Nachfolgend finden Sie eine
Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank
DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen,
Arbeitshilfen und Links.
Da instanzgerichtliche
Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung
rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt
werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum
dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
Aktuelles
Umfrage des MPI für ausländisches und internationales Privatrecht
zur Nachlassabwicklung
Unter Leitung von
Professor Dr. Reinhard Zimmermann und Privatdozent Dr. Jan Peter
Schmidt führt das MPI eine elektronische Umfrage zur Praxis der
Nachlassabwicklung durch. Die Umfrage enthält 18 Fragen und
dauert nicht mehr als ca. 15 Minuten. Die Umfrage kann über
folgenden
Link aufgerufen werden. Für
Ihre Teilnahme bedanken wir uns im Namen der Autoren der Studie
bereits im Voraus. Eine Teilnahme ist bis zum 16. Mai 2022 um 24
Uhr möglich.
Entscheidung der Woche
BGB
§§ 1952, 1960
Keine Ausschlagung der Erbschaft durch den Nachlasspfleger
Der Nachlasspfleger
ist nicht berechtigt, mit Wirkung für die unbekannten Erben eine
in den Nachlass des Erblassers gefallene weitere Erbschaft
auszuschlagen. Das Recht zur Ausschlagung der Erbschaft ist ein
allein dem Erben bzw. seinen Rechtsnachfolgern, den Erbeserben,
persönlich zustehendes Recht.
BGH, Beschl. v.
16.3.2022 – IV ZB 27/21
Immobilienrecht/allg. Zivilrecht
GBO
§§ 13, 15, 19
Eintragung einer Vormerkung; Kein Vertretungsnachweis des
Vormerkungsberechtigten erforderlich
Zur Eintragung einer
Vormerkung im Grundbuch bedarf es eines Eintragungsantrags und
der einseitigen Bewilligung des Betroffenen. Liegen diese
Voraussetzungen vor, kommt es in der Regel nicht in Betracht,
die Vormerkungseintragung im Grundbuch vom Nachweis der
Vertretungsberechtigung des Vormerkungsberechtigten abhängig zu
machen.
OLG Frankfurt,
Beschl. v. 22.11.2021 – 20 W 223/21
Familienrecht
BGB
§§ 1597, 1597a, 1598
Notariell beurkundete Vaterschaftsanerkennung: keine Verweigerung
der Eintragung ins Geburtenregister bei Verdacht auf
missbräuchliche Anerkennung
Ist die
Vaterschaftsanerkennung eines deutschen Mannes betreffend das
Kind einer ghanaischen Mutter notariell beurkundet worden, kann
das Standesamt die Eintragung in das Geburtenregister nicht mit
der Begründung verweigern, es bestehe der Verdacht der
missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft (Festhalten an OLG
Frankfurt, Beschluss vom 19.9.2019 – 20 W 311/18).
OLG Frankfurt,
Beschl. v. 9.11.2021 – 20 W 305/20
Erbrecht
BGB
§§ 133, 137, 2084, 2208, 2216
Anordnung über Veräußerung eines Nachlassgrundstückes
durch Testamentsvollstrecker; Auslegung
1. Ob ein Erblasser
eine dinglich wirkende Verfügungsbeschränkung nach § 2208 BGB
oder eine schuldrechtlich wirkende Verwaltungsanordnung nach §
2216 BGB anordnen wollte, ist durch Auslegung zu ermitteln.
2. Eine testamentarische Anordnung, wonach die dingliche Wirkung
einer Verfügung über einen Nachlassgegenstand von der Zustimmung
oder Genehmigung eines Dritten abhängen soll, der nicht Erbe
oder Mittestamentsvollstrecker ist, würde gegen § 137 S. 1 BGB
verstoßen.
3. Ein Wille des Erblassers, Dritte als Kontrollinstanz über den
möglichen Verkauf eines Nachlassgrundstücks durch den
Testamentsvollstrecker mitentscheiden zu lassen, lässt sich durch die
Einsetzung als Mittestamentsvollstrecker, § 2224 BGB, oder durch eine
schuldrechtliche Verwaltungsanordnung, § 2216 BGB, umsetzen.
4. Verwaltungsanordnungen gem. § 2216 BGB, die keine
Beschränkungen der Verfügungsbefugnis gem. § 2208 BGB enthalten,
sind nicht in ein Testamentsvollstreckerzeugnis aufzunehmen.
(Leitsätze der
DNotI-Redaktion)
KG, Beschl. v.
28.5.2021 – 19 W 26/21
Gesellschaftsrecht
GmbHG
§ 65
Anmeldung der Auflösung einer GmbH; Auflösungswirkung zu späterem
Zeitpunkt
Zur Frage der
Anmeldung der Eintragung einer Auflösung einer GmbH, wenn die
Auflösung erst für einen zu einem später liegenden Zeitpunkt
beschlossen worden ist und der Zurückweisungsbefugnis des
Registerrechts in diesem Fall.
OLG Frankfurt,
Beschl. v. 8.9.2021 – 20 W 154/21
Öffentliches Recht
BauGB
§ 12 Abs. 1 S. 1
Zwischenfristen in bauordnungsrechtlichen Durchführungsverträgen
1. Bei der
Ausgestaltung der vertraglichen Durchführungsfristen zur
Realisierung des Vorhabens können Abschnitte und Zwischenfristen
vereinbart werden, wobei sichergestellt sein muss, dass die
Durchführung des Gesamtvorhabens innerhalb einer angemessenen
Frist abgeschlossen ist.
2. Werden in einem Durchführungsvertrag neben der
Fertigstellungsfrist des Vorhabens für bestimmte
Realisierungsschritte spezifische weitere Fristen vereinbart,
zeigt dies, dass die Vertragsparteien der zeitgerechten
Durchführung dieser Realisierungsschritte besondere Bedeutung
für die Durchführung des Vorhabens beigemessen haben. Auch
solche Fristen dienen dem Ziel, eine zügige und vertragsgerechte
Durchführung des Vorhabens sicherzustellen.
OVG Bremen, Beschl.
v. 31.1.2022 – 1 LA 263/20
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