6. - 10. Juni 2022

Neu auf der DNotI-Homepage

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6. - 10. Juni 2022

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.

 

Entscheidung der Woche

 

BGB §§ 314, 1030, 1047
Nießbrauch; Kündigung des zugrunde liegenden Kausalverhältnisses; Kondiktion

a) Der Nießbrauch und das mit seiner Bestellung zwischen dem Eigentümer und dem Nießbraucher entstehende besondere gesetzliche Schuldverhältnis sind einer Kündigung gemäß § 314 Abs. 1 BGB nicht zugänglich.
b) Ist in dem der Nießbrauchsbestellung zugrunde liegenden Kausalgeschäft die Zahlung eines wiederkehrenden Entgelts vereinbart und zahlt der Nießbraucher das Entgelt nicht, kann der Eigentümer das Kausalverhältnis unter den weiteren Voraussetzungen des § 314 BGB kündigen und den Nießbrauch kondizieren (Abgrenzung von Senat, Urteil vom 13. November 1998 – V ZR 29/98, NJW-RR 1999, 376, 377).
c) Hiervon zu unterscheiden sind Vereinbarungen, die das durch die Bestellung des Nießbrauchs entstehende gesetzliche Schuldverhältnis zwischen Nießbraucher und Eigentümer betreffen. Eine Verletzung daraus folgender Pflichten berechtigt den Eigentümer nicht zu einer Beendigung des Nießbrauchs nach den Vorschriften des Leistungsstörungsrechts.

BGH, Versäumnisurt. v. 21.1.2022 – V ZR 233/20

 


Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

 

BGB §§ 684 S. 1, 812; WEG §§ 21 Abs. 4, 18 Abs. 2
Ersatzanspruch des WEG-Verwalters bei eigenmächtigen Erhaltungsarbeiten am gemeinschaftlichen Eigentum

Dem WEG-Verwalter, der eigenmächtig Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum durchführt, kann gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft ein Ersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder Bereicherungsrecht zustehen (Abgrenzung zu Senat, Urteil vom 14. Juni 2019 – V ZR 254/17, BGHZ 222, 187).

BGH, Urt. v. 10.12.2021 – V ZR 32/21

 


Familienrecht

 

BGB §§ 1594, 1597a Abs. 2 S. 2 u. Abs. 3 S. 1, 1598 Abs. 1 S. 2; AufenthG § 85a
Unwirksamkeit einer Vaterschaftsanerkennung nach Aussetzung der Beurkundung durch die beurkundende Behörde oder Urkundsperson

1. Die Anerkennung einer Vaterschaft ist nach §§ 1597a Abs. 3 Satz 1, 1598 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam, wenn eine beurkundende Behörde oder eine Urkundsperson die Beurkundung nach § 1597a Abs. 2 Satz 2 BGB ausgesetzt und diese der nach § 85a AufenthG der zuständigen Behörde vorgelegt hat. Insoweit kommt es nicht darauf an, ob der anerkennungswillige Mann oder die zustimmungsbereite Mutter des Kindes die Mitteilung über die Aussetzung der Beurkundung mangels hinreichender Deutschkenntnisse verstehen konnte.
2. Die Aussetzungsentscheidung ist von den die Beurkundung begehrenden Personen als verwaltungsinterner Vorgang nicht selbstständig anfechtbar und unterliegt auch im Rahmen einer Berichtigung des Eintrags im Geburtenregister nicht der gerichtlichen Überprüfung.

OLG Celle, Beschl. v. 16.2.2022 – 21 W 5/21

 


Gesellschaftsrecht

 

HeilBKG BW § 30 Abs. 1 S. 2
Heilberufekammergesetz des Landes Baden-Württemberg; Partnerschaft zwischen einem Tierarzt und einem Betriebswirt zulässig

Eine Partnerschaft zwischen einem Tierarzt und einem Betriebswirt ist nach dem Heilberufekammergesetz des Landes Baden-Württemberg zulässig.

BGH, Beschl. v. 15.2.2022 – II ZB 6/21

 


Steuerrecht

 

EStG §§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3; AO § 40; EStG VZ 2015
Steuerfreistellung des Gewinns aus dem Verkauf eines selbst bewohnten „Gartenhauses“

Eine die Steuerbarkeit des Veräußerungsgewinns ausschließende Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG liegt auch dann vor, wenn der Steuerpflichtige ein Grundstück, das mit einem „Gartenhaus“ bebaut ist, welches nach seiner Beschaffenheit dazu bestimmt und geeignet ist, Menschen auf Dauer Aufenthalt und Unterkunft zu gewähren, baurechtswidrig dauerhaft bewohnt.

BFH, Urt. v. 26.10.2021 – IX R 5/21

 


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