18. - 22. Oktober 2021

Neu auf der DNotI-Homepage

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18. - 22. Oktober 2021

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.

 

Entscheidung der Woche

 

BeurkG § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 4; WEG § 24 Abs. 6
Mitwirkungsverbot; Sozius als vollmachtloser Vertreter; Verwalterbestellung im Umlaufverfahren

Beurkundet ein Notar einen Vertrag, bei dem sein Sozius oder eine sonst beruflich mit ihm verbundene Person als (gegebenenfalls vollmachtloser) Vertreter einer Vertragspartei auftritt, verstößt er gegen das Mitwirkungsverbot aus § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BeurkG. Bei dem Vertretergeschäft handelt es sich nicht nur um eine Angelegenheit des Vertretenen, sondern auch des Vertreters. Ob es bei dem beurkundeten Geschäft zu (Haftungs-)Risiken für den Sozius oder einen sonstigen Beteiligten kommt, ist dabei nicht von Bedeutung. Vielmehr ist – schon zur Vermeidung eines „bösen Scheins“ und aus Gründen der Rechtssicherheit – eine formale Betrachtungsweise geboten.

BGH, Beschl. v. 19.7.2021 – NotSt(Brfg) 1/21

 


Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

 

CoronaschutzVO HE §§ 1 Abs. 2 Nr. 1, 8 Nr. 1; WEG § 23
Anspruch auf Absage einer geplanten Eigentümerversammlung bei pandemischer Lage

Bestehen zum Zeitpunkt der geplanten Eigentümerversammlungen objektiv Unsicherheiten, ob die Durchführung gemäß der geltenden Coronaschutzverordnungen zulässig ist oder die Teilnehmer sich ordnungswidrig verhalten, besteht ein Anspruch auf Absage der Versammlung.

LG Frankfurt, Beschl. v. 29.3.2021 – 2-13 T 7/21

 

GBO § 35 Abs. 1
Nachweis der Anzahl der Kinder durch eidesstattliche Versicherung eines Kindes

Ist im Grundbuchverfahren zum Zweck des Nachweises der Erbenstellung durch eidesstattliche Versicherung nachzuweisen, dass jemand das einzige Kind seiner Eltern ist, so ist die eidesstattliche Versicherung in erster Linie durch die Eltern bzw. den überlebenden Elternteil abzugeben. Nur wenn beide Eltern verstorben sind, kommt der Nachweis durch eidesstattliche Versicherung des Kindes selbst in Betracht.

OLG Frankfurt, Beschl. v. 11.3.2021 – 20 W 96/20

 


Erbrecht

 

BGB §§ 242, 2274, 2281
Selbstanfechtungsrecht des Erblassers nach § 2281 BGB und Vertrauensschutz des Begünstigten

Das Selbstanfechtungsrecht eines Erblassers im Hinblick auf vertragsmäßige Verfügungen eines Erbvertrages nach § 2281 BGB wird nicht dadurch ausgeschlossen oder eingeschränkt, dass sich der Begünstigte im Vertrauen auf den Bestand der Verfügung in dem Erbvertrag zu lebzeitigen Leistungen gegenüber dem Erblasser verpflichtet hat (im Sinne eines sog. entgeltlichen Erbvertrags).

OLG Frankfurt, Beschl. v. 8.9.2020 – 20 W 116/19

 


Steuerrecht

 

GrEStG §§ 16 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5, 18 Abs. 3, 19 Abs. 3
Aufhebung der Steuerfestsetzung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG; ordnungsgemäße Anzeige des Erwerbsvorgangs gem. §§ 18 Abs. 3, 19 Abs. 3, 16 Abs. 5 GrEStG

1. Die gesetzlich vorgeschriebene Pflicht der Beteiligten zur Anzeige der der Grunderwerbsteuer unterliegenden Vorgänge ist objektiver Natur und besteht unabhängig von subjektiven Kenntnissen und Fähigkeiten des Anzeigepflichtigen. Daher ist die Anzeigepflicht der Beteiligten nicht davon abhängig, ob und inwieweit diese die Grunderwerbsteuerpflichtigkeit eines Rechtsvorgangs erkannt haben bzw. wussten, dass insoweit eine Anzeigepflicht bestand. Es kommt nicht darauf an, dass der Steuerpflichtige darauf vertraut hat, dass der beurkundende Notar seiner Anzeigepflicht rechtzeitig nachkommen wird, und der Steuerpflichtige auch nicht die Absicht hatte, den Erwerbsvorgang zu verschleiern.
2. Bei der Ermessensentscheidung über eine rückwirkende Fristverlängerung ist maßgeblich der Zweck der Frist zu berücksichtigen. Der Zweck des § 16 Abs. 5 GrEStG, die Beteiligten durch die angeordneten nachteiligen Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht zur ordnungsgemäßen – insbesondere auch fristgerechten – Anzeigeerstattung anzuhalten, steht einer Verpflichtung der Finanzbehörde zur rückwirkenden Fristverlängerung für die erstmalige Erstattung der Anzeige entgegen.

(Leitsätze der DNotI-Redaktion)

FG München, Urt. v. 20.1.2021 – 4 K 270/20

 


Notarrecht/Verfahrensrecht

 

GNotKG §§ 21 Abs. 1 S. 1, 81 Abs. 1 u. 2; BGB § 140; GBO § 29 Abs. 1 S. 2
Auslegung einer Beschwerde als Erinnerung

Hat das Grundbuchamt den Eintragungsantrag eines übertragenden Rechtsträgers nach Verschmelzung mit einem übernehmenden Rechtsträger (AG) und dessen Eintragung in das Handelsregister kostenpflichtig zurückgewiesen und der nach Vornahme der Grundbucheintragung zugunsten des übernehmenden Rechtsträgers erhobenen Beschwerde der Antragsteller nicht abgeholfen, so ist deren Rechtsmittel als Erinnerung gegen den Kostenansatz mit dem Ziel einer Nichterhebung der Kosten auszulegen, über die unter Aufhebung des Nichtabhilfebeschlusses des Grundbuchamts das Gericht des Kostenansatzes zu entscheiden hat.

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 3.3.2021 – 3 Wx 233/20

 


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