16. - 20. August 2021

Neu auf der DNotI-Homepage

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16. - 20. August 2021

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.

 

Entscheidung der Woche

 

BGB §§ 305c, 307 Abs. 1 u. 2, 309 Nr. 13
Ausschluss der Änderung des Bezugsberechtigten durch Testament oder Erbvertrag; AGB; Inhaltskontrolle

Eine von der versprechenden Bank im Rahmen einer Verfügung zugunsten Dritter für den Todesfall vorformulierte Klausel, wonach ein Widerruf der Drittbegünstigung bezogen auf das Deckungsverhältnis nur durch eine (schriftliche) Erklärung des Versprechensempfängers gegenüber der Bank erfolgen kann, erweist sich weder als überraschend noch als unwirksam.

OLG Dresden, Urt. v. 1.7.2021 – 8 U 276/21

 


Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

 

GBO §§ 19, 29, 30
Korrektur des Grundbuchs bei „Verschmelzung“ einer nicht rechtsfähigen Zweigniederlassung auf den Rechtsträger des Unternehmens

1. Rechtsträger der als Unternehmensteil nicht rechtsfähigen Zweigniederlassung (Privat- und Firmenkundenbank AG) ist allein der Unternehmensträger („...Bank AG“), dem damit auch sämtliche in der Zweigniederlassung begründeten Rechte und Pflichten zuzuordnen sind.
2. Aus dem allgemein anerkannten Grundsatz, wonach eine Handelsgesellschaft als Inhaberin eines Rechts unter der von ihrer Hauptfirma abweichenden Firma einer Zweigniederlassung im Grundbuch eingetragen werden kann, wenn das Recht dem Geschäftsvermögen der Zweigniederlassung zuzuordnen ist, folgt, dass Änderungen der Zuordnung, wenn also ein Recht aus dem Geschäftsvermögen einer Niederlassung herausgenommen und einer anderen bzw. der Hauptniederlassung zugeordnet wird (hier: „Verschmelzung“ der Zweigniederlassung auf den Rechtsträger des Unternehmens), die Unrichtigkeit des Grundbuchs nach sich ziehen.
3. Die Grundbuchunrichtigkeit infolge Änderung der Zuordnung ist nicht durch eine Abtretungsvereinbarung zwischen Zweig- und Hauptniederlassung, sondern durch eine in der Form der §§ 29, 30 GBO beizubringende Erklärung des Geschäftsinhabers nachzuweisen.

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.1.2021 – 3 Wx 253/20

 


Öffentliches Recht

 

BauGB §§ 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Abs. 3, 28 Abs. 4 S. 1, 226 Abs. 2 S. 2
Gemeindliches Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken im Geltungsbereich eines Bebauungsplans

1. Zur Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts beim Kauf von Grundstücken, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen, zur Nutzung für öffentliche Zwecke.
2. § 28 Absatz 4 Satz 1 BauGB regelt nur die Voraussetzungen, unter denen beim preislimitierten Vorkaufsrecht die Gemeinde den zu zahlenden Betrag abweichend von dem im Vertrag vereinbarten Kaufpreis nach den Vorschriften der §§ 93 ff. BauGB bestimmen kann. Eine Rechtsgrundlage dafür, dass die Gemeinde bei der Ausübung des Vorkaufsrechtes abweichend von dem Grundsatz der Vertragsidentität anordnen kann, dass ein Recht an einem Grundstück nicht übernommen wird, enthält diese Norm nicht.
3. Ist ein gegen einen Verwaltungsakt gerichteter Antrag auf gerichtliche Entscheidung nur teilweise begründet und der angefochtene Verwaltungsakt teilbar, lässt § 226 Absatz 2 Satz 2 BauGB eine Teilaufhebung zu. Teilbar ist ein Verwaltungsakt, wenn die rechtlich unbedenklichen Teile nicht in einem untrennbaren inneren Zusammenhang mit dem rechtswidrigen Teil stehen, sondern als selbständige Regelungen weiter existieren können, ohne ihren Bedeutungsinhalt zu verändern.

OLG Brandenburg, Urt. v. 10.2.2021 – 18 U 1/18

 


Steuerrecht

 

GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 u. 2, Abs. 2 u. 3
Verwertungsbefugnis an einem Grundstück i. S. v. § 1 Abs. 2 GrEStG

1. Verschafft ein Treuhänder dem Treugeber i. S. d. § 1 Abs. 2 GrEStG die Verwertungsbefugnis an einem Grundstück, gehört dieses trotz des zivilrechtlichen Eigentums nicht mehr zum Vermögen des Treuhänders im Sinne des § 1 Abs. 3 GrEStG.
2. Eine vertragliche Vereinbarung einer Herausgabe und Verpflichtung zur Abgabe der Erklärungen zur dinglichen Übertragung im Rahmen einer Vereinbarungstreuhand stellt ein Rechtsgeschäft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG dar.

FG Hessen, Gerichtsbescheid v. 12.11.2020 – 5 K 2582/11

 

GrEStG § 16 Abs. 1 Nr. 1
Verwertbare Rechtsposition aus dem Kaufvertrag trotz Vertragsaufhebung

Kann die Löschung einer Auflassungsvormerkung, deren Löschung bei Vertragsaufhebung bewilligt wurde, erst nach Rückzahlung des Kaufpreises beim Grundbuchamt beantragt werden, besteht weiterhin eine verwertbare Rechtsposition des Erwerbes aus dem ursprünglichen Kaufvertrag.

FG Hessen, Urt. v. 22.10.2020 – 5 K 35/20

 


Notarrecht

 

BNotO a. F. § 6 Abs. 2 S. 1 Nr. 1
Kein zwingendes Bedürfnis für die Besetzung einer Notarstelle durch alleinigen Bewerber

a) Die Ausschreibung einer oder mehrerer Notarstellen rechtfertigt für sich betrachtet noch nicht die Annahme eines – eine Abweichung von der Regelvoraussetzung des § 6 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BNotO rechtfertigenden – zwingenden Bedürfnisses für die Besetzung einer dieser Stellen mit einem – das Erfordernis der örtlichen Wartezeit nicht erfüllenden – konkurrenzlosen Bewerber.
b) Der alleinige Bewerber um eine Notarstelle ist nicht automatisch als „Bester“ im Sinne einer Bestenauslese anzusehen.

BGH, Beschl. v. 16.11.2020 – NotZ(Brfg) 6/20

 


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