Nachfolgend finden Sie eine
Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank
DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen,
Arbeitshilfen und Links.
Da instanzgerichtliche
Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung
rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt
werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum
dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
Entscheidung der Woche
BGB § 1105 Abs. 1 S. 1
Zulässiger Inhalt einer Reallast; wiederkehrende Leistung
Ob eine Leistung nur
einmal oder mehrfach und damit „wiederkehrend“ i. S. d. § 1105
Abs. 1 BGB erbracht werden soll, bestimmt sich alleine danach,
ob die Leistungspflicht als wiederkehrende Verpflichtung
ausgestaltet ist. Ist dies zu bejahen, hat die Reallast einen
zulässigen Inhalt. Wie wahrscheinlich es ist, dass die Pflicht
mehrfach entsteht, ist unerheblich.
BGH, Beschl. v.
24.3.2022 – V ZB 60/21
Immobilienrecht/allg. Zivilrecht
BGB
§§ 133, 157, 242, 275, 313, 346 Abs. 1, 434 Abs. 1 S. 1, 917 Abs. 1,
918 Abs. 1, 1020 S. 1; ZPO §§ 148 Abs. 1, 156, 303, 540 Abs. 1, 888
Abs. 1
Anspruch auf Einräumung eines Notwegerechts
1. Die Verbindung zu
einem öffentlichen Weg fehlt für ein Notwegerecht auch dann,
wenn das Grundstück zwar zu Fuß oder mit dem Fahrrad, nicht
jedoch mit einem Kraftfahrzeug angefahren werden kann.
2. Das Institut des Wegfalls der Geschäftsgrundlage ist auf
alle schuldrechtlichen Verträge, auch auf Vergleiche anzuwenden.
Objektive Geschäftsgrundlage bilden diejenigen Umstände und
allgemeinen Verhältnisse, deren Vorhandensein und Fortdauer
objektiv erforderlich sind. Dazu zählen auch die tatsächlichen
und rechtlichen Voraussetzungen für die Erfüllung eines
Vergleichs, hier betreffend die Errichtung einer Privatstraße.
(Leitsätze der
DNotI-Redaktion)
OLG München, Urt. v.
2.3.2022 – 7 U 7015/20
GBO §
46; GBV §§ 28, 39; WGV § 3
Umschreibung des Grundbuchblatts nach Löschung von
Zwangseintragungen
Der
Grundstückseigentümer hat nach der Löschung von
Zwangseintragungen grundsätzlich keinen Anspruch auf
Umschreibung des Grundbuchblatts (Anschluss an OLG Düsseldorf,
Beschluss vom 15. Februar 2017 – I-3 Wx 297/16, FGPrax 2017,
100; OLG Köln, Beschluss vom 14. August 2015 – I-2 Wx 166/15,
FGPrax 2015, 249; OLG Naumburg, FGPrax 2014, 54; OLG München,
Beschluss vom 5. November 2013, 34 Wx 388/13, NJOZ 2014, 687;
OLG Celle, Beschluss vom 21. Januar 2013 – 4 W 12/13, FGPrax
2013, 146 und BayObLG, Beschluss vom 14. Mai 1992 – 2Z BR 33/92,
NJW-RR 1993, 475).
KG, Beschl. v.
5.4.2022 – 1 W 349/21-351/21
Erbrecht
BGB
§§ 2084, 2200 Abs. 1, 2227
Keine vorsorgliche Bestellung eines weiteren Testamentsvollstreckers
In Ermangelung eines
wirksamen Ersuchens des Erblassers, das sich dem Testament –
ggf. durch Auslegung – entnehmen lassen muss, kann das
Nachlassgericht auch bei Zweifeln an der Amtsführung des
derzeitigen Amtsinhabers nicht vorsorglich einen weiteren
Testamentsvollstrecker bestellen.
OLG Saarbrücken,
Beschl. v. 4.5.2021 – 5 W 52/20
Gesellschaftsrecht
FamFG
§§ 59 Abs. 1, 395; BGB §§ 29, 67
Ablehnung der Löschung von Vorstandsmitgliedern; unzulässige Beschwerde eines Vereinsmitglieds
Lehnt das
Registergericht die Löschung von Vorstandsmitgliedern wegen
angeblichen Rücktritts eines eingetragenen Vereins nach § 395
FamFG ab, ist eine hiergegen gerichtete Beschwerde eines
Vereinsmitgliedes unzulässig, weil es an einer unmittelbaren
Rechtsbeeinträchtigung fehlt (Abweichung zu OLG Düsseldorf,
Beschluss vom 9. Februar 2016, I-3 Wx 5/16).
KG, Beschl. v.
16.12.2021 – 22 W 57/21
GmbHG
§ 40; ZPO §§ 887, 888, 894
Verpflichtung zur höchstpersönlichen Einreichung einer
Gesellschafterliste
1. Das Einreichen
einer Liste der Gesellschafter (§ 40 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG) ist
keine Willenserklärung; die Liste gilt nicht mit der Rechtskraft
des Urteils als eingereicht, das zum Einreichen der Liste
verpflichtet.
2. Das Einreichen der Liste steht den anderen höchstpersönlichen
Versicherungen des Geschäftsführers gegenüber dem
Registergericht gleich, mit denen er über rechtliche oder
tatsächliche Umstände, die in der Vergangenheit eingetreten oder
nicht eingetreten sind, zu berichten hat und die ebenfalls als
unvertretbare Handlungen zu vollstrecken sind.
OLG Brandenburg,
Beschl. v. 23.2.2022 – 7 W 21/22
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