Nachfolgend finden Sie eine
Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank
DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen,
Arbeitshilfen und Links.
Da instanzgerichtliche
Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung
rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt
werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum
dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
Entscheidung der Woche
BGB §
68
Negative Publizität des Vereinsregisters; Begriff des „Dritten“ i.
S. d. § 68 BGB
Ein vom bisherigen
Vorstand beauftragter Rechtsanwalt ist im Hinblick auf die
Prozessvollmacht kein Dritter i. S. v. § 68 BGB und kann sich
deshalb nicht auf die negative Publizität des Vereinsregisters
berufen.
BGH, Beschl. v.
11.5.2021 – II ZB 32/20
Erbrecht
BGB
§§ 210, 1795 Abs. 1, 2314, 2325
Verjährung des Pflichtteilsanspruchs eines Geschäftsunfähigen
1. Für den Beginn
der Verjährung des Pflichtteilsanspruchs eines
Geschäftsunfähigen ist auf die Bestellung des Vormunds bzw.
Betreuers und dessen Kenntnis abzustellen (§ 210 BGB)
2. Ein Vormund ist durch § 1795 BGB nicht gehindert, von der
Erhebung einer Klage bzw. Stellung eines verfahrenseinleitenden
Antrags namens des Mündels gegen den Vormund oder einen nahen
Angehörigen abzusehen.
OLG Hamm, Urt. v.
22.12.2020 – 10 U 103/19
BGB
§§ 1953, 1954
Anfechtung der Ausschlagung wegen Irrtums über die Person des
Nächstberufenen
1. Bei einer
sogenannten „lenkenden Ausschlagung“ stellt der Irrtum über die
Person des nächstberufenen Erben grundsätzlich einen
beachtlichen Rechtsfolgenirrtum als Inhaltsirrtum dar.
2. Irrt der Ausschlagende nicht über den durch seine
Ausschlagung bewirkten Anfall der Erbschaft bei dem
Nächstberufenen, sondern war das Ziel seiner Ausschlagung, dass
nach weiterer Ausschlagung durch einen der Nächstberufenen die
Erbschaft bei einer bestimmten Person anfällt, so irrt der
Ausschlagende nicht über die unmittelbaren Rechtsfolgen seiner
Ausschlagungserklärung. In diesem Fall bleibt es bei einem
unbeachtlichen Motivirrtum.
OLG Frankfurt, Beschl. v. 6.2.2021 – 21 W 167/20
BGB
§§ 1960, 2139
Keine Anordnung der Nachlassverwaltung bei nicht feststehender
Erbenstellung
Die Anordnung der
Nachlassverwaltung kommt bei nicht feststehender Erbenstellung
nicht in Betracht. Ein Bedürfnis für die Bestellung eines
Nachlasspflegers besteht auch dann, wenn der Vorerbe eine
notariell beurkundete Vollmacht erteilt hat, aber der Vorerbe
zwischenzeitlich verstorben ist.
AG Bad Berleburg,
Beschl. v. 16.1.2018 – 4 VI 261/17
Gesellschaftsrecht
HGB §
9 Abs. 1; GmbHG §§ 8 Abs. 1 Nr. 3, 40; FamFG § 395
Kein Löschungsverfahren bzgl. der Gesellschafterliste
1. Die Löschung
gem. § 395 FamFG bezweckt die Durchsetzung von im öffentlichen
Interesse erlassenen Vorschriften über die Eintragung in das
Handelsregister. Die Löschung soll das
Register von materiell unrichtigen oder unwirksamen
Eintragungen bereinigen. Verstöße gegen andere Vorschriften können
nicht zu einem Löschungsverfahren nach § 395 FamFG führen.
2. Eine Gesellschafterliste i. S. v. §§ 16, 40 GmbHG stellt keine
Eintragung in das Handelsregister i. S. v. § 395 Abs. 1 FamFG dar. Vielmehr ist die Gesellschafterliste eine neben der
Eintragung auf dem Registerblatt vorhandene Unterlage, die
lediglich in die Unterlagen zum Register aufgenommen und dort
verwahrt werden muss. Weder unterliegt sie damit einem
Löschungs- noch einem Berichtigungsverfahren.
(Leitsätze der DNotI-Redaktion)
OLG Brandenburg,
Beschl. v. 14.4.2021 – 7 W 89/20
Steuerrecht
BewG §§ 11 Abs. 2, 151
Zur
Bewertung eines GmbH-Geschäftsanteils
1. Der Substanzwert
nach § 11 Abs. 2 S. 3 BewG ist bei der Ermittlung des gemeinen
Wertes (§ 11 Abs. 2 BewG) eines GmbH-Geschäftsanteils stets als
Mindestwert anzusetzen.
2. Dies gilt auch für die Geltendmachung der Ableitung des
gemeinen Wertes durch den Steuerpflichtigen aus Verkäufen unter
fremden Dritten i. S. d. § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG.
(Leitsätze der DNotI-Redaktion)
FG Münster, Urt. v.
15.4.2021 – 3 K 3724/19 F
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