29. November - 3. Dezember 2021

Neu auf der DNotI-Homepage

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29. November - 3. Dezember 2021

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.

 

Entscheidung der Woche

 

BGB § 1020 S. 2
(Kein) Erstattungsanspruch des Sondereigentümers gegen den Dienstbarkeitsberechtigten bzgl. der Instandhaltungsrücklage

Ist das Sondereigentum mit einer Grunddienstbarkeit belastet, kann der Sondereigentümer von dem Dienstbarkeitsberechtigten, der auf der Fläche des belasteten Sondereigentums eine Anlage hält (hier: Tiefgaragenstellplätze), die von ihm an die Wohnungseigentümergemeinschaft auf die Instandhaltungsrücklage erbrachten Zahlungen nicht erstattet verlangen.

BGH, Urt. v. 18.6.2021 – V ZR 146/20

 


Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

 

BGB §§ 910 Abs. 1, 1004 Abs. 1 S. 2
Selbsthilferecht: Auch bei drohendem Absterben eines Baums darf Überhang von Zweigen abgeschnitten werden

Das Selbsthilferecht nach § 910 Abs. 1 BGB ist – vorbehaltlich naturschutzrechtlicher Beschränkungen eines Rückschnitts – nicht deshalb ausgeschlossen, weil durch die Beseitigung des Überhangs das Absterben des Baums oder der Verlust seiner Standfestigkeit droht.

BGH, Urt. v. 11.6.2021 – V ZR 234/19

 

 


Erbrecht

 

BGB §§ 1940, 1968, 2305
Grabpflegekosten beim Pflichtteilsanspruch nicht als Nachlassverbindlichkeit zu berücksichtigen

1. Grabpflegekosten sind keine Nachlassverbindlichkeiten im Sinne von § 1968 BGB.
2. Eine in einer letztwilligen Verfügung enthaltene Auflage des Erblassers an die Erben zur Grabpflege führt nicht zu einer Kürzung eines Pflichtteilsanspruchs.
3. Zur Berechnung des Zusatzpflichtteils gem. § 2305 BGB.

BGH, Urt. v. 26.5.2021 – IV ZR 174/20

 


Gesellschaftsrecht

 

GmbHG §§ 4a, 53, 69 Abs. 2
Zulässigkeit der Sitzverlegung einer GmbH im Liquidationsstadium

Im Grundsatz ist die Sitzverlegung einer GmbH – vorbehaltlich tatsächlicher Anhaltspunkte für Rechtsmissbräuchlichkeit im Einzelfall – auch im Liquidationsstadium zulässig (entgegen KG 22 W 63/17).

OLG Celle, Beschl. v. 26.4.2021 – 9 W 51/21

 


IPR und ausländisches Recht

 

EGBGB Art. 6, 10 Abs. 3
Rechtswahl umfasst auch den Vatersnamen nach russischem Recht

1. Die Rechtswahl nach Art. 10 Abs. 3 EGBGB erfasst auch den Vatersnamen nach russischem Recht.
2. Der Vatersname nach russischem Recht verstößt nicht gegen den Grundsatz des ordre public (Art. 6 EGBGB).

OLG Hamburg, Beschl. v. 11.3.2021 – 2 W 50/20

 


Öffentliches Recht

 

BauGB §§ 127 ff., 133 Abs. 3; VwVfG NRW § 53
Erschließungsbeitragsrecht: Eintritt der Vorteilslage

1. Die Erhebung eines Erschließungsbeitrags ist auch ohne die unter dem Blickwinkel der Belastungsklarheit verfassungsrechtlich gebotene Regelung einer zeitlichen Obergrenze jedenfalls nach mehr als 30 Jahren nach Eintritt der Vorteilslage in analoger Anwendung von § 53 VwVfG NRW i. V. m. dem Grundsatz von Treu und Glauben unzulässig.
2. Ein Verständnis des Begriffs der Vorteilslage, nach dem diese in jedem Fall erst dann eintritt, wenn die Erschließungsanlage dem gemeindlichen Bauprogramm für die flächenmäßigen und sonstigen Teileinrichtungen sowie dem technischen Ausbauprogramm vollständig entspricht, wird dem aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit nicht gerecht.
3. Der Eintritt der Vorteilslage ist für das Erschließungsbeitragsrecht dann anzunehmen, wenn eine dem Grundsatz nach beitragsfähige Erschließungsanlage – für den Beitragspflichtigen erkennbar – den an sie im jeweiligen Fall zu stellenden technischen Anforderungen entspricht. Es ist unter dem Blickwinkel der Erkennbarkeit ausreichend, wenn die unmittelbar in der Erschließungsbeitragssatzung definierten Herstellungsmerkmale erfüllt sind, eine zweckentsprechende Anlagennutzung möglich ist, die Anlage aus Sicht eines objektiven Betrachters endgültig fertiggestellt erscheint und ein solcher nur durch das Studium des unveröffentlichten Bauprogramms von der mangelnden Umsetzung Kenntnis erlangen könnte.
4. Die 30jährige Höchstfrist für die Beitragserhebung seit Eintritt der Vorteilslage wird durch den Erlass eines Vorausleistungsbescheides nicht unterbrochen.
5. Wenn eine sachliche Beitragspflicht – wie etwa nach Ablauf der 30jährigen Höchstfrist – endgültig nicht mehr entstehen kann, entfällt mit Blick auf die gesetzliche Zweckbestimmung einer Vorausleistung deren Rechtfertigungsgrund. Denn die Abhängigkeit der Vorausleistung von der späteren Beitragspflicht bewirkt, dass unbeschadet des § 133 Abs. 3 Satz 1 BauGB die Vorausleistung das rechtliche Schicksal des endgültigen Erschließungsbeitrags insofern teilt, als auch ihre Rechtsgrundlage entfällt, sobald feststeht, dass eine Beitragspflicht endgültig nicht entstehen kann.

OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 8.6.2021 – 15 A 299/20

 


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