3. - 7. Oktober 2022

Neu auf der DNotI-Homepage

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3. - 7. Oktober 2022

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.

 

Entscheidung der Woche

 

WEG § 4 Abs. 1
Umwandlung von Gemeinschafts- in Sondereigentum bzgl. einer Sondernutzungsfläche

Für die Begründung von Sondereigentum an einer im Gemeinschaftseigentum stehenden Sondernutzungsfläche bedarf es der Einigung aller Miteigentümer in grundbuchmäßiger Form.

OLG Köln, Beschl. v. 11.7.2022 – 2 Wx 138/22

 


Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

 

BGB §§ 81, 423, 429 S. 1, 883, 885, 892, 894, 1363 ff., 1365, 1369, 2301; EGBGB Art. 43 Abs. 1; GBO § 44 Abs. 2 S. 2
Ausländisches Güterrecht: gutgläubiger Erwerb einer Vormerkung

1. Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der im Rahmen eines gutgläubigen Erwerbs schädlichen positiven Kenntnis richtet sich nach allgemeinen Grundsätzen. Den Erwerber kann jedoch eine sekundäre Darlegungslast treffen, da der eigentlich darlegungspflichtige Gegner außerhalb des darzulegenden Geschehensablaufs steht und die maßgebenden Tatsachen nicht kennt.
2. Positive Kenntnis ist im Rahmen des § 892 BGB anzunehmen, wenn sich der Verdacht eines wegen Anwendbarkeit ausländischen Güterrechts unwirksamen Erwerbs aufdrängt, jedoch die Möglichkeiten, sich Klarheit zu verschaffen, bewusst nicht wahrgenommen werden, um zu vermeiden, dass aus einem begründeten Verdacht Gewissheit wird.
3. Ist zur Absicherung eines bindenden Angebots auf Abschluss eines Übertragungsvertrages eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen und wird die Befristung des Angebots nicht zum Inhalt dieser Grundbucheintragung gemacht, bedarf auch die Verlängerung der Annahmefrist keiner erneuten Grundbucheintragung.

(Leitsätze der DNotI-Redaktion)

OLG München, Endurt. v. 17.8.2022 – 7 U 4125/19

 

GBV § 15 Abs. 1 Nr. 1; GBO §§ 18, 71; RPflG § 11
Eintragung des Insolvenzverwalters im Grundbuch ohne Angabe des Wohnorts und Geburtsdatums

Vom Insolvenzverwalter kann auch in Ansehung des § 15 Absatz 1 Nr. 1 GBV nicht verlangt werden, dass er seinen privaten Wohnort oder sein Geburtsdatum zur Eintragung in das Grundbuch angibt.

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 2.8.2022 – 19 W 111/21 (Wx)

 


Erbrecht

 

BGB §§ 159, 161, 812, 2032, 2113 Abs. 1; GBO §§ 71 Abs. 1, 78 Abs. 2; GBV § 100 Abs. 1
Weder Wiederaufleben noch Neubegründung einer wirksam beendeten Erbengemeinschaft

Die Miterbengemeinschaft ist bei Anteilserwerb durch einen einzigen Miterben beendet, die Erbengemeinschaft erlischt. Es steht dann nicht mehr in der Macht der Erben, die Gesamthandsgemeinschaft vertraglich durch Rückübertragung der auseinandergesetzten Gegenstände wieder zu begründen, auch nicht durch Ausübung eines vereinbarten Rechts zum Rücktritt vom Auseinandersetzungsvertrag. Diese Maßstäbe gelten auch bei Vereinbarung der Erbanteilsübertragung unter einer auflösenden Bedingung.

(Leitsatz der DNotI-Redaktion)

OLG München, Beschl. v. 8.8.2022 – 34 Wx 154/22

 


Notarrecht/Verfahrensrecht

 

BeurkG § 17 Abs. 3; BNotO § 19 Abs. 1; GmbHG § 37 Abs. 2; HGB § 15 Abs. 3
Keine Amtspflichtverletzung bei Überprüfung der organschaftlichen Vertretungsmacht eines GmbH-Geschäftsführers durch Einsichtnahme in das Handelsregister

1. Ein Notar begeht keine Amtspflichtverletzung, wenn er nach Einsichtnahme in das Handelsregister auf die organschaftliche Vertretungsmacht eines GmbH-Geschäftsführers zum Abschluss eines Grundstückskaufvertrages vertraut. Er hat die Vollziehung eines unter § 53 BeurkG fallenden Vertretergeschäfts nur dann zu unterlassen, wenn für ihn ohne jeden vernünftigen Zweifel erkennbar und damit offensichtlich ist, dass eine materiell-rechtlich wirksame Vollmacht nicht (mehr) vorliegt oder ein evidenter Missbrauch gegeben ist.
2. Eine nachträgliche Änderung der im Vertrag angegebenen Kontoverbindung ist nicht beurkundungsbedürftig, wenn die Auflassung bereits bindend erklärt ist.

(Leitsätze der DNotI-Redaktion)

OLG Koblenz, Urt. v. 3.2.2022 – 1 U 651/21

 


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