25. - 29. April 2022

Neu auf der DNotI-Homepage

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25. - 29. April 2022

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.

 

Aktuelles

 

Umfrage des MPI für ausländisches und internationales Privatrecht zur Nachlassabwicklung

Unter Leitung von Professor Dr. Reinhard Zimmermann und Privatdozent Dr. Jan Peter Schmidt führt das MPI eine elektronische Umfrage zur Praxis der Nachlassabwicklung durch. Die Umfrage enthält 18 Fragen und dauert nicht mehr als ca. 15 Minuten. Die Umfrage kann über folgenden Link aufgerufen werden. Für Ihre Teilnahme bedanken wir uns im Namen der Autoren der Studie bereits im Voraus. Eine Teilnahme ist bis zum 16. Mai 2022 um 24 Uhr möglich.

 

Entscheidung der Woche

 

BGB §§ 1952, 1960
Keine Ausschlagung der Erbschaft durch den Nachlasspfleger

Der Nachlasspfleger ist nicht berechtigt, mit Wirkung für die unbekannten Erben eine in den Nachlass des Erblassers gefallene weitere Erbschaft auszuschlagen. Das Recht zur Ausschlagung der Erbschaft ist ein allein dem Erben bzw. seinen Rechtsnachfolgern, den Erbeserben, persönlich zustehendes Recht.

BGH, Beschl. v. 16.3.2022 – IV ZB 27/21

 


Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

 

GBO §§ 13, 15, 19
Eintragung einer Vormerkung; Kein Vertretungsnachweis des Vormerkungsberechtigten erforderlich

Zur Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch bedarf es eines Eintragungsantrags und der einseitigen Bewilligung des Betroffenen. Liegen diese Voraussetzungen vor, kommt es in der Regel nicht in Betracht, die Vormerkungseintragung im Grundbuch vom Nachweis der Vertretungsberechtigung des Vormerkungsberechtigten abhängig zu machen.

OLG Frankfurt, Beschl. v. 22.11.2021 – 20 W 223/21

 


Familienrecht

 

BGB §§ 1597, 1597a, 1598
Notariell beurkundete Vaterschaftsanerkennung: keine Verweigerung der Eintragung ins Geburtenregister bei Verdacht auf missbräuchliche Anerkennung

Ist die Vaterschaftsanerkennung eines deutschen Mannes betreffend das Kind einer ghanaischen Mutter notariell beurkundet worden, kann das Standesamt die Eintragung in das Geburtenregister nicht mit der Begründung verweigern, es bestehe der Verdacht der missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft (Festhalten an OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.9.2019 – 20 W 311/18).

OLG Frankfurt, Beschl. v. 9.11.2021 – 20 W 305/20

 


Erbrecht

 

BGB §§ 133, 137, 2084, 2208, 2216
Anordnung über Veräußerung eines Nachlassgrundstückes durch Testamentsvollstrecker; Auslegung

1. Ob ein Erblasser eine dinglich wirkende Verfügungsbeschränkung nach § 2208 BGB oder eine schuldrechtlich wirkende Verwaltungsanordnung nach § 2216 BGB anordnen wollte, ist durch Auslegung zu ermitteln.
2. Eine testamentarische Anordnung, wonach die dingliche Wirkung einer Verfügung über einen Nachlassgegenstand von der Zustimmung oder Genehmigung eines Dritten abhängen soll, der nicht Erbe oder Mittestamentsvollstrecker ist, würde gegen § 137 S. 1 BGB verstoßen.
3. Ein Wille des Erblassers, Dritte als Kontrollinstanz über den möglichen Verkauf eines Nachlassgrundstücks durch den Testamentsvollstrecker mitentscheiden zu lassen, lässt sich durch die Einsetzung als Mittestamentsvollstrecker, § 2224 BGB, oder durch eine schuldrechtliche Verwaltungsanordnung, § 2216 BGB, umsetzen.
4. Verwaltungsanordnungen gem. § 2216 BGB, die keine Beschränkungen der Verfügungsbefugnis gem. § 2208 BGB enthalten, sind nicht in ein Testamentsvollstreckerzeugnis aufzunehmen.

(Leitsätze der DNotI-Redaktion)

KG, Beschl. v. 28.5.2021 – 19 W 26/21

 


Gesellschaftsrecht

 

GmbHG § 65
Anmeldung der Auflösung einer GmbH; Auflösungswirkung zu späterem Zeitpunkt

Zur Frage der Anmeldung der Eintragung einer Auflösung einer GmbH, wenn die Auflösung erst für einen zu einem später liegenden Zeitpunkt beschlossen worden ist und der Zurückweisungsbefugnis des Registerrechts in diesem Fall.

OLG Frankfurt, Beschl. v. 8.9.2021 – 20 W 154/21

 


Öffentliches Recht

 

BauGB § 12 Abs. 1 S. 1
Zwischenfristen in bauordnungsrechtlichen Durchführungsverträgen

1. Bei der Ausgestaltung der vertraglichen Durchführungsfristen zur Realisierung des Vorhabens können Abschnitte und Zwischenfristen vereinbart werden, wobei sichergestellt sein muss, dass die Durchführung des Gesamtvorhabens innerhalb einer angemessenen Frist abgeschlossen ist.
2. Werden in einem Durchführungsvertrag neben der Fertigstellungsfrist des Vorhabens für bestimmte Realisierungsschritte spezifische weitere Fristen vereinbart, zeigt dies, dass die Vertragsparteien der zeitgerechten Durchführung dieser Realisierungsschritte besondere Bedeutung für die Durchführung des Vorhabens beigemessen haben. Auch solche Fristen dienen dem Ziel, eine zügige und vertragsgerechte Durchführung des Vorhabens sicherzustellen.

OVG Bremen, Beschl. v. 31.1.2022 – 1 LA 263/20

 


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