Nachfolgend finden Sie eine
Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank
DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen,
Arbeitshilfen und Links.
Da instanzgerichtliche
Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung
rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt
werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum
dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
Entscheidung der Woche
BeurkG § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 4; WEG § 24 Abs. 6
Mitwirkungsverbot; Sozius als vollmachtloser Vertreter;
Verwalterbestellung im Umlaufverfahren
Beurkundet ein Notar
einen Vertrag, bei dem sein Sozius oder eine sonst beruflich mit
ihm verbundene Person als (gegebenenfalls vollmachtloser)
Vertreter einer Vertragspartei auftritt, verstößt er gegen das
Mitwirkungsverbot aus § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BeurkG. Bei dem
Vertretergeschäft handelt es sich nicht nur um eine
Angelegenheit des Vertretenen, sondern auch des Vertreters. Ob
es bei dem beurkundeten Geschäft zu (Haftungs-)Risiken für den
Sozius oder einen sonstigen Beteiligten kommt, ist dabei nicht
von Bedeutung. Vielmehr ist – schon zur Vermeidung eines „bösen
Scheins“ und aus Gründen der Rechtssicherheit – eine formale
Betrachtungsweise geboten.
BGH, Beschl. v.
19.7.2021 – NotSt(Brfg) 1/21
Immobilienrecht/allg. Zivilrecht
CoronaschutzVO HE §§ 1 Abs. 2 Nr. 1, 8 Nr. 1; WEG § 23
Anspruch auf Absage einer geplanten Eigentümerversammlung bei
pandemischer Lage
Bestehen zum
Zeitpunkt der geplanten Eigentümerversammlungen objektiv
Unsicherheiten, ob die Durchführung gemäß der geltenden
Coronaschutzverordnungen zulässig ist oder die Teilnehmer sich
ordnungswidrig verhalten, besteht ein Anspruch auf Absage der
Versammlung.
LG Frankfurt,
Beschl. v. 29.3.2021 – 2-13 T 7/21
GBO §
35 Abs. 1
Nachweis der Anzahl der Kinder durch eidesstattliche Versicherung
eines Kindes
Ist im
Grundbuchverfahren zum Zweck des Nachweises der Erbenstellung
durch eidesstattliche Versicherung nachzuweisen, dass jemand das
einzige Kind seiner Eltern ist, so ist die eidesstattliche
Versicherung in erster Linie durch die Eltern bzw. den
überlebenden Elternteil abzugeben. Nur wenn beide Eltern
verstorben sind, kommt der Nachweis durch eidesstattliche
Versicherung des Kindes selbst in Betracht.
OLG Frankfurt,
Beschl. v. 11.3.2021 – 20 W 96/20
Erbrecht
BGB
§§ 242, 2274, 2281
Selbstanfechtungsrecht des Erblassers nach § 2281 BGB und
Vertrauensschutz des Begünstigten
Das
Selbstanfechtungsrecht eines Erblassers im Hinblick auf
vertragsmäßige Verfügungen eines Erbvertrages nach § 2281 BGB
wird nicht dadurch ausgeschlossen oder eingeschränkt, dass sich
der Begünstigte im Vertrauen auf den Bestand der Verfügung in
dem Erbvertrag zu lebzeitigen Leistungen gegenüber dem Erblasser
verpflichtet hat (im Sinne eines sog. entgeltlichen
Erbvertrags).
OLG Frankfurt,
Beschl. v. 8.9.2020 – 20 W 116/19
Steuerrecht
GrEStG §§ 16 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5, 18 Abs. 3, 19 Abs. 3
Aufhebung der Steuerfestsetzung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG;
ordnungsgemäße Anzeige des Erwerbsvorgangs gem. §§ 18 Abs. 3, 19
Abs. 3, 16 Abs. 5 GrEStG
1. Die gesetzlich
vorgeschriebene Pflicht der Beteiligten zur Anzeige der der
Grunderwerbsteuer unterliegenden Vorgänge ist objektiver Natur
und besteht unabhängig von subjektiven Kenntnissen und
Fähigkeiten des Anzeigepflichtigen. Daher ist die
Anzeigepflicht der Beteiligten nicht davon abhängig, ob und
inwieweit diese die Grunderwerbsteuerpflichtigkeit eines
Rechtsvorgangs erkannt haben bzw. wussten, dass insoweit eine
Anzeigepflicht bestand. Es kommt nicht darauf an, dass der
Steuerpflichtige darauf vertraut hat, dass der beurkundende
Notar seiner Anzeigepflicht rechtzeitig nachkommen wird, und der
Steuerpflichtige auch nicht die Absicht hatte, den
Erwerbsvorgang zu verschleiern.
2. Bei der Ermessensentscheidung über eine rückwirkende
Fristverlängerung ist maßgeblich der Zweck der Frist zu
berücksichtigen. Der Zweck des § 16 Abs. 5 GrEStG, die
Beteiligten durch die angeordneten nachteiligen Folgen einer
Verletzung der Anzeigepflicht zur ordnungsgemäßen – insbesondere
auch fristgerechten – Anzeigeerstattung anzuhalten, steht einer
Verpflichtung der Finanzbehörde zur rückwirkenden
Fristverlängerung für die erstmalige Erstattung der Anzeige
entgegen.
(Leitsätze der
DNotI-Redaktion)
FG München, Urt. v.
20.1.2021 – 4 K 270/20
Notarrecht/Verfahrensrecht
GNotKG §§ 21 Abs. 1 S. 1, 81 Abs. 1 u. 2; BGB § 140; GBO § 29
Abs. 1 S. 2
Auslegung einer Beschwerde als Erinnerung
Hat das Grundbuchamt
den Eintragungsantrag eines übertragenden Rechtsträgers nach
Verschmelzung mit einem übernehmenden Rechtsträger (AG) und
dessen Eintragung in das Handelsregister kostenpflichtig
zurückgewiesen und der nach Vornahme der Grundbucheintragung
zugunsten des übernehmenden Rechtsträgers erhobenen Beschwerde
der Antragsteller nicht abgeholfen, so ist deren Rechtsmittel
als Erinnerung gegen den Kostenansatz mit dem Ziel einer
Nichterhebung der Kosten auszulegen, über die unter Aufhebung
des Nichtabhilfebeschlusses des Grundbuchamts das Gericht des
Kostenansatzes zu entscheiden hat.
OLG Düsseldorf,
Beschl. v. 3.3.2021 – 3 Wx 233/20
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