18. - 22. April 2022

Neu auf der DNotI-Homepage

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18. - 22. April 2022

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.

 

Entscheidung der Woche

 

AktG § 179a
Keine Anwendbarkeit des § 179a AktG auf die Kommanditgesellschaft

§ 179a AktG ist auf die Kommanditgesellschaft nicht analog anwendbar (Aufgabe von BGH, Urteil vom 9. Januar 1995 – II ZR 24/94, ZIP 1995, 278, 279).

BGH, Beschl. v. 15.2.2022 – II ZR 235/20

 


Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

 

BGB §§ 138, 141, 242
Keine Sittenwidrigkeit des Kaufvertrags bei vorheriger anwaltlicher Beratung zum auffälligen Missverhältnis

Die im Rahmen der Sittenwidrigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB erforderliche, tatsächliche Vermutung einer verwerflichen Gesinnung des Begünstigten kann widerlegt sein, wenn der Benachteiligte das Missverhältnis aufgrund anwaltlicher Beratung kennt und aus seiner Sicht zu seinem eigenen Vorteil akzeptiert.

(Leitsatz der DNotI-Redaktion)

OLG Bamberg, Beschl. v. 22.6.2021 – 1 U 494/20

 

BGB § 1105
Wiederkehrende Leistungspflicht als Voraussetzung einer Reallast

Es genügt für eine Reallast nicht, wenn es sich bei der Leistungspflicht bloß um eine theoretisch wiederkehrende Leistung handelt. Vielmehr muss ihre Wiederholung mehr als nur abstrakt möglich sein (wie es beispielsweise jede Pflicht zum Wiederaufbau im Fall der Zerstörung wäre), um als wiederkehrend zu gelten. Die Leistungspflicht muss ihrer Art oder ihrem Inhalt nach – zumindest nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge – von vornherein objektiv auf eine mehrfache, nochmalige Ausführung angelegt sein. Dies ist etwa bei einer von verschiedenen Faktoren abhängigen der Pflicht zur Neuerrichtung einer Lärmschutzwand nicht der Fall.

OLG Nürnberg, Beschl. v. 30.9.2021 – 15 W 3528/21

 

GBO §§ 19, 20
Keine Prüfungskompetenz des Grundbuchamts bzgl. des Kausalgeschäfts

Das Grundbuchamt hat im Rahmen des § 20 GBO das der Auflassung zugrunde liegende schuldrechtliche Grundgeschäft nicht zu überprüfen. Von daher darf das Grundbuchamt im Regelfall die Eigentumsumschreibung nicht deshalb ablehnen, weil die Auflassung nicht mit dem schuldrechtlichen Grundgeschäft übereinstimmt. Das Grundbuchamt hat mithin bei dem Vollzug einer Auflassung im Grundbuch auch eine im Rahmen des Kaufvertrags etwa zugesicherte Lastenfreiheit nicht zu prüfen.

OLG Frankfurt, Beschl. v. 25.10.2021 – 20 W 191/21

 

GBO §§ 29 Abs. 1, 35 Abs. 1 S. 2
Erfordernis eines Erbscheins bei einer untypischen Pflichtteilsklausel im Erbvertrag

Enthält der notarielle Erbvertrag eine Klausel, wonach der zum Schlusserben eingesetzte Abkömmling von der Erbfolge ausgeschlossen ist, falls er nach dem Tode des Erststerbenden „diesen Erbvertrag anfechten oder seinen Pflichtteil verlangen“ sollte, so kann der Nachweis der Erbfolge im Grundbuchverfahren auch nicht unter ergänzender Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung eines Miterben geführt werden, wonach keiner der Schlusserben den Erbvertrag angefochten habe.

OLG Saarbrücken, Beschl. v. 13.12.2021 – 5 W 70/21

 


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