Nachfolgend finden Sie eine
Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank
DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen,
Arbeitshilfen und Links.
Da instanzgerichtliche
Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung
rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt
werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum
dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
Entscheidung der Woche
BGB
§§ 305c, 307 Abs. 1 u. 2, 309 Nr. 13
Ausschluss der Änderung des Bezugsberechtigten durch Testament oder
Erbvertrag; AGB; Inhaltskontrolle
Eine von der
versprechenden Bank im Rahmen einer Verfügung zugunsten Dritter
für den Todesfall vorformulierte Klausel, wonach ein Widerruf
der Drittbegünstigung bezogen auf das Deckungsverhältnis nur
durch eine (schriftliche) Erklärung des Versprechensempfängers
gegenüber der Bank erfolgen kann, erweist sich weder als
überraschend noch als unwirksam.
OLG Dresden, Urt. v. 1.7.2021 – 8 U 276/21
Immobilienrecht/allg.
Zivilrecht
GBO
§§ 19, 29, 30
Korrektur des Grundbuchs bei „Verschmelzung“ einer nicht rechtsfähigen
Zweigniederlassung auf den Rechtsträger des Unternehmens
1. Rechtsträger der
als Unternehmensteil nicht rechtsfähigen Zweigniederlassung
(Privat- und Firmenkundenbank AG) ist allein der
Unternehmensträger („...Bank AG“), dem damit auch sämtliche in
der Zweigniederlassung begründeten Rechte und Pflichten
zuzuordnen sind.
2. Aus dem allgemein anerkannten Grundsatz, wonach eine
Handelsgesellschaft als Inhaberin eines Rechts unter der von
ihrer Hauptfirma abweichenden Firma einer Zweigniederlassung im
Grundbuch eingetragen werden kann, wenn das Recht dem
Geschäftsvermögen der Zweigniederlassung zuzuordnen ist, folgt,
dass Änderungen der Zuordnung, wenn also ein Recht aus dem
Geschäftsvermögen einer Niederlassung herausgenommen und einer
anderen bzw. der Hauptniederlassung zugeordnet wird (hier:
„Verschmelzung“ der Zweigniederlassung auf den Rechtsträger des
Unternehmens), die Unrichtigkeit des Grundbuchs nach sich
ziehen.
3. Die Grundbuchunrichtigkeit infolge Änderung der Zuordnung ist
nicht durch eine Abtretungsvereinbarung zwischen Zweig- und
Hauptniederlassung, sondern durch eine in der Form der §§ 29, 30
GBO beizubringende Erklärung des Geschäftsinhabers nachzuweisen.
OLG Düsseldorf,
Beschl. v. 15.1.2021 – 3 Wx 253/20
Öffentliches Recht
BauGB
§§ 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Abs. 3, 28 Abs. 4 S. 1, 226 Abs. 2 S. 2
Gemeindliches Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken im
Geltungsbereich eines Bebauungsplans
1. Zur Ausübung
eines gemeindlichen Vorkaufsrechts beim Kauf von Grundstücken,
die im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen, zur Nutzung
für öffentliche Zwecke.
2. § 28 Absatz 4 Satz 1 BauGB regelt nur die Voraussetzungen,
unter denen beim preislimitierten Vorkaufsrecht die Gemeinde den
zu zahlenden Betrag abweichend von dem im Vertrag vereinbarten
Kaufpreis nach den Vorschriften der §§ 93 ff. BauGB bestimmen
kann. Eine Rechtsgrundlage dafür, dass die Gemeinde bei der
Ausübung des Vorkaufsrechtes abweichend von dem Grundsatz der
Vertragsidentität anordnen kann, dass ein Recht an einem
Grundstück nicht übernommen wird, enthält diese Norm nicht.
3. Ist ein gegen einen Verwaltungsakt gerichteter Antrag auf
gerichtliche Entscheidung nur teilweise begründet und der
angefochtene Verwaltungsakt teilbar, lässt § 226 Absatz 2 Satz 2
BauGB eine Teilaufhebung zu. Teilbar ist ein Verwaltungsakt,
wenn die rechtlich unbedenklichen Teile nicht in einem
untrennbaren inneren Zusammenhang mit dem rechtswidrigen Teil
stehen, sondern als selbständige Regelungen weiter existieren
können, ohne ihren Bedeutungsinhalt zu verändern.
OLG Brandenburg,
Urt. v. 10.2.2021 – 18 U 1/18
Steuerrecht
GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 u. 2, Abs. 2 u. 3
Verwertungsbefugnis an einem Grundstück i. S. v. § 1 Abs. 2 GrEStG
1. Verschafft ein
Treuhänder dem Treugeber i. S. d. § 1 Abs. 2 GrEStG die
Verwertungsbefugnis an einem Grundstück, gehört dieses trotz des
zivilrechtlichen Eigentums nicht mehr zum Vermögen des
Treuhänders im Sinne des § 1 Abs. 3 GrEStG.
2. Eine vertragliche Vereinbarung einer Herausgabe und
Verpflichtung zur Abgabe der Erklärungen zur dinglichen
Übertragung im Rahmen einer Vereinbarungstreuhand stellt ein
Rechtsgeschäft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG dar.
FG Hessen,
Gerichtsbescheid v. 12.11.2020 – 5 K 2582/11
GrEStG § 16 Abs. 1 Nr. 1
Verwertbare Rechtsposition aus dem Kaufvertrag trotz
Vertragsaufhebung
Kann die Löschung
einer Auflassungsvormerkung, deren Löschung bei
Vertragsaufhebung bewilligt wurde, erst nach Rückzahlung des
Kaufpreises beim Grundbuchamt beantragt werden, besteht
weiterhin eine verwertbare Rechtsposition des Erwerbes aus dem
ursprünglichen Kaufvertrag.
FG Hessen, Urt. v.
22.10.2020 – 5 K 35/20
Notarrecht
BNotO
a. F.
§ 6 Abs. 2 S. 1 Nr. 1
Kein zwingendes Bedürfnis für die Besetzung einer Notarstelle durch
alleinigen Bewerber
a) Die Ausschreibung
einer oder mehrerer Notarstellen rechtfertigt für sich
betrachtet noch nicht die Annahme eines – eine Abweichung von
der Regelvoraussetzung des § 6 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BNotO
rechtfertigenden – zwingenden Bedürfnisses für die Besetzung
einer dieser Stellen mit einem – das Erfordernis der örtlichen
Wartezeit nicht erfüllenden – konkurrenzlosen Bewerber.
b) Der alleinige Bewerber um eine Notarstelle ist nicht
automatisch als „Bester“ im Sinne einer Bestenauslese anzusehen.
BGH, Beschl. v.
16.11.2020 – NotZ(Brfg) 6/20
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