Nachfolgend finden Sie eine
Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank
DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen,
Arbeitshilfen und Links.
Da instanzgerichtliche
Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung
rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt
werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum
dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
Entscheidung der Woche
BGB §
917 Abs. 1
Erreichbarkeit eines Grundstücks mit einem Kraftfahrzeug;
Notwegerecht; Kfz-freies Gebiet
Die ordnungsmäßige
Nutzung eines Wohngrundstücks setzt dessen Erreichbarkeit mit
einem Kraftfahrzeug ausnahmsweise nicht voraus, wenn das
Grundstück in einem Gebiet liegt, in dem der
Kraftfahrzeugverkehr nach der planerischen Konzeption von den
einzelnen Wohngrundstücken ferngehalten werden soll; ein
Notwegrecht kann dann nicht verlangt werden.
BGH, Urt. v.
11.12.2020 – V ZR 268/19
Immobilienrecht/allg. Zivilrecht
BGB
§§ 516 Abs. 1, 528 Abs. 1 S. 1
Dingliches Wohnungsrecht als Zuwendung aus dem Vermögen des
Wohnungsberechtigten
Der Verzicht auf ein
dingliches Wohnungsrecht stellt grundsätzlich auch dann eine
Zuwendung aus dem Vermögen des Wohnungsberechtigten dar, wenn
dieser im Zeitpunkt des Verzichts an der Ausübung des Rechts
dauerhaft gehindert ist.
BGH, Urt. v.
20.10.2020 – X ZR 7/20
ZPO §
511; WEG a. F. § 13 Abs. 2
Schadensersatzanspruch wegen Substanzschaden an gemeinschaftlichem
Eigentum
1a. Macht die Partei
von einem Rechtsmittel (hier: Berufung) mehrmals Gebrauch, bevor
über dasselbe in anderer Form schon früher eingelegte
Rechtsmittel rechtskräftig entschieden ist, hat das
Berufungsgericht über das Rechtsmittel einheitlich zu
entscheiden. Das gilt auch dann, wenn das Rechtsmittel bei
unterschiedlichen Gerichten eingelegt worden ist; das
einheitliche Rechtsmittel darf nur dann als unzulässig verworfen
werden, wenn keine der Einlegungen zulässig ist.
1b. Erlangt das Rechtsmittelgericht Kenntnis von einer weiteren
Rechtsmitteleinlegung in derselben Sache bei einem anderen
Gericht, müssen infolgedessen die zeitgleich anhängigen
Rechtsmittelverfahren koordiniert werden, indem die angerufenen
Gerichte zunächst ihre Zuständigkeit prüfen. Hält sich eines der
Gerichte für unzuständig, hat es die Sache an das andere
abzugeben. Sieht sich das Gericht, an das abgegeben wird, als
zuständig an, hat es in der Sache über das einheitliche
Rechtsmittel zu entscheiden. Im Falle eines (positiven oder
negativen) Kompetenzkonflikts muss eine Zuständigkeitsbestimmung
gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 5 oder Nr. 6 ZPO herbeigeführt werden.
2. Ob Schadensersatzansprüche wegen eines Substanzschadens an
dem gemeinschaftlichen Eigentum, an dem ein Sondernutzungsrecht
eingeräumt ist (hier: Entfernung von Pflanzen im Bereich der
Sondernutzungsfläche), dem Sondernutzungsberechtigten oder den
Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zustehen, richtet sich in
erster Linie nach dem Zuweisungsgehalt des Sondernutzungsrechts;
maßgeblich sind insoweit die Vorgaben der Gemeinschaftsordnung.
BGH, Beschl. v.
26.11.2020 – V ZB 151/19
Erbrecht
BGB §
2247
Anforderungen an Formwirksamkeit einer handschriftlichen Testamentsänderung
1. Ein formwirksames
Testament kann auch dadurch hergestellt werden, dass der
Testierende die Fotokopie eines von ihm eigenhändig
geschriebenen und unterschriebenen Testaments eigenhändig
ändert, wenn der im vorhandenen Original und auf dessen Kopie
niedergelegte Text ein einheitliches Ganzes bildet.
2. Die formwirksame Errichtung muss dabei weder in einem
einheitlichen Akt noch in einer einzigen Urkunde erfolgen.
3. Voraussetzung der Formwirksamkeit ist, dass auch die
Änderungen mit einer Unterschrift des Erblassers versehen sind.
(Leitsätze der
DNotI-Redaktion)
OLG Köln, Beschl. v.
22.7.2020 – 2 Wx 131/20
BGB §
2314
Umfang der Auskunftspflicht des Erben bei Grundstücken
Wenn
Nachlassgrundstücke mit Grundschulden für fremde
Verbindlichkeiten belastet sind, muss der gem. § 2314 BGB
Auskunftsverpflichtete angeben, welche Verbindlichkeiten durch
die Grundschulden gesichert werden und in welcher Höhe sie zum
Todestag des Erblassers valutierten. Dem
Pflichtteilsberechtigten kann nicht zugemutet werden, dies durch
die Durchsicht von Kontounterlagen selbst zu ermitteln.
(Leitsatz der DNotI-Redaktion)
OLG Düsseldorf,
Beschl. v. 22.6.2020 – 7 W 32/20
Verfahrensrecht
InsO
§ 301
Geltendmachung einer Zwangshypothek bei Restschuldbefreiung möglich
Die
Restschuldbefreiung begründet keinen Anspruch auf Erteilung
einer Löschungsbewilligung hinsichtlich einer vor der Eröffnung
des Insolvenzverfahrens eingetragenen Zwangshypothek der
Gemeinschaftsordnung.
BGH, Urt. v.
10.12.2020 – IX ZR 24/20
|