27. - 31. Dezember 2021

Neu auf der DNotI-Homepage

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27. - 31. Dezember 2021

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.

 

Entscheidung der Woche

 

BGB §§ 260 Abs. 2, 2314 Abs. 1
Eidesstattliche Versicherung trotz Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses; Bezugspunkt der Versicherung

Unter den Voraussetzungen des § 260 Abs. 2 BGB ist der Erbe auch dann zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verpflichtet, wenn die Auskunft nach § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses erteilt worden ist. Die Versicherung an Eides statt ist nicht auf die Angaben, die im Verzeichnis als solche des Erben gekennzeichnet sind, beschränkt. Hält der Erbe Ergänzungen oder Berichtigungen des notariellen Verzeichnisses für erforderlich, ist die an Eides statt zu versichernde Formel entsprechend anzupassen (vgl. § 261 Abs. 1 BGB).

BGH, Urt. v. 1.12.2021 – IV ZR 189/20

 


Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

 

BGB § 878; BauGB § 250
Anwendbarkeit des § 878 BGB auf den Genehmigungsvorbehalt gem. § 250 Abs. 1 S. 1 BauGB; Nichtigkeit der (ursprünglichen) Berliner Umwandlungsverordnung

Die Berliner Verordnung über einen Genehmigungsvorbehalt gem. § 250 Abs. 1 S. 1 BauGB für die Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum oder Teileigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten vom 03. August 2021 ist nichtig, weil zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung am 06. August 2021 die Begründung für den Erlass der Verordnung nicht allgemein zugänglich war. Die zum 13. August 2021 erfolgte Veröffentlichung der Begründung im Amtsblatt von Berlin führte nicht zur Heilung des Begründungsmangels.

§ 878 BGB ist analog anwendbar auf Anträge auf Aufteilung von Gebäuden in Wohnungseigentumsrechte nach § 8 Abs. 1 WEG, wenn ein solcher Antrag vor Inkrafttreten der Berliner Verordnung über einen Genehmigungsvorbehalt gemäß § 250 Abs. 1 S. 1 BauGB für die Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum oder Teileigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten (Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB) vom 21. September 2021, die am 07. Oktober 2021 in Kraft getreten ist, beim Grundbuchamt eingegangen ist (Anschluss an BGH NJW 2017, 1546 zur vergleichbaren Situation bei sog. Erhaltungssatzungen gem. § 172 BauGB).

KG, Beschl. v. 24.11.2021 – 1 W 347/21

 


Gesellschaftsrecht

 

UmwG § 62; AktG §§ 53a, 327a ff.; COVMG § 1 Abs. 2 S. 1
Hauptversammlung ohne physische Präsenz verfassungs- und europarechtsgemäß; Rechtsmissbräuchlichkeit eines verschmelzungsrechtlichen Squeezeout; Gebot der Gleichbehandlung der Aktionäre

1. Die in § 1 Abs. 2 S. 1 COVMG vorgesehene Abhaltung einer Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre ist nicht verfassungswidrig und nicht europarechtswidrig.
2. Ein verschmelzungsrechtlicher Squeezeout nach § 62 UmwG erfordert – anders als der aktienrechtliche Squeezeout i. S. d. §§ 327a ff. AktG – nur eine 90-prozentige Anteilsinhaberschaft der Hauptaktionärin, muss aber im Zusammenhang mit einer ausdrücklich beabsichtigten Umstrukturierung stehen und dem Interesse der Muttergesellschaft als Hauptaktionärin dienen, die Konzernstruktur zu ordnen und zu vereinfachen sowie die Unternehmensleitung zu vereinheitlichen. Dient ein verschmelzungsrechtlicher Squeezeout diesem Gesetzeszweck, ist er grundsätzlich nicht rechtsmissbräuchlich.
3. Nach § 53a AktG gilt das Gebot der Gleichbehandlung der Aktionäre nur im Verhältnis von Gesellschaft zu Aktionär, nicht jedoch im Verhältnis zwischen Aktionären.

(Leitsätze der DNotI-Redaktion)

OLG München, Beschl. v. 28.7.2021 – 7 AktG 4/21

 


Steuerrecht

 

BGB § 2227
Nichtabführung der Erbschaftsteuer ist wichtiger Grund für die Entlassung des Testamentsvollsteckers

1. Etwaige in einem vorangegangenen Entlassungsverfahren festgestellte Pflichtverletzungen eines Testamentsvollstreckers sind in einem späteren Entlassungsverfahren nicht verbraucht.
2. Die fehlende Entrichtung der Erbschaftsteuer stellt eine grob fahrlässige Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers dar.

OLG Naumburg, Beschl. v. 23.2.2021 – 2 Wx 31/20

 

EStG § 23 Abs. 1 S. 1; BNotO § 19 Abs. 1 S. 1
Notarhaftung bei unzutreffender Auskunft über Steuerpflicht – § 23 EStG

Zur Haftung des Notars bei unzutreffender Auskunft über die Steuerpflicht gemäß § 23 EStG bei der Veräußerung von Grundstücken.

OLG Köln, Beschl. v. 12.7.2021 – 7 U 139/20

 


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