Nachfolgend finden Sie eine
Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank
DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen,
Arbeitshilfen und Links.
Da instanzgerichtliche
Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung
rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt
werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum
dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
Aktuelles
Covid-19-Gesetz bis einschließlich 31.8.2022 verlängert
Der Bundestag hat in
seiner Sitzung am 7.9.2021 eine Änderung des Gesetzes über
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-,
Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27.3.2020 (sog.
Covid-19-Gesetz) beschlossen. Das Gesetz sieht nunmehr in dem
geänderten § 7 eine Anwendbarkeit der im Gesetz vorgesehenen
Maßnahmen (u. a. zu Hauptversammlungen ohne physische Präsenz
der Aktionäre) bis einschließlich 31.8.2022 vor.
Entscheidung der Woche
WEG §
26 Abs. 1; UmwG § 20 Abs. 1 Nr. 2
Ausgliederung aus dem
Vermögen eines zum Verwalter bestellten e. K.;
Übergang der Organstellung des Verwalters
Bei der
Ausgliederung eines zum Verwalter bestellten
einzelkaufmännischen Unternehmens zur Neugründung einer
Kapitalgesellschaft gehen die Organstellung und der
Verwaltervertrag in aller Regel im Wege der Rechtsnachfolge auf
den übernehmenden Rechtsträger über; allein der Umstand, dass
eine natürliche Person zum Verwalter bestellt wurde, gibt dem
Verwalteramt und -vertrag nicht ein höchstpersönliches Gepräge
(Fortführung von Senat, Urteil vom 21. Februar 2014 – V ZR
164/13, BGHZ 200, 221).
BGH, Urt. v.
2.7.2021 – V ZR 201/20
Immobilienrecht/allg. Zivilrecht
BGB
§§ 1018, 1090 Abs. 1
Inhaltliche Unzulässigkeit einer beschränkt persönlichen
Dienstbarkeit zum Vertrieb von Getränken
Eine beschränkte
persönliche Dienstbarkeit, nach der der Vertrieb von Getränken
auf dem belasteten Grundstück untersagt ist, ist inhaltlich
unzulässig, soweit sie von der Berechtigten hergestellte oder
vertriebene Getränke im Ergebnis von dem Verbot ausnimmt.
OLG München, Beschl.
24.2.2021 – 34 Wx 458/20
WEG
§§ 43 Nr. 2, 45 Abs. 1
Hausgeldklage; keine Zustellungsvertretung des Verwalters für beklagten
Wohnungseigentümer
§ 45 Abs. 1 WEG ist
einschränkend dahingehend auszulegen, dass bei einer Klage der
Wohnungseigentümergemeinschaft gegen Wohnungseigentümer der
Verwalter nicht Zustellungsvertreter der Beklagten ist.
BGH, Urt. v.
27.11.2020 – V ZR 67/20
Erbrecht
BGB
§§ 119 Abs. 2, 1944 Abs. 1, 1954
Anfechtung einer Erbausschlagung wegen nachträglich festgestellter
Werthaltigkeit des Nachlasses
Der potentielle
gesetzliche Erbe, der die Erbschaft ohne Angabe von Gründen
ausschlägt und sodann mit Blick auf die inzwischen festgestellte
Werthaltigkeit des Nachlasses seine Ausschlagungserklärung
anficht, weil er irrtümlich von einem überschuldeten Nachlass
ausgegangen sei, macht nicht den Irrtum über eine
verkehrswesentliche Eigenschaft (Erbschaft), sondern einen bloß
unbeachtlichen Motivirrtum geltend, da er seine
Ausschlagungserklärung ohne Kenntnis von der Zusammensetzung des
Nachlasses und ohne Bewertung ihm etwa bekannter oder
zugänglicher Fakten, nämlich auf spekulativer – bewusst
ungesicherter – Grundlage abgegeben hat (Bestätigung der vom
Senat in ständiger Rechtsprechung – zuletzt FGPrax 2019, 273 =
ErbR 2020, 46 m. N. – entwickelten Grundsätze zur Anfechtung von
Erbausschlagung wegen Irrtums über eine verkehrswesentliche
Eigenschaft).
OLG Düsseldorf,
Beschl. v. 9.12.2020 – 3 Wx 13/20
Gesellschaftsrecht
ZPO §
307; BGB § 181; GmbHG § 46 Nr. 8
Prozessvollmacht für abberufenen Geschäftsführer
1. Ein
Anerkenntnisurteil ist prozessual unwirksam, wenn es in einem
unzulässigen Insichprozess ergangen ist.
2. Ein unzulässiger Insichprozess liegt in einem Rechtsstreit
über die Wirksamkeit der Abberufung des Klägers als
Geschäftsführer vor, wenn der Kläger zugleich als Vertreter der
Beklagten handelte, indem er – auf zudem gesellschaftsrechtlich
unwirksame Weise – die Prozessvollmacht unterzeichnete.
(Leitsätze der
DNotI-Redaktion)
OLG Brandenburg,
Urt. v. 17.2.2021 – 4 U 211/20
Notarrecht/Verfahrensrecht
GNotKG §§ 21 Abs. 1 S. 1, 127
Keine Geltendmachung von materiell-rechtlichen Einwänden im
Verfahren nach § 127 GNotKG
Die Geltendmachung
materiell-rechtlicher Einwände, sei es im Wege der Aufrechnung
oder der Arglisteinrede, ist im gerichtlichen Verfahren in
Notarkostensachen nach § 127 GNotKG nicht statthaft.
KG, Beschl. v.
12.1.2021 – 9 W 1093/20
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