29. August - 2. September 2022

Neu auf der DNotI-Homepage

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29. August - 2. September 2022

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.

 

Entscheidung der Woche

 

WEG § 9b
(Keine) Befugnis des Verwalters zur Bewilligung der Eintragung einer Grunddienstbarkeit

Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist nicht gemäß § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG befugt, die Eintragung einer Grunddienstbarkeit an dem gemeinschaftlichen Eigentum zu bewilligen.

OLG München, Beschl. v. 5.8.2022 – 34 Wx 301/22

 


Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

 

WEG §§ 1, 6, 7, 8; GBO §§ 18, 19; BGB § 878
Fehlerhafte Verteilung der Miteigentumsanteile im Grundbuch

Ergibt die Verteilung der Miteigentumsanteile in einer Teilungserklärung mehr als ein Ganzes, kann die beantragte Eintragung im Grundbuch nicht vollzogen werden. Gleichwohl ist die sofortige Zurückweisung des Antrags allein aus diesem Grund regelmäßig nicht gerechtfertigt. Vielmehr kommt der Erlass einer Zwischenverfügung in Betracht, um dem Antragsteller die Berichtigung der Verteilung der Miteigentumsanteile zu ermöglichen. Entsprechend ist die Bewilligung zu berichtigen, was aber insoweit rückwirkend auf den Zeitpunkt der Antragstellung möglich ist.

KG, Beschl. v. 15.7.2022 – 1 W 258/22

 


Erbrecht

 

BGB §§ 119, 1954, 1955, 1957
Motivirrtum: Irrtum über die Person, der die Ausschlagung der Erbschaft zugutekommt

Ein Irrtum über die Person desjenigen, dem die Ausschlagung der Erbschaft zugutekommt (hier: Ausschlagung mit dem Ziel, die Alleinerbenstellung der Mutter zu erreichen), ist grundsätzlich nur ein nicht zur Anfechtung berechtigender unbeachtlicher Motivirrtum (Anschluss KG, 19 W 50/19; entgegen OLG Düsseldorf, 3 Wx 173/17, ZEV 2018, 85; OLG Düsseldorf, 3 Wx 166/17, ZEV 2019, 469).

OLG Hamm, Beschl. v. 21.4.2022 – 15 W 51/19

 


IPR und ausländisches Recht

 

BGB § 2314 Abs. 1; EuErbVO Art. 35; AdoptG Art. 12 § 2 Abs. 2
Nichtanwendung englischen Erbrechts wegen Verstoß gegen deutschen ordre public

Die Anwendung des gemäß Art. 22 Abs. 1 EuErbVO gewählten englischen Erbrechts verstößt jedenfalls dann gegen den deutschen ordre public im Sinne von Art. 35 EuErbVO, wenn sie dazu führt, dass bei einem Sachverhalt mit hinreichend starkem Inlandsbezug kein bedarfsunabhängiger Pflichtteilsanspruch eines Kindes besteht.

BGH, Urt. v. 29.6.2022 – IV ZR 110/21

 


Steuerrecht

 

ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 4c S. 5; FGO § 118 Abs. 2
Aufgabe der Selbstnutzung eines Familienheims aus zwingenden Gründen

1. Der Erwerber eines erbschaftsteuerrechtlich begünstigten Familienheims ist aus zwingenden Gründen an dessen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert, wenn die Selbstnutzung objektiv unmöglich oder aus objektiven Gründen unzumutbar ist. Zweckmäßigkeitserwägungen reichen nicht aus.
2. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können zwingende Gründe darstellen, wenn sie dem Erwerber eine selbständige Haushaltsführung in dem erworbenen Familienheim unzumutbar machen.

BFH, Urt. v. 1.12.2021 – II R 18/20

 

GrEStG §§ 3 Nr. 2 u. 6, 6 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 3 S. 1 u. 2, 17 Abs. 2; FGO §§ 100 Abs. 2 S. 1, 118 Abs. 2
Rückwirkender Wegfall der GrESt-Befreiung infolge verminderter Beteiligung am Vermögen einer KG

Eine Anteilsminderung i. S. des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG liegt vor, wenn die Beteiligung am Vermögen der Gesamthand gemindert wird. Das kann durch Veräußerung des Gesellschaftsanteils selbst bewirkt werden oder auch durch anderweitige Vereinbarungen erfolgen, wenn es dadurch bei im Übrigen unveränderter bürgerlich-rechtlicher Beteiligung am Gesamthandsvermögen wirtschaftlich zu einer Beschränkung oder Aufgabe der Beteiligung am wirtschaftlichen Wert des Gesellschaftsanteils und somit an der Teilhabe am Wert des eingebrachten Grundstücks kommt.

BFH, Urt. v. 12.1.2022 – II R 4/20

 


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