Nachfolgend finden Sie eine
Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank
DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen,
Arbeitshilfen und Links.
Da instanzgerichtliche
Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung
rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt
werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum
dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
Entscheidung der Woche
BGB
§§ 107, 566
Übertragung eines Miteigentumsanteils auf einen Minderjährigen;
Eintritt in das Mietverhältnis; (keine) rechtliche Vorteilhaftigkeit
a) Der Erwerb eines
Miteigentumsanteils an einem vermieteten Grundstück durch einen
Minderjährigen führt gemäß § 566 BGB zu dessen Eintritt in den
Mietvertrag auf Vermieterseite und ist deshalb für den
Minderjährigen nicht lediglich rechtlich vorteilhaft
i. S. v. § 107 BGB (Fortführung von Senat, Beschluss vom
3. Februar 2005 – V ZB 44/04, BGHZ 162, 137).
b) Dies gilt auch, wenn der Veräußerer den Miteigentumsanteil
zuvor von dem Alleineigentümer des Grundstücks erworben hat,
denn bei der Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem
vermieteten Grundstück durch den bisherigen Alleineigentümer
tritt der Erwerber gemäß § 566 BGB ebenfalls neben diesem in den
Vertrag auf Vermieterseite ein.
BGH, Beschl. v. 28.4.2022 – V ZB 4/21
Immobilienrecht/allg. Zivilrecht
NachbG LSA § 33; BGB § 823 Abs. 2
Keine Haftung des Grundstückseigentümers; Schäden am
Nachbargrundstück durch Wasser aus öffentlichem Abwasserkanal
Befindet sich auf
einem Grundstück ein Abwasserkanal und nimmt das
Nachbargrundstück durch aus dem Kanal austretendes Wasser
Schaden, scheidet eine Haftung des Grundstückseigentümers gemäß
§ 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 33 NbG LSA aus, wenn der Kanal zu
einer öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage gehört.
BGH, Urt. v.
10.12.2021 – V ZR 121/20
Familienrecht
BGB §
1896 Abs. 2; FamFG §§ 34 Abs. 3, 37 Abs. 2, 68 Abs. 3 S. 2, 288 Abs.
1 S. 1
Konkreter Bedarf für Bestellung eines Betreuers erforderlich
a) Sieht das
Betreuungsgericht entsprechend § 288 Abs. 1 FamFG von der
Bekanntgabe eines Gutachtens an den Betroffenen ab, kann durch
die Bekanntgabe des Gutachtens an den Verfahrenspfleger
allenfalls dann ein notwendiges Mindestmaß rechtlichen Gehörs
sichergestellt werden, wenn zusätzlich die Erwartung
gerechtfertigt ist, dass der Verfahrenspfleger mit dem
Betroffenen über das Gutachten spricht. Letzteres setzt in der
Regel einen entsprechenden Hinweis des Betreuungsgerichts an den
Verfahrenspfleger voraus (im Anschluss an Senatsbeschluss vom
21. Oktober 2020 – XII ZB 153/20, FamRZ 2021, 385).
b) Die Erforderlichkeit einer Betreuung gemäß § 1896 Abs. 2 Satz
1 BGB kann sich nicht allein aus der subjektiven Unfähigkeit des
Betroffenen ergeben, seine Angelegenheiten selbst regeln zu
können (Betreuungsbedürftigkeit). Hinzutreten muss ein konkreter
Bedarf für die Bestellung eines Betreuers. Ob und für welche
Aufgabenbereiche ein objektiver Betreuungsbedarf besteht, ist
aufgrund der konkreten, gegenwärtigen Lebenssituation des
Betroffenen zu beurteilen. Dabei genügt es, wenn ein
Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit
auftreten kann (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 30. Juni
2021 – XII ZB 73/21, FamRZ 2021, 1737).
BGH, Beschl. v.
2.3.2022 – XII ZB 558/21
Gesellschaftsrecht
GmbHG
§§ 43, 46
Geltendmachung von Ansprüchen aus § 43 Abs. 2 GmbHG gegen
Fremdgeschäftsführer
Ein Gesellschafter
einer GmbH kann Ansprüche der Gesellschaft aus § 43 Abs. 2 GmbHG
gegen ihren Fremdgeschäftsführer grundsätzlich nicht im eigenen
Namen geltend machen.
BGH, Urt. v.
25.1.2022 – II ZR 50/20
Öffentliches Recht
BGB
§§ 305 Abs. 1 S. 1, 307 Abs. 1 S. 2 u. Abs. 3 S. 1
Keine
Inhaltskontrolle von Förderbedingungen des KfW-Programms
„Baukindergeld-Zuschuss“
1. Die im
Produktmerkblatt „Bauen, Wohnen, Energie“, „Baukindergeld –
Zuschuss (424)“ festgehaltenen Förderbedingungen sind ungeachtet
einer verwaltungsintern bestehenden ermessenslenkenden Wirkung
den Vertragsinhalt gestaltende Allgemeine Geschäftsbedingungen,
wenn auf die Förderbedingungen in den AGB und dem Merkblatt auf
deren Wirkung hingewiesen wird.
2. In Folge ihres einseitig leistungsbestimmenden Charakters
unterliegen sie keiner Inhaltskontrolle.
OLG Frankfurt, Urt.
v. 2.2.2022 – 17 U 119/20
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