31. Januar - 4. Februar 2022

Neu auf der DNotI-Homepage

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31. Januar - 4. Februar 2022

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.

 

Entscheidung der Woche

 

BGB §§ 1373, 1374, 1375, 1376, 1381, 1384
Berücksichtigung eines Steuererstattungsanspruchs im Anfangsvermögen; Vorfälligkeitsentschädigung; Entstehung; Fälligkeit; maßgeblicher Zeitpunkt

a) Ist ein Steuererstattungsanspruch beim Eintritt des Güterstandes noch nicht entstanden, ist er auch nicht im Anfangsvermögen zu berücksichtigen.
b) Eine nach dem Endstichtag anfallende Vorfälligkeitsentschädigung ist bei der Beendigung des Güterstands genauso wenig zu berücksichtigen wie es Zinsbelastungen sind, die bei einer Darlehensvaluta erst nach dem Stichtag eintreten.

BGH, Beschl. v. 8.12.2021 – XII ZB 402/20

 


Erbrecht

 

BGB §§ 157, 2084, 2096, 2278
Auslegung vertragsmäßiger Verfügungen im Erbvertrag

Zur Auslegung von vertragsmäßigen Verfügungen in einem Erbvertrag bei Wegfall des eingesetzten Schlusserben infolge Vorversterbens bei Verwendung der Klausel „Sonst wollen wir nichts bestimmen“.

OLG München, Beschl. v. 3.11.2021 – 31 Wx 110/19

 


Gesellschaftsrecht

 

GG Art. 9 Abs. 1; BGB §§ 21, 25, 27 Abs. 2
Idealverein; Wirtschaftsunternehmen als wesentlicher Entscheidungsträger; nicht eintragungsfähige Satzung

1. Die Satzung eines nichtwirtschaftlichen Vereins ist zu verwerfen, wenn sie die Entscheidung über wesentliche Vereinsangelegenheiten ohne irgendein Beteiligungsrecht der übrigen Vereinsmitglieder in die Hände eines auf Profit ausgerichteten Wirtschaftsunternehmens legt. Das widerspricht dem Wesen eines Vereins als einem auf gemeinsame Zweckerreichung aller Mitglieder ausgerichteten Zusammenschluss und ist überdies mit dem ideellen Vereinszweck (hier: sportliche und gesellige Zwecke, und zwar insbesondere das Golfspiel und die Organisation kultureller, wirtschaftspolitischer und geselliger Ereignisse, zu fördern) unvereinbar.
2. Es ist unerheblich, wenn dem Wirtschaftsunternehmen pro forma die Stellung eines Vereinsmitglieds eingeräumt wird.

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.10.2021 – 3 Wx 67/20

 


Öffentliches Recht

 

BauGB §§ 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 u. Abs. 3 S. 1, 28 Abs. 2 S. 1, 144, 145 Abs. 1 S. 1
Fristbeginn bei Ausübung des Vorkaufsrechts und Verhältnis zur Präzisierung von Sanierungszielen

1. Die Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 28 Abs. 2 Satz 1 BauGB beginnt erst zu laufen, wenn der Gemeinde alle Wirksamkeitsvoraussetzungen, insbesondere auch die Erteilung der erforderlichen sanierungsrechtlichen Genehmigung oder der Eintritt der Genehmigungsfiktion, durch den Verkäufer oder Käufer mitgeteilt worden sind. Dies gilt aus Gründen der Rechtssicherheit auch dann, wenn bei kleineren Gemeinden alle maßgeblichen Informationen vorhanden sind oder die Zuständigkeiten in einer Hand liegen (wie VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 01.03.1996 – 3 S 13/94).
2. Der mit der Vorkaufsrechtsausübung verbundene Eingriff in die Privatautonomie kann es erfordern, zum Ausübungszeitpunkt höhere Anforderungen an die Präzisierung der Sanierungsziele zu stellen als bei Erlass der Sanierungssatzung. Der Gemeinderatsbeschluss über die Ausübung des Vorkaufsrechts ersetzt nicht ohne weiteres die Willensbildung der Gemeinde über die Fortschreibung und Konkretisierung der Sanierungsziele, auch wenn beide Entscheidungen zeitgleich ergehen können.

VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 30.9.2021 – 3 S 2595/20

 


Notarrecht/Verfahrensrecht

 

FamFG § 348; BGB § 2102
Eröffnung letztwilliger Verfügungen; Beschränkung des Nachlassgerichts auf summarische Prüfung

1. Die Prüfung des Nachlassgerichts im Rahmen eines Eröffnungsverfahrens betreffend letztwillige Verfügungen ist von vornherein allein auf die summarische Prüfung hinsichtlich des Vorliegens einer letztwilligen Verfügung beschränkt.
2. Für eine inhaltliche Prüfung des Regelungsinhalts und -umfangs letztwilliger Verfügungen ist im Eröffnungsverfahren kein Raum.

OLG München, Beschl. v. 3.11.2021 – 31 Wx 179/21

 

ZPO §§ 751 Abs. 1, 857 Abs. 6
Eigentümerbriefgrundschuld als Pfändungsgegenstand

Bei einer Vorauspfändung (Dauerpfändung) für künftig fällig werdende Unterhaltsansprüche kann Pfändungsgegenstand auch eine Eigentümerbriefgrundschuld des Schuldners sein (Anschluss an BGH, Beschluss vom 31. Oktober 2003 – IXa ZB 200/03, NJW 2004, 369).

BGH, Beschl. v. 16.9.2021 – VII ZB 9/21

 


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