20. - 24. Juni 2022

Neu auf der DNotI-Homepage

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20. - 24. Juni 2022

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.

 

Entscheidung der Woche

 

BGB § 1105 Abs. 1 S. 1
Zulässiger Inhalt einer Reallast; wiederkehrende Leistung

Ob eine Leistung nur einmal oder mehrfach und damit „wiederkehrend“ i. S. d. § 1105 Abs. 1 BGB erbracht werden soll, bestimmt sich alleine danach, ob die Leistungspflicht als wiederkehrende Verpflichtung ausgestaltet ist. Ist dies zu bejahen, hat die Reallast einen zulässigen Inhalt. Wie wahrscheinlich es ist, dass die Pflicht mehrfach entsteht, ist unerheblich.

BGH, Beschl. v. 24.3.2022 – V ZB 60/21

 


Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

 

BGB §§ 133, 157, 242, 275, 313, 346 Abs. 1, 434 Abs. 1 S. 1, 917 Abs. 1, 918 Abs. 1, 1020 S. 1; ZPO §§ 148 Abs. 1, 156, 303, 540 Abs. 1, 888 Abs. 1
Anspruch auf Einräumung eines Notwegerechts

1. Die Verbindung zu einem öffentlichen Weg fehlt für ein Notwegerecht auch dann, wenn das Grundstück zwar zu Fuß oder mit dem Fahrrad, nicht jedoch mit einem Kraftfahrzeug angefahren werden kann.
2. Das Institut des Wegfalls der Geschäftsgrundlage ist auf alle schuldrechtlichen Verträge, auch auf Vergleiche anzuwenden. Objektive Geschäftsgrundlage bilden diejenigen Umstände und allgemeinen Verhältnisse, deren Vorhandensein und Fortdauer objektiv erforderlich sind. Dazu zählen auch die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Erfüllung eines Vergleichs, hier betreffend die Errichtung einer Privatstraße.

(Leitsätze der DNotI-Redaktion)

OLG München, Urt. v. 2.3.2022 – 7 U 7015/20

 

GBO § 46; GBV §§ 28, 39; WGV § 3
Umschreibung des Grundbuchblatts nach Löschung von Zwangseintragungen

Der Grundstückseigentümer hat nach der Löschung von Zwangseintragungen grundsätzlich keinen Anspruch auf Umschreibung des Grundbuchblatts (Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Februar 2017 – I-3 Wx 297/16, FGPrax 2017, 100; OLG Köln, Beschluss vom 14. August 2015 – I-2 Wx 166/15, FGPrax 2015, 249; OLG Naumburg, FGPrax 2014, 54; OLG München, Beschluss vom 5. November 2013, 34 Wx 388/13, NJOZ 2014, 687; OLG Celle, Beschluss vom 21. Januar 2013 – 4 W 12/13, FGPrax 2013, 146 und BayObLG, Beschluss vom 14. Mai 1992 – 2Z BR 33/92, NJW-RR 1993, 475).

KG, Beschl. v. 5.4.2022 – 1 W 349/21-351/21

 


Erbrecht

 

BGB §§ 2084, 2200 Abs. 1, 2227
Keine vorsorgliche Bestellung eines weiteren Testamentsvollstreckers

In Ermangelung eines wirksamen Ersuchens des Erblassers, das sich dem Testament – ggf. durch Auslegung – entnehmen lassen muss, kann das Nachlassgericht auch bei Zweifeln an der Amtsführung des derzeitigen Amtsinhabers nicht vorsorglich einen weiteren Testamentsvollstrecker bestellen.

OLG Saarbrücken, Beschl. v. 4.5.2021 – 5 W 52/20

 


Gesellschaftsrecht

 

FamFG §§ 59 Abs. 1, 395; BGB §§ 29, 67
Ablehnung der Löschung von Vorstandsmitgliedern; unzulässige Beschwerde eines Vereinsmitglieds

Lehnt das Registergericht die Löschung von Vorstandsmitgliedern wegen angeblichen Rücktritts eines eingetragenen Vereins nach § 395 FamFG ab, ist eine hiergegen gerichtete Beschwerde eines Vereinsmitgliedes unzulässig, weil es an einer unmittelbaren Rechtsbeeinträchtigung fehlt (Abweichung zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Februar 2016, I-3 Wx 5/16).

KG, Beschl. v. 16.12.2021 – 22 W 57/21

 

GmbHG § 40; ZPO §§ 887, 888, 894
Verpflichtung zur höchstpersönlichen Einreichung einer Gesellschafterliste

1. Das Einreichen einer Liste der Gesellschafter (§ 40 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG) ist keine Willenserklärung; die Liste gilt nicht mit der Rechtskraft des Urteils als eingereicht, das zum Einreichen der Liste verpflichtet.
2. Das Einreichen der Liste steht den anderen höchstpersönlichen Versicherungen des Geschäftsführers gegenüber dem Registergericht gleich, mit denen er über rechtliche oder tatsächliche Umstände, die in der Vergangenheit eingetreten oder nicht eingetreten sind, zu berichten hat und die ebenfalls als unvertretbare Handlungen zu vollstrecken sind.

OLG Brandenburg, Beschl. v. 23.2.2022 – 7 W 21/22

 


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