1. - 5. November 2021

Neu auf der DNotI-Homepage

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1. - 5. November 2021

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.

 

Entscheidung der Woche

 

GenG § 43 Abs. 7; UmwG § 13 Abs. 1 S. 2; COVMG § 3 Abs. 1
Genossenschaft; Verschmelzungsbeschluss in virtueller Versammlung

Nach § 3 Abs. 1 GesRuaCOVBekG kann auch der Verschmelzungsbeschluss einer Genossenschaft in einer virtuellen Versammlung gefasst werden. Das Versammlungserfordernis des § 13 Abs. 1 Satz 2 UmwG steht dem nicht entgegen.

BGH, Beschl. v. 5.10.2021 – II ZB 7/21

 


Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

 

GBO §§ 13, 22; ForstRG Art. 2
Eintragungshindernis bei Unrichtigkeit des Grundbuchs aufgrund Fortsetzung eines Forstrechts nur an einem Teilgrundstück

Steht für das Grundbuchamt aus den Grundakten fest, dass das Grundbuch mit einer beantragten Grundstücksteilung unrichtig würde, da sich ein Forstrecht nur an einem der Teilgrundstücke fortsetzt, ist das Grundbuchamt wegen des Legalitätsprinzips an der beantragten Eintragung gehindert, wenn nicht gleichzeitig Löschung des Forstrechts im Hinblick auf den nicht mehr begünstigten Teil beantragt ist.

OLG München, Beschl. v. 31.5.2021 – 34 Wx 106/21

 

WEG §§ 7 Abs. 4 S. 1, 8; GBO §§ 13, 19, 29; BeurkG §§ 9, 13a, 40, 44
Keine körperliche Verbindung zwischen Bewilligung und Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung notwendig

Die zum grundbuchrechtlichen Vollzug einer Teilungserklärung nach §§ 8, 7 Abs. 4 S. 1 WEG beizufügenden Anlagen – Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung – müssen auch dann nicht mit der Bewilligung körperlich verbunden werden, wenn nur die Unterschrift unter der Bewilligung beglaubigt worden ist (Fortführung von Senat, Beschluss vom 2. Juli 2015 – 1 W 558/14, NZM 2016, 525).

KG, Beschl. v. 18.6.2021 – 1 W 275/21

 


Gesellschaftsrecht

 

GmbHG §§ 66 Abs. 5, 67; AktG § 273; GBO §§ 29, 32
Zum Nachweis der Vertretungsmacht eines (Nachtrags-)Liquidators

Hat das Registergericht gemäß § 66 Abs. 5 GmbH einen (Nachtrags-)Liquidator bestellt, aber von dessen Eintragung im Handelsregister abgesehen, genügt zum Nachweis seiner Vertretungsmacht gegenüber dem Grundbuchamt eine Ausfertigung des Beschlusses des Registergerichts nicht, wenn seit seinem Erlass bereits ein Jahr vergangen ist. Die Gesellschaft muss zunächst ihre Wiedereintragung und die Eintragung des Liquidators im Handelsregister erreichen.

KG, Beschl. v. 11.5.2021 – 1 W 29/21

 


Öffentliches Recht

 

BauGB § 11 Abs. 2; BGB §§ 133, 157, 462
Wiederkaufsrecht bei nicht-subventioniertem Baulandverkauf

1. Prüfungsmaßstab für die Frage der Wirksamkeit eines nicht der Verjährung unterliegenden Wiederkaufsrechts in einem städtebaulichen Vertrag ist allein § 11 Abs. 2 BauGB und nicht das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Maßgeblich bei der Prüfung sind die Gesamtumstände, so dass es für die objektive Angemessenheit – anders als bei Prüfung von AGB – nicht auf einzelne Regelungen ankommt, sondern auf eine Gesamtbetrachtung der vertraglichen Vereinbarungen und der daraus resultierenden Belastungen aber auch Vorteile für den privaten Vertragspartner, wobei es kein klares Missverhältnis zu Lasten des privaten Vertragspartners geben darf.
3. Bei einem Verkauf verbilligten Baulandes an einen privaten Käufer im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags ist eine Bindungsfrist von 30 Jahren für die Ausübung eines Wiederkaufsrechts der Gemeinde grundsätzlich nur dann angemessen, wenn dem Erwerber ein besonders hoher Preisnachlass gewährt wurde oder sonst außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine derart lange Bindung des Erwerbers rechtfertigen.

OLG München, Endurt. v. 16.6.2021 – 20 U 4632/20

 


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