6. - 10. September 2021

Neu auf der DNotI-Homepage

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6. - 10. September 2021

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.

 

Aktuelles

 

Covid-19-Gesetz bis einschließlich 31.8.2022 verlängert

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 7.9.2021 eine Änderung des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27.3.2020 (sog. Covid-19-Gesetz) beschlossen. Das Gesetz sieht nunmehr in dem geänderten § 7 eine Anwendbarkeit der im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen (u. a. zu Hauptversammlungen ohne physische Präsenz der Aktionäre) bis einschließlich 31.8.2022 vor.

 

Entscheidung der Woche

 

WEG § 26 Abs. 1; UmwG § 20 Abs. 1 Nr. 2
Ausgliederung aus dem Vermögen eines zum Verwalter bestellten e. K.; Übergang der Organstellung des Verwalters

Bei der Ausgliederung eines zum Verwalter bestellten einzelkaufmännischen Unternehmens zur Neugründung einer Kapitalgesellschaft gehen die Organstellung und der Verwaltervertrag in aller Regel im Wege der Rechtsnachfolge auf den übernehmenden Rechtsträger über; allein der Umstand, dass eine natürliche Person zum Verwalter bestellt wurde, gibt dem Verwalteramt und -vertrag nicht ein höchstpersönliches Gepräge (Fortführung von Senat, Urteil vom 21. Februar 2014 – V ZR 164/13, BGHZ 200, 221).

BGH, Urt. v. 2.7.2021 – V ZR 201/20

 


Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

 

BGB §§ 1018, 1090 Abs. 1
Inhaltliche Unzulässigkeit einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zum Vertrieb von Getränken

Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit, nach der der Vertrieb von Getränken auf dem belasteten Grundstück untersagt ist, ist inhaltlich unzulässig, soweit sie von der Berechtigten hergestellte oder vertriebene Getränke im Ergebnis von dem Verbot ausnimmt.

OLG München, Beschl. 24.2.2021 – 34 Wx 458/20

 

WEG §§ 43 Nr. 2, 45 Abs. 1
Hausgeldklage; keine Zustellungsvertretung des Verwalters für beklagten Wohnungseigentümer

§ 45 Abs. 1 WEG ist einschränkend dahingehend auszulegen, dass bei einer Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen Wohnungseigentümer der Verwalter nicht Zustellungsvertreter der Beklagten ist.

BGH, Urt. v. 27.11.2020 – V ZR 67/20

 


Erbrecht

 

BGB §§ 119 Abs. 2, 1944 Abs. 1, 1954
Anfechtung einer Erbausschlagung wegen nachträglich festgestellter Werthaltigkeit des Nachlasses

Der potentielle gesetzliche Erbe, der die Erbschaft ohne Angabe von Gründen ausschlägt und sodann mit Blick auf die inzwischen festgestellte Werthaltigkeit des Nachlasses seine Ausschlagungserklärung anficht, weil er irrtümlich von einem überschuldeten Nachlass ausgegangen sei, macht nicht den Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft (Erbschaft), sondern einen bloß unbeachtlichen Motivirrtum geltend, da er seine Ausschlagungserklärung ohne Kenntnis von der Zusammensetzung des Nachlasses und ohne Bewertung ihm etwa bekannter oder zugänglicher Fakten, nämlich auf spekulativer – bewusst ungesicherter – Grundlage abgegeben hat (Bestätigung der vom Senat in ständiger Rechtsprechung – zuletzt FGPrax 2019, 273 = ErbR 2020, 46 m. N. – entwickelten Grundsätze zur Anfechtung von Erbausschlagung wegen Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft).

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 9.12.2020 – 3 Wx 13/20

 


Gesellschaftsrecht

 

ZPO § 307; BGB § 181; GmbHG § 46 Nr. 8
Prozessvollmacht für abberufenen Geschäftsführer

1. Ein Anerkenntnisurteil ist prozessual unwirksam, wenn es in einem unzulässigen Insichprozess ergangen ist.
2. Ein unzulässiger Insichprozess liegt in einem Rechtsstreit über die Wirksamkeit der Abberufung des Klägers als Geschäftsführer vor, wenn der Kläger zugleich als Vertreter der Beklagten handelte, indem er – auf zudem gesellschaftsrechtlich unwirksame Weise – die Prozessvollmacht unterzeichnete.

(Leitsätze der DNotI-Redaktion)

OLG Brandenburg, Urt. v. 17.2.2021 – 4 U 211/20

 


Notarrecht/Verfahrensrecht

 

GNotKG §§ 21 Abs. 1 S. 1, 127
Keine Geltendmachung von materiell-rechtlichen Einwänden im Verfahren nach § 127 GNotKG

Die Geltendmachung materiell-rechtlicher Einwände, sei es im Wege der Aufrechnung oder der Arglisteinrede, ist im gerichtlichen Verfahren in Notarkostensachen nach § 127 GNotKG nicht statthaft.

KG, Beschl. v. 12.1.2021 – 9 W 1093/20

 


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