nicht durch Ausübung eines
vereinbarten Rechts zum Rücktritt vom
Auseinandersetzungsvertrag. Diese Maßstäbe gelten auch bei Vereinbarung der Erbanteilsübertragung unter einer
auflösenden Bedingung.
(Leitsatz der
DNotI-Redaktion)
OLG München, Beschl.
v. 8.8.2022 – 34 Wx 154/22
Notarrecht/Verfahrensrecht
BeurkG § 17 Abs. 3; BNotO § 19 Abs. 1; GmbHG § 37 Abs. 2; HGB §
15 Abs. 3
Keine Amtspflichtverletzung bei Überprüfung der organschaftlichen
Vertretungsmacht eines GmbH-Geschäftsführers durch Einsichtnahme in
das Handelsregister
1. Ein Notar begeht
keine Amtspflichtverletzung, wenn er nach Einsichtnahme in das
Handelsregister auf die organschaftliche Vertretungsmacht eines
GmbH-Geschäftsführers zum Abschluss eines
Grundstückskaufvertrages vertraut. Er hat die Vollziehung eines
unter § 53 BeurkG fallenden Vertretergeschäfts nur dann zu
unterlassen, wenn für ihn ohne jeden vernünftigen Zweifel
erkennbar und damit offensichtlich ist, dass eine
materiell-rechtlich wirksame Vollmacht nicht (mehr) vorliegt oder
ein evidenter Missbrauch gegeben ist.
2. Eine nachträgliche Änderung der im Vertrag angegebenen
Kontoverbindung ist nicht beurkundungsbedürftig, wenn die
Auflassung bereits bindend erklärt ist.
(Leitsätze der
DNotI-Redaktion)
OLG Koblenz, Urt. v.
3.2.2022 – 1 U 651/21
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