Nachfolgend finden Sie eine
Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank
DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen,
Arbeitshilfen und Links.
Da instanzgerichtliche
Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung
rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt
werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum
dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
Entscheidung der Woche
WEG §
9b
(Keine) Befugnis des Verwalters zur Bewilligung der Eintragung einer
Grunddienstbarkeit
Der Verwalter einer
Wohnungseigentümergemeinschaft ist nicht gemäß § 9b Abs. 1 Satz
1 WEG befugt, die Eintragung einer Grunddienstbarkeit an dem
gemeinschaftlichen Eigentum zu bewilligen.
OLG München, Beschl. v.
5.8.2022 – 34 Wx 301/22
Immobilienrecht/allg. Zivilrecht
WEG
§§ 1, 6, 7, 8; GBO §§ 18, 19; BGB § 878
Fehlerhafte Verteilung der Miteigentumsanteile im Grundbuch
Ergibt die
Verteilung der Miteigentumsanteile in einer Teilungserklärung
mehr als ein Ganzes, kann die beantragte Eintragung im Grundbuch
nicht vollzogen werden. Gleichwohl ist die sofortige
Zurückweisung des Antrags allein aus diesem Grund regelmäßig
nicht gerechtfertigt. Vielmehr kommt der Erlass einer
Zwischenverfügung in Betracht, um dem Antragsteller die
Berichtigung der Verteilung der Miteigentumsanteile zu
ermöglichen. Entsprechend ist die Bewilligung zu berichtigen,
was aber insoweit rückwirkend auf den Zeitpunkt der
Antragstellung möglich ist.
KG, Beschl. v.
15.7.2022 – 1 W 258/22
Erbrecht
BGB
§§ 119, 1954, 1955, 1957
Motivirrtum: Irrtum über die Person, der die Ausschlagung der
Erbschaft zugutekommt
Ein Irrtum über die
Person desjenigen, dem die Ausschlagung der Erbschaft
zugutekommt (hier: Ausschlagung mit dem Ziel, die
Alleinerbenstellung der Mutter zu erreichen), ist grundsätzlich
nur ein nicht zur Anfechtung berechtigender unbeachtlicher
Motivirrtum (Anschluss KG, 19 W 50/19; entgegen OLG Düsseldorf,
3 Wx 173/17, ZEV 2018, 85; OLG Düsseldorf, 3 Wx 166/17, ZEV
2019, 469).
OLG Hamm, Beschl. v.
21.4.2022 – 15 W 51/19
IPR und ausländisches
Recht
BGB §
2314 Abs. 1; EuErbVO Art. 35; AdoptG Art. 12 § 2 Abs. 2
Nichtanwendung englischen Erbrechts wegen Verstoß gegen deutschen
ordre public
Die Anwendung des
gemäß Art. 22 Abs. 1 EuErbVO gewählten englischen Erbrechts
verstößt jedenfalls dann gegen den deutschen ordre public im
Sinne von Art. 35 EuErbVO, wenn sie dazu führt, dass bei einem
Sachverhalt mit hinreichend starkem Inlandsbezug kein
bedarfsunabhängiger Pflichtteilsanspruch eines Kindes besteht.
BGH, Urt. v.
29.6.2022 – IV ZR 110/21
Steuerrecht
ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 4c S. 5; FGO § 118 Abs. 2
Aufgabe der Selbstnutzung eines Familienheims aus zwingenden Gründen
1. Der Erwerber
eines erbschaftsteuerrechtlich begünstigten Familienheims ist
aus zwingenden Gründen an dessen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken
gehindert, wenn die Selbstnutzung objektiv unmöglich oder aus
objektiven Gründen unzumutbar ist. Zweckmäßigkeitserwägungen
reichen nicht aus.
2. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können zwingende Gründe
darstellen, wenn sie dem Erwerber eine selbständige
Haushaltsführung in dem erworbenen Familienheim unzumutbar
machen.
BFH, Urt. v.
1.12.2021 – II R 18/20
GrEStG §§ 3 Nr. 2 u. 6, 6 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 3 S. 1 u. 2, 17
Abs. 2; FGO §§ 100 Abs. 2 S. 1, 118 Abs. 2
Rückwirkender Wegfall der GrESt-Befreiung infolge verminderter
Beteiligung am
Vermögen einer KG
Eine
Anteilsminderung i. S. des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG liegt vor,
wenn die Beteiligung am Vermögen der Gesamthand gemindert wird.
Das kann durch Veräußerung des Gesellschaftsanteils selbst
bewirkt werden oder auch durch anderweitige Vereinbarungen
erfolgen, wenn es dadurch bei im Übrigen unveränderter
bürgerlich-rechtlicher Beteiligung am Gesamthandsvermögen
wirtschaftlich zu einer Beschränkung oder Aufgabe der
Beteiligung am wirtschaftlichen Wert des Gesellschaftsanteils
und somit an der Teilhabe am Wert des eingebrachten Grundstücks
kommt.
BFH, Urt. v.
12.1.2022 – II R 4/20
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