Nachfolgend finden Sie eine
Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank
DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen,
Arbeitshilfen und Links.
Da instanzgerichtliche
Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung
rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt
werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum
dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
Entscheidung der Woche
GmbHG
§ 74
Schluss der Liquidation; Vermögenslosigkeit einer GmbH bei möglicher Änderung oder Aufhebung
der Steuerfestsetzung
Die Möglichkeit
einer Änderung oder Aufhebung der Steuerfestsetzung bis zum
Ablauf der Festsetzungsfrist, gegebenenfalls nach Durchführung
einer Außenprüfung, begründet für sich genommen keine Zweifel an
der Vermögenslosigkeit der Antragstellerin.
BGH, Beschl. v.
9.11.2021 – II ZB 1/21
Immobilienrecht/allg. Zivilrecht
BGB §
878
Testamentsvollstrecker:
Verlust der Verfügungsbefugnis bei
Entlassung aus dem Amt vor Vollendung des Eigentumsübergangs
Mit der Entlassung
aus dem Amt vor Vollendung des Eigentumsübergangs verliert der
Testamentsvollstrecker seine Verfügungsbefugnis. Zugunsten des
Testamentsvollstreckers ist auch nicht § 878 BGB analog
anzuwenden.
OLG Naumburg,
Beschl. v. 18.3.2020 – 12 Wx 51/19
Erbrecht
BGB §
133
Anforderungen an den ernstlichen Testierwillen
Ein Testament ist
nur dann wirksam, wenn der Erblasser bei seiner Errichtung einen
ernstlichen Testierwillen hatte, d. h. ernstlich eine
rechtsverbindliche Anordnung für seinen Todesfall treffen
wollte. Zweifel an einem endgültigen Testierwillen können sich
u. a. aus ungewöhnlichen Schreibmaterialien, ungewöhnlichen
Errichtungsformen, der inhaltlichen Gestaltung und einem
ungewöhnlichen Aufbewahrungsort ergeben. Bei solchen Zweifeln
ist stets zu prüfen, ob es sich nicht lediglich um einen
Testamentsentwurf handelt.
OLG Hamm, Beschl. v.
15.6.2021 – 10 W 18/21
Notarrecht/Verfahrensrecht
BGB
§§ 873, 925; GBO §§ 20, 47, 53; ZPO § 984
Verurteilung einer GbR zur Grundstücksübertragung: Nennung aller
Gesellschafter im Urteil erforderlich
Ist eine
Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Eigentümerin im Grundbuch
eingetragen und zur Übertragung des Eigentums an dem Grundstück
rechtskräftig verurteilt worden, erfordert der Nachweis der
Auflassung gegenüber dem Grundbuchamt eine mit den Eintragungen
im Grundbuch übereinstimmende Bezeichnung der Gesellschaft im
Urteil. Daran fehlt es, wenn in einem Urteilsrubrum nicht alle
im Grundbuch eingetragenen Gesellschafter aufgeführt worden
sind.
KG, Beschl. v.
7.10.2021 – 1 W 343/21
GNotKG §§ 42 Abs. 1 S. 2, 46 Abs. 1, 96; KV-GNotKG Vorb. 2.2.1.1.
Abs. 1 Nr. 1
Beurkundung einer Teilungserklärung: Geschäftswertbemessung
1. Der Geschäftswert
der Beurkundung einer Teilungserklärung bemisst sich nach dem
fiktiven Preis, der für das als bebaut zu vermutende Grundstück
zur Zeit der Beurkundung zu erzielen gewesen wäre. Maßgeblich
ist, was vernünftigerweise als Verkaufserlös hätte erwartet
werden dürfen, wenn zur Zeit der Teilungserklärung schon fertige
Wohnungen verkauft worden wären.
2. Für die Wertbemessung maßgebliche Tatsachen, die erst nach
dem Bemessungsstichtag entstehen oder erreichbar oder zufällig
erkennbar werden, sind zu verwerten, wenn sie für den Wert am
Stichtag maßgeblich sind.
OLG Brandenburg,
Beschl. v. 7.10.2021 – 7 W 70/21
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