Nachfolgend finden Sie eine
Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank
DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen,
Arbeitshilfen und Links.
Da instanzgerichtliche
Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung
rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt
werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum
dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
Entscheidung der Woche
BeurkG § 17 Abs. 1
Amtspflichtverletzung; kein Indiz für unklare Formulierung bei
unterschiedlicher Auslegung durch Instanzgerichte
Eine
amtspflichtwidrige unklare Formulierung i. S. d. § 17 Abs. 1
BeurkG lässt sich nicht bereits daraus ableiten, dass die
Vertragsparteien in einem Zivilprozess über die Auslegung des
Vertrags streiten und Gerichte unterschiedlicher Instanzen den
Vertrag unterschiedlich auslegen.
(Leitsatz der DNotI-Redaktion)
BGH, Beschl. v. 22.3.2021 –
NotSt(Brfg) 5/20
Immobilienrecht/allg. Zivilrecht
BGB §
906 Abs. 2 S. 2
Keine Haftung des Eigentümers als Zustandsstörer bei Fahrlässigkeit
eines Mieters
Der vermietende
Eigentümer (hier: Teileigentümer) haftet nicht als
Zustandsstörer, wenn der Schaden zwar von einem in seinem
Eigentum stehenden Bauteil bzw. Gerät ausgeht, aber allein auf
eine fahrlässige oder vorsätzliche Handlung des Mieters
zurückzuführen ist; nur wenn feststeht, dass die Beschaffenheit
des Bauteils bzw. Geräts nicht ordnungsgemäß war und für den
Schadenseintritt zumindest mitursächlich gewesen sein kann, kann
der Schaden in wertender Betrachtung (auch) dem Eigentümer
zuzurechnen sein.
BGH, Urt. v.
18.12.2020 – V ZR 193/19
BGB §
1004 Abs. 1 S. 2
Zum Inhalt einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit
1. Die Aufbringung
einer Schicht Unterboden auf einem Grundstück kann eine
Beeinträchtigung des Eigentums i. S. v. § 1004 BGB
darstellen.
2. Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit, die berechtigt,
„eine Erdgasleitung mit Kabel und Zubehör in einem
Schutzstreifen von 10 m Breite zu errichten, zu betreiben, zu
unterhalten, instandzusetzen, zu erneuern, zu beaufsichtigen
oder zu entfernen und zu diesem Zweck (die betroffenen
Grundstücke) zu benutzen oder von beauftragten Dritten benutzen
zu lassen“, verpflichtet den Grundstückseigentümer nicht, eine
Geländeanpassung zu dulden.
(Leitsätze der DNotI-Redaktion)
OLG Brandenburg,
Urt. v. 12.11.2020 – 5 U 40/20
Familienrecht
BGB §§ 1355 Abs. 1 S. 1, 1754 Abs. 1, 1757 Abs. 1, 1767 Abs. 2 S.
3
Anfechtbarkeit einer Adoptionsentscheidung
Wird in einer
Adoptionsentscheidung der Ehename des Anzunehmenden in
gesetzeswidriger Weise bestimmt, so ist die Entscheidung
insoweit mit der Beschwerde anfechtbar. Dem steht nicht
entgegen, dass § 197 Abs. 3 S. 1 FamFG die Anfechtbarkeit eines
Beschlusses, durch den das Gericht die Annahme als Kind
ausspricht, grundsätzlich ausschließt.
OLG Hamm, Beschl. v.
20.11.2020 – 7 UF 142/20
Erbrecht
BGB §
2215
Zu den Mitwirkungspflichten bei der Erstellung eines notariellen
Nachlassverzeichnisses
Ein
Auskunftsverpflichteter, der ein in Anwesenheit des Berechtigten
aufgenommenes notarielles Nachlassverzeichnis erstellen lassen
muss, kann sich nicht darauf berufen, dass der Notar keinen
Beurkundungstermin vergeben habe, wenn er dem Notar trotz
mehrfacher Nachfrage die Kontaktdaten des Berechtigten nicht
mitgeteilt hat.
(Leitsatz der DNotI-Redaktion)
OLG Koblenz, Beschl.
v. 14.10.2020 – 12 W 291/20
IPR und ausländisches
Recht
BGB §
1564; EGBGB Art. 17; Rom-III-VO Art. 5, 7, 8; FamFG §§ 107, 108, 109
Scheidung in gegenseitigem Einvernehmen vor einem nicaraguanischen Notar;
keine Anerkennung im
Inland
Die Scheidung in
gegenseitigem Einvernehmen vor einem nicaraguanischen Notar ist
eine Privatscheidung ohne konstitutiven Hoheitsakt. Eine
Anerkennung im Inland kommt bei Anwendung des deutschen
Scheidungsstatuts nicht in Betracht.
KG, Beschl. v.
1.12.2020 – 1 VA 1001/20
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