7. - 11. Februar 2022

Neu auf der DNotI-Homepage

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7. - 11. Februar 2022

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.

 

Entscheidung der Woche

 

BGB §§ 888, 902 Abs. 1 S. 1
Unverjährbarkeit des Zustimmungsanspruchs des Vormerkungsberechtigten

a) Der aus § 888 Abs. 1 BGB folgende Zustimmungsanspruch des Vormerkungsberechtigten ist in entsprechender Anwendung von § 902 Abs. 1 Satz 1 BGB unverjährbar.
b) Ist allerdings der durch die Vormerkung gesicherte schuldrechtliche Anspruch verjährt, kann der vormerkungswidrig Eingetragene im Grundsatz die dem Schuldner zustehende Einrede der Verjährung gegen den gesicherten Anspruch erheben und die Zustimmung aus diesem Grund verweigern.

BGH, Urt. v. 14.1.2022 – V ZR 245/20

 


Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

 

GBO § 29 Abs. 1; BGB §§ 2113 Abs. 1 u. 2, 2136
Entgeltliche Veräußerung einer Nachlass-Immobilie durch befreiten Vorerben

1. Ob die Veräußerung einer zum Nachlass gehörenden Immobilie durch den befreiten Vorerben entgeltlich war, d.h. ihr eine gleichwertige Gegenleistung gegenüberstand, hat das Grundbuchamt ohne Bindung an die Beweisvorschrift des § 29 Abs. 1 GBO an Hand aller Umstände frei zu würdigen.
2. Entgeltlichkeit ist zu bejahen, wenn die für die Bestimmung des Entgelts maßgebenden Beweggründe im Einzelnen angegeben werden und verständlich sowie der Wirklichkeit gerecht werdend erscheinen, und wenn begründete Zweifel an der Pflichtmäßigkeit der Handlung nicht ersichtlich sind.
3. Die Prüfung der Entgeltlichkeit der Veräußerung beschränkt sich nach allgemeinen Grundsätzen auf die dem Nachlassgericht vorgelegten Eintragungsunterlagen und sonstige offenkundige Tatsachen. Dem Grundbuchamt ist es verwehrt, eigene Ermittlungen und Beweiserhebungen vorzunehmen.
4. Eine entgeltliche Veräußerung liegt nicht erst dann vor, wenn der Vorerbe denjenigen Kaufpreis vereinbart hat, der sich unter Anwendung der im Einzelfall sachgerechten Wertermittlungsmethode maximal vertreten lässt. Zweifel an der Pflichtgemäßheit der Übertragung ergeben sich nämlich im Allgemeinen nicht alleine aus dem Umstand, dass verschiedene Wertgutachten zu unterschiedlichen Schätzpreisen gelangen.

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 6.9.2021 – 3 Wx 125/21

 

GrdstVG § 9 Abs. 1 Nr. 2
Hofüberlassung unter Ausklammerung eines Altenteilerhauses; keine Genehmigung nach GrdstVG

Eine Hofüberlassung unter Ausklammerung des Altenteilerhauses stellt ebenso wie eine getrennte Veräußerung nur des Altenteilerhauses regelmäßig eine unwirtschaftliche Verkleinerung oder Aufteilung des Hofes im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 2 GrdstVG dar, so dass derartigen Geschäften in der Regel die Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu versagen ist.

OLG Schleswig, Beschl. v. 4.11.2021 – 60L WLw 8/21

 


Gesellschaftsrecht

 

FamFG §§ 383 Abs. 3, 394, 395
Unzulässige Löschung einer Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit bei fortgesetzter werbender Tätigkeit

1. Eine naheliegende Auslegung, dass mit der Erklärung „gegen eine bestimmte Registereintragung werde Beschwerde eingelegt“ tatsächlich nur die Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens angeregt werden soll, scheidet aus, wenn davon ausgegangen werden kann, dass die rechtliche Bedeutung der Erklärung zutreffend eingeordnet worden ist.
2. Die Löschung einer Eintragung einer Löschung wegen Vermögenslosigkeit wegen ihrer Unzulässigkeit nach § 395 FamFG kommt nicht allein wegen Vorhandenseins von Vermögen in Betracht, sondern weil das gelöschte Unternehmen tatsächlich noch werbend am Markt tätig war.

KG, Beschl. v. 6.10.2021 – 22 W 63/21 und 22 W 72/21

 

GmbHG § 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 lit. e; StGB §§ 265c, 265d, 265e
Versicherung des GmbH-Geschäftsführers; Einbeziehung der Sportwettbetrugsstraftaten

Die eidesstattliche Versicherung eines Geschäftsführers nach § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 lit. e) GmbHG muss sich auch auf die Straftatbestände der §§ 265c, 265d und 265e StGB erstrecken.

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.10.2021 – 3 Wx 182/21

 


Notarrecht/Verfahrensrecht

 

ZPO §§ 314, 767, 794 Abs. 1 Nr. 5
Zwangsvollstreckung aus notarieller Urkunde gegen eine dritte Person

1. Richtet sich die Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde gegen eine Dritte, kann diese mit der Titelgegenklage analog § 767 ZPO geltend machen, nicht Vollstreckungsschuldner zu sein und auch keine Unterwerfungserklärung abgegeben zu haben.
2. Wird im Urteilstatbestand als unstreitig behandelt, dass die Titelgegenklägerin sich der sofortigen Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde unterworfen habe, kommt dem Tatbestand keine Beweiskraft nach § 314 ZPO zu, wenn diese Feststellung im Widerspruch zu der konkret in Bezug genommenen notariellen Urkunde steht.
3. Sollen neben der als Käuferin auftretenden Gesellschaft des bürgerlichen Rechts auch deren Gesellschafter sich der sofortigen Zwangsvollstreckung aus der notariellen Urkunde unterwerfen, bedarf es insoweit eindeutiger Erklärungen.

OLG Saarbrücken, Urt. v. 4.11.2021 – 4 U 7/21

 


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