Nachfolgend finden Sie eine
Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank
DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen,
Arbeitshilfen und Links.
Da instanzgerichtliche
Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung
rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt
werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum
dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
Entscheidung der Woche
GmbHG
§ 74 Abs. 1 S. 2
Beendigung der Liquidation; vermögenslose GmbH; sonstige
Abwicklungsmaßnahmen als Löschungshindernis; laufendes
Steuerverfahren
Sonstige im
Interesse eines Dritten liegende Abwicklungsmaßnahmen ohne
Vermögensbezug können bei einer vermögenslosen Gesellschaft der
Beendigung der Liquidation nur dann entgegenstehen, wenn dieses
Interesse berechtigt ist.
BGH, Beschl. v.
17.5.2022 – II ZB 11/21
Gesellschaftsrecht
AktG
§ 241 Nr. 1; GmbHG §§ 16 Abs. 1 S. 2, Abs. 3 S. 2 u. S. 4, 40; BGB §§
1590, 1795 Abs. 1 Nr. 1, 1822 Nr. 3, 1908i Abs. 1
Ausschluss der Vertretungsmacht nach § 1795 BGB bei
Gesellschafterbeschlüssen; Voraussetzungen für die vorgezogene
Legitimationswirkung nach § 16 Abs. 1 S. 2 GmbHG
1. Die vorgezogene
Legitimationswirkung des § 16 Abs. 1 S. 2 GmbHG kann bei
nachträglicher Listenkorrektur auch von der durch den
Geschäftsführer eingereichten Gesellschafterliste ausgehen.
2. Bei einem Zustimmungsbeschluss zur Veräußerung eines
vinkulierten Geschäftsanteils des Mündels ist aufgrund des
bestehenden Interessenkonflikts der Anwendungsbereich des §
1795 Abs. 1 Nr. 1 BGB eröffnet.
(Leitsätze der
DNotI-Redaktion)
OLG München, Urt. v.
30.3.2022 – 7 U 6050/21
GmbHG
§ 40 Abs. 1; FamFG §§ 59 Abs. 2, 68 Abs. 2
Keine Befugnis des einzelnen Gesellschafters zur Erstellung einer
Gesellschafterliste
Ein Gesellschafter
ist zur Erstellung einer Gesellschafterliste nach § 40 Abs. 1
GmbHG und zur Einreichung zur Aufnahme in den Registerordner
nicht befugt. Dies gilt auch dann, wenn er eine einstweilige
Verfügung erwirkt hat, nach der die Gesellschaft zur Einreichung
einer Liste mit diesem Inhalt verpflichtet wird.
KG, Beschl. v.
29.11.2021 – 22 W 58/21
HGB
§§ 12 Abs. 1, 16 Abs. 1, 143 Abs. 1 u. 2
Austritt eines Kommanditisten aus KG: Verpflichtung des Austretenden
zur Mitwirkung an der Anmeldung
Die Anmeldung, dass
ein Kommanditist aus einer KG austritt, hat durch alle
Gesellschafter, einschließlich des Ausscheidenden zu erfolgen.
Dessen Anmeldung kann nach § 16 Abs. 1 HGB durch eine
gerichtliche Entscheidung, in der die Verpflichtung zur
Mitwirkung an der Anmeldung festgestellt worden ist, ersetzt
werden.
KG, Beschl. v.
21.12.2021 – 22 W 84/21
MaßnG-GesR
§§ 2, 5 Abs. 3; AktG §§ 121 Abs. 2 S. 1, 241 Nr. 1, 242 Abs. 2 S. 1,
243 Abs. 1; GmbHG §§ 34, 48 Abs. 2, 49 Abs. 1, 50, 51
Vorgaben des MaßnG-GesR an die Beschlussfassung bei der GmbH
1. Wiederholt die
Satzung einer GmbH den Regelungsinhalt des § 48 Abs. 2 Var. 2
GmbHG und nimmt sie damit auf die jeweils geltende Gesetzeslage
Bezug, so ist davon auszugehen, dass auch die Bestimmungen in § 2
MaßnG-GesR erfasst sind.
2. Im Rahmen des MaßnG-GesR bedarf es bei der GmbH anders als etwa
beim Verein weder für das Einverständnis mit der
Beschlussfassung im erleichterten Umlaufverfahren noch für die
Beteiligung an der Abstimmung eines bestimmten Quorums.
(Leitsätze der
DNotI-Redaktion)
OLG Brandenburg,
Urt. v. 13.4.2022 – 4 U 123/21
IPR und ausländisches
Recht
EuErbVO Art. 39 Abs. 3, 43, 46 Abs. 3 lit. b; DV (EU) Nr. 1329/2014; IntErbRVG § 27
Voraussetzungen für die Ausstellung einer Bescheinigung nach Art. 46
Abs. 3 lit. b EuErbVO
1. Eine
Bescheinigung nach Art. 46 Abs. 3 Buchst. b EuErbVO iVm Anh. 1
der DV (EU) Nr. 1329/2014 kann nicht zum Nachweis der Wirkungen
sowie der Bestandskraft eines in Deutschland erteilten
Erbscheins ausgestellt werden.
2. Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Ausstellung einer
Bescheinigung nach Anh. 1 der DV (EU) Nr. 1328/2014.
OLG Köln, Beschl. v.
2.3.2022 – 2 Wx 13/22
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