Nachfolgend finden Sie eine
Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank
DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen,
Arbeitshilfen und Links.
Da instanzgerichtliche
Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung
rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt
werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum
dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
Entscheidung der Woche
BGB
§§ 2247, 2267
Unwirksamkeit einer Erbeinsetzung in eigenhändigem Testament
bei Verweis auf maschinengeschriebene Anlage
Zur Unwirksamkeit
einer Erbeinsetzung, wenn die Erben in einem eigenhändigen
Testament erst durch Bezugnahme auf eine nicht die
Testamentsform wahrende Anlage individualisierbar bestimmt
werden.
BGH, Beschl. v.
10.11.2021 – IV ZB 30/20
Immobilienrecht/allg. Zivilrecht
GBO
§§ 18, 19, 22
Grundbucheintrag über Rückübertragungsvormerkung;
Nachweis der Unrichtigkeit
Der Nachweis des
Todes des Berechtigten genügt als Nachweis für die Unrichtigkeit
eines Grundbucheintrags über eine Rückübertragungsvormerkung nur
dann, wenn sich aus der zugrunde liegenden Vereinbarung ergibt,
dass mit dem Tod des Berechtigten der Sicherungsfall nicht mehr
eintreten kann. Zudem muss ausgeschlossen sein, dass der
gesicherte Anspruch zu Lebzeiten des Berechtigten entstanden war, aber nicht durchgesetzt wurde, und
auf die Erben des
Berechtigten nach § 1922 BGB übergegangen ist.
(Leitsatz der DNotI-Redaktion)
OLG
Schleswig-Holstein, Beschl. v. 2.9.2021 – 2 Wx 53/20
Erbrecht
BGB
§§ 2229 Abs. 4, 2265
Zur Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments in zwei
getrennten Urkunden
1. Ein
gemeinschaftliches Testament kann durch Ehegatten nicht nur in
einer einzelnen, sondern auch in zwei getrennten Urkunden
errichtet werden. Für die Annahme einer gemeinschaftlichen
Erklärung ist es nicht ausreichend, dass die beiden
Einzelurkunden am gleichen Tag und Ort und mit im Wesentlichen
gleichem Inhalt errichtet worden sind, wenn sie darüber hinaus
keine Anhaltspunkte dafür enthalten, dass die Eheleute als
gemeinschaftlich erklärend aufgetreten sind.
2. Zu den Voraussetzungen der Amtsaufklärung der
Testierfähigkeit der zur Zeit der Errichtung des Testaments
unter Betreuung stehenden Erblasserin.
OLG Hamm, Beschl. v.
6.5.2021 – 10 W 9/21
HöfeO §§ 6 Abs. 6, 7 Abs. 1 S. 2
Wirtschaftsfähigkeit des Hofanwärters im Zeitpunkt des Erbfalls
erforderlich
1.
Wirtschaftsfähigkeit des Hofanwärters muss grundsätzlich schon
im Zeitpunkt des Erbfalls vorliegen; der Hoferbe muss bereits zu
diesem Zeitpunkt imstande sein, den Hof ohne längere
Umstellungszeit („Lehrzeit“) ordnungsgemäß zu bewirtschaften.
2. Der Erbe eines Bullenmastbetriebes muss bei Eintritt des
Erbfalls über jedenfalls ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten
sowohl hinsichtlich der artgerechten Haltung der Tiere, als auch
hinsichtlich der ordnungsgemäßen Feldbestellung verfügen, die
ihn in die Lage versetzen, die Eigenbewirtschaftung des Hofes
ohne Inanspruchnahme wesentlicher Hilfe durch Dritte zu
übernehmen.
OLG Hamm, Beschl. v.
28.4.2021 – 10 W 60/20
Gesellschaftsrecht
GmbHG
§§ 5a Abs. 1, 30 Abs. 1 S. 1; AktG § 26 Abs. 2
Angemessenheit von Gründungskosten bei der UG (haftungsbeschränkt)
1. Der in der
Satzung einer UG (haftungsbeschränkt) angegebene pauschalierte
Höchstbetrag für den Gründungsaufwand von 2.500 Euro verstößt
gegen die Informationsfunktion des auf die GmbH und damit auch
die UG entsprechend anzuwendenden § 26 Abs. 2 AktG und
gegen das Gebot der Kapitalerhaltung aus § 30 Abs. 1 S. 1 GmbHG,
wenn das Stammkapital zu mehr als 83 % durch
die Gründungskosten aufgezehrt wird.
2. Selbst dann, wenn im Gesellschaftsvertrag eine entsprechende
Kostenübernahmeregelung vorgesehen ist, gewährt diese nur dann
eine Befreiung von der Bindung des § 30 Abs. 1 S. 1 GmbHG,
wenn es sich um notwendige Aufwendungen für solche Kosten
handelt, die kraft Gesetzes oder nach Art und Umfang angemessen
die GmbH treffen.
3. Es ist die Aufgabe der Gründungsgesellschafter, nicht aber
außenstehender Dritter, die für die Gründung erforderlichen
Kosten zu errechnen und in einem Gesamtbetrag zusammenzufassen,
der zwar in Anerkennung eines
Pauschalierungsinteresses ein Höchst- oder Schätzbetrag
sein darf, der aber die tatsächlich zu erwartenden
Gründungskosten sachgerecht abbilden und angemessen sein muss.
(Leitsätze der DNotI-Redaktion)
OLG Hamm, Beschl. v.
16.2.2021 – 27 W 130/20
Verfahrensrecht
BGB §§ 1092, 1093; InsO §§ 35, 36; ZPO §§ 851, 857
Wohnungsrecht als Teil der Insolvenzmasse
Veräußert der
Eigentümer ein Grundstück unter gleichzeitiger Bestellung eines
Wohnungsrechts daran zu seinen Gunsten und wird das Eigentum,
nachdem das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet
worden ist, auf Anfechtung des Insolvenzverwalters auf ihn
zurück übertragen, fällt nicht nur das Eigentum, sondern auch
das Wohnungsrecht in die Insolvenzmasse und der
Insolvenzverwalter ist befugt, gegenüber dem Grundbuchamt die
Löschung des Wohnungsrechts im Grundbuch zu bewilligen
(Abgrenzung zu OLG München, FGPrax 2011, 17).
KG, Beschl. v.
7.10.2021 – 1 W 342/21
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