Nachfolgend finden Sie eine
Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank
DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen,
Arbeitshilfen und Links.
Da instanzgerichtliche
Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung
rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt
werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum
dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
Entscheidung der Woche
BGB
§§ 1373, 1374, 1375, 1376, 1381, 1384
Berücksichtigung eines Steuererstattungsanspruchs im
Anfangsvermögen; Vorfälligkeitsentschädigung; Entstehung;
Fälligkeit; maßgeblicher Zeitpunkt
a) Ist ein
Steuererstattungsanspruch beim Eintritt des Güterstandes noch
nicht entstanden, ist er auch nicht im Anfangsvermögen zu
berücksichtigen.
b) Eine nach dem Endstichtag anfallende
Vorfälligkeitsentschädigung ist bei der Beendigung des
Güterstands genauso wenig zu berücksichtigen wie es
Zinsbelastungen sind, die bei einer Darlehensvaluta erst nach
dem Stichtag eintreten.
BGH, Beschl. v.
8.12.2021 – XII ZB 402/20
Erbrecht
BGB
§§ 157, 2084, 2096, 2278
Auslegung vertragsmäßiger Verfügungen im Erbvertrag
Zur Auslegung von
vertragsmäßigen Verfügungen in einem Erbvertrag bei Wegfall des
eingesetzten Schlusserben infolge Vorversterbens bei Verwendung
der Klausel „Sonst wollen wir nichts bestimmen“.
OLG München, Beschl.
v. 3.11.2021 – 31 Wx 110/19
Gesellschaftsrecht
GG
Art. 9 Abs. 1; BGB §§ 21, 25, 27 Abs. 2
Idealverein; Wirtschaftsunternehmen als wesentlicher
Entscheidungsträger; nicht eintragungsfähige Satzung
1. Die Satzung eines
nichtwirtschaftlichen Vereins ist zu verwerfen, wenn sie die
Entscheidung über wesentliche Vereinsangelegenheiten ohne
irgendein Beteiligungsrecht der übrigen Vereinsmitglieder in die
Hände eines auf Profit ausgerichteten Wirtschaftsunternehmens
legt. Das widerspricht dem Wesen eines Vereins als einem auf
gemeinsame Zweckerreichung aller Mitglieder ausgerichteten
Zusammenschluss und ist überdies mit dem ideellen Vereinszweck
(hier: sportliche und gesellige Zwecke, und zwar insbesondere
das Golfspiel und die Organisation kultureller,
wirtschaftspolitischer und geselliger Ereignisse, zu fördern)
unvereinbar.
2. Es ist unerheblich, wenn dem Wirtschaftsunternehmen pro forma
die Stellung eines Vereinsmitglieds eingeräumt wird.
OLG Düsseldorf,
Beschl. v. 14.10.2021 – 3 Wx 67/20
Öffentliches Recht
BauGB
§§ 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 u. Abs. 3 S. 1, 28 Abs. 2 S. 1, 144, 145
Abs. 1 S. 1
Fristbeginn bei Ausübung des Vorkaufsrechts und Verhältnis zur
Präzisierung von Sanierungszielen
1. Die Frist zur
Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 28 Abs. 2 Satz 1 BauGB beginnt
erst zu laufen, wenn der Gemeinde alle
Wirksamkeitsvoraussetzungen, insbesondere auch die Erteilung der
erforderlichen sanierungsrechtlichen Genehmigung oder der
Eintritt der Genehmigungsfiktion, durch den Verkäufer oder
Käufer mitgeteilt worden sind. Dies gilt aus Gründen der
Rechtssicherheit auch dann, wenn bei kleineren Gemeinden alle
maßgeblichen Informationen vorhanden sind oder die
Zuständigkeiten in einer Hand liegen (wie VGH Baden-Württemberg,
Urt. v. 01.03.1996 – 3 S 13/94).
2. Der mit der Vorkaufsrechtsausübung verbundene Eingriff in die
Privatautonomie kann es erfordern, zum Ausübungszeitpunkt höhere
Anforderungen an die Präzisierung der Sanierungsziele zu stellen
als bei Erlass der Sanierungssatzung. Der Gemeinderatsbeschluss
über die Ausübung des Vorkaufsrechts ersetzt nicht ohne weiteres
die Willensbildung der Gemeinde über die Fortschreibung und
Konkretisierung der Sanierungsziele, auch wenn beide
Entscheidungen zeitgleich ergehen können.
VGH
Baden-Württemberg, Urt. v. 30.9.2021 – 3 S 2595/20
Notarrecht/Verfahrensrecht
FamFG
§ 348; BGB § 2102
Eröffnung letztwilliger Verfügungen;
Beschränkung des Nachlassgerichts auf summarische Prüfung
1. Die Prüfung des
Nachlassgerichts im Rahmen eines Eröffnungsverfahrens betreffend
letztwillige Verfügungen ist von vornherein allein auf die
summarische Prüfung hinsichtlich des Vorliegens einer
letztwilligen Verfügung beschränkt.
2. Für eine inhaltliche Prüfung des Regelungsinhalts und
-umfangs letztwilliger Verfügungen ist im Eröffnungsverfahren
kein Raum.
OLG München, Beschl.
v. 3.11.2021 – 31 Wx 179/21
ZPO §§ 751 Abs. 1, 857 Abs. 6
Eigentümerbriefgrundschuld als Pfändungsgegenstand
Bei einer
Vorauspfändung (Dauerpfändung) für künftig fällig werdende
Unterhaltsansprüche kann Pfändungsgegenstand auch eine
Eigentümerbriefgrundschuld des Schuldners sein (Anschluss an
BGH, Beschluss vom 31. Oktober 2003 – IXa ZB 200/03, NJW 2004,
369).
BGH, Beschl. v.
16.9.2021 – VII ZB 9/21
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