4. - 8. Juli 2022

Neu auf der DNotI-Homepage

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4. - 8. Juli 2022

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.

 

Entscheidung der Woche

 

GmbHG § 74 Abs. 1 S. 2
Beendigung der Liquidation; vermögenslose GmbH; sonstige Abwicklungsmaßnahmen als Löschungshindernis; laufendes Steuerverfahren

Sonstige im Interesse eines Dritten liegende Abwicklungsmaßnahmen ohne Vermögensbezug können bei einer vermögenslosen Gesellschaft der Beendigung der Liquidation nur dann entgegenstehen, wenn dieses Interesse berechtigt ist.

BGH, Beschl. v. 17.5.2022 – II ZB 11/21

 


Gesellschaftsrecht

 

AktG § 241 Nr. 1; GmbHG §§ 16 Abs. 1 S. 2, Abs. 3 S. 2 u. S. 4, 40; BGB §§ 1590, 1795 Abs. 1 Nr. 1, 1822 Nr. 3, 1908i Abs. 1
Ausschluss der Vertretungsmacht nach § 1795 BGB bei Gesellschafterbeschlüssen; Voraussetzungen für die vorgezogene Legitimationswirkung nach § 16 Abs. 1 S. 2 GmbHG

1. Die vorgezogene Legitimationswirkung des § 16 Abs. 1 S. 2 GmbHG kann bei nachträglicher Listenkorrektur auch von der durch den Geschäftsführer eingereichten Gesellschafterliste ausgehen.
2. Bei einem Zustimmungsbeschluss zur Veräußerung eines vinkulierten Geschäftsanteils des Mündels ist aufgrund des bestehenden Interessenkonflikts der Anwendungsbereich des § 1795 Abs. 1 Nr. 1 BGB eröffnet.

(Leitsätze der DNotI-Redaktion)

OLG München, Urt. v. 30.3.2022 – 7 U 6050/21

 

GmbHG § 40 Abs. 1; FamFG §§ 59 Abs. 2, 68 Abs. 2
Keine Befugnis des einzelnen Gesellschafters zur Erstellung einer Gesellschafterliste

Ein Gesellschafter ist zur Erstellung einer Gesellschafterliste nach § 40 Abs. 1 GmbHG und zur Einreichung zur Aufnahme in den Registerordner nicht befugt. Dies gilt auch dann, wenn er eine einstweilige Verfügung erwirkt hat, nach der die Gesellschaft zur Einreichung einer Liste mit diesem Inhalt verpflichtet wird.

KG, Beschl. v. 29.11.2021 – 22 W 58/21

 

HGB §§ 12 Abs. 1, 16 Abs. 1, 143 Abs. 1 u. 2
Austritt eines Kommanditisten aus KG: Verpflichtung des Austretenden zur Mitwirkung an der Anmeldung

Die Anmeldung, dass ein Kommanditist aus einer KG austritt, hat durch alle Gesellschafter, einschließlich des Ausscheidenden zu erfolgen. Dessen Anmeldung kann nach § 16 Abs. 1 HGB durch eine gerichtliche Entscheidung, in der die Verpflichtung zur Mitwirkung an der Anmeldung festgestellt worden ist, ersetzt werden.

KG, Beschl. v. 21.12.2021 – 22 W 84/21

 

MaßnG-GesR §§ 2, 5 Abs. 3; AktG §§ 121 Abs. 2 S. 1, 241 Nr. 1, 242 Abs. 2 S. 1, 243 Abs. 1; GmbHG §§ 34, 48 Abs. 2, 49 Abs. 1, 50, 51
Vorgaben des MaßnG-GesR an die Beschlussfassung bei der GmbH

1. Wiederholt die Satzung einer GmbH den Regelungsinhalt des § 48 Abs. 2 Var. 2 GmbHG und nimmt sie damit auf die jeweils geltende Gesetzeslage Bezug, so ist davon auszugehen, dass auch die Bestimmungen in § 2 MaßnG-GesR erfasst sind.
2. Im Rahmen des MaßnG-GesR bedarf es bei der GmbH anders als etwa beim Verein weder für das Einverständnis mit der Beschlussfassung im erleichterten Umlaufverfahren noch für die Beteiligung an der Abstimmung eines bestimmten Quorums.

(Leitsätze der DNotI-Redaktion)

OLG Brandenburg, Urt. v. 13.4.2022 – 4 U 123/21

 


IPR und ausländisches Recht

 

EuErbVO Art. 39 Abs. 3, 43, 46 Abs. 3 lit. b; DV (EU) Nr. 1329/2014; IntErbRVG § 27
Voraussetzungen für die Ausstellung einer Bescheinigung nach Art. 46 Abs. 3 lit. b EuErbVO

1. Eine Bescheinigung nach Art. 46 Abs. 3 Buchst. b EuErbVO iVm Anh. 1 der DV (EU) Nr. 1329/2014 kann nicht zum Nachweis der Wirkungen sowie der Bestandskraft eines in Deutschland erteilten Erbscheins ausgestellt werden.
2. Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Ausstellung einer Bescheinigung nach Anh. 1 der DV (EU) Nr. 1328/2014.

OLG Köln, Beschl. v. 2.3.2022 – 2 Wx 13/22

 


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