26. - 30. April 2021

Neu auf der DNotI-Homepage

Neu auf der DNotI-Homepage
26. - 30. April 2021

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.

 

Aktuelles

 

Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (AVA)

Die Bundesregierung hat die nach Inkrafttreten des WEMoG erforderliche Neufassung der AVA beschlossen. Die gem. Art. 84 Abs. 2 GG erforderliche Zustimmung des Bundesrats steht noch aus.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Entscheidung der Woche

 

BGB § 1821 Abs. 1 Nr. 1; GBO § 19
Überlassung eines Grundstücks unter Nießbrauchsvorbehalt; (kein) Erfordernis einer familiengerichtlichen Genehmigung

Die Bestellung eines Nießbrauchs oder eines Grundpfandrechts im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb eines Minderjährigen ist jedenfalls dann nicht nach § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB genehmigungsbedürftig, wenn sich die Belastung bei wirtschaftlicher Betrachtung als Teil des Erwerbsvorgangs darstellt und die Auflassung und die dingliche Einigung über die Belastung gleichzeitig erfolgen; die Belastung bedarf nicht deshalb der familiengerichtlichen Genehmigung, weil ihre Eintragung in das Grundbuch erst nach Umschreibung des Eigentums an dem Grundstück bewilligt und beantragt wird.

BGH, Beschl. v. 11.3.2021 – V ZB 127/19

 


Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

 

GBO §§ 13, 19, 22, 23
Sterbeurkunde als Nachweis des Erlöschens einer auf Lebenszeit befristeten Reallast

Zum Nachweis des Erlöschens einer subjektiv-persönlichen Reallast kann die Vorlage der Sterbeurkunde des Berechtigten genügen, wenn eine Befristung der Belastung – auf die Lebenszeit des Berechtigten – im Grundbuch zwar selbst nicht vermerkt ist, sich durch Auslegung der Eintragungsbewilligung aber ergibt, dass die Reallast ein Leibrentenversprechen dinglich sichern sollte.

KG, Beschl. v. 17.4.2020 – 1 W 262/19

 

BGB §§ 181, 812 Abs. 1 S. 1
Insichgeschäft; Missbrauch der Vertretungsmacht; Bereicherungsanspruch des Zuwendenden gegen den vermeintlichen Anweiser

1. Ein im Außenverhältnis erlaubtes, aber internen Beschränkungen widersprechendes Insichgeschäft ist nur dann unter dem Gesichtspunkt des Missbrauchs der Vertretungsmacht unwirksam, wenn es für den Vertretenen nachteilig ist.
2. Bei Fehlen einer wirksamen Anweisung richtet sich der Bereicherungsanspruch des Zuwendenden gegen den vermeintlich Anweisenden, wenn der Fehler der Anweisung darauf beruht, dass für den vermeintlich Anweisenden ein Vertreter handelt, der dem Zuwendungsempfänger unbekannte interne Beschränkungen seiner im Außenverhältnis unbeschränkten Vertretungsmacht missachtet.

BGH, Urt. v. 29.10.2020 – IX ZR 212/19

 


Verfahrensrecht

 

ZPO §§ 67 S. 1, 138 Abs. 4; BGB § 199 Abs. 1
Beginn der Verjährung bei Pflichtverletzung des Rechtsberaters

1. Eine Erklärung des Streithelfers mit Nichtwissen ist unzulässig, wenn sie eine Tatsache betrifft, die entweder eine eigene Handlung der unterstützten Hauptpartei oder Gegenstand von deren Wahrnehmung gewesen ist.
2. Die in der Rechtsberaterhaftung für den Beginn der Verjährungsfrist erforderliche Kenntnis von den den Schadensersatzanspruch begründenden Umständen liegt vor, wenn der Mandant aus den ihm bekannten Umständen den Schluss auf einen gegen den Berater gerichteten Schadensersatzanspruch gezogen hat (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 6. Februar 2014 – IX ZR 245/12, BGHZ 200, 172).

BGH, Urt. v. 29.10.2020 – IX ZR 10/20

 

FamFG §§ 26, 294
Anhörungserfordernis im Verfahren auf Aufhebung der Betreuung

Eine persönliche Anhörung des Betroffenen ist auch im Verfahren auf Aufhebung einer Betreuung generell unverzichtbar, wenn sich das Gericht zur Einholung eines neuen Sachverständigengutachtens entschließt und dieses Gutachten als Tatsachengrundlage für seine Entscheidung heranziehen will (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2017 – XII ZB 198/16, FamRZ 2018, 124).

BGH, Beschl. v. 15.1.2020 – XII ZB 438/19

 

FamFG §§ 249, 252 Abs. 2, 256 S. 2
Prüfung der Vaterschaft im vereinfachten Verfahren gem. §§ 249 ff. FamFG

1. Im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger (§§ 249 ff. FamFG) unterfällt die Einwendung, nicht der Vater des betroffenen Kindes zu sein, § 252 Abs. 2 FamFG („andere Einwendungen“), und ist daher im erstinstanzlichen Verfahren geltend zu machen. Andernfalls ist der Antragsgegner mit diesem Vorbringen im Beschwerdeverfahren gem. § 256 Satz 2 FamFG ausgeschlossen (im Anschluss an OLG Köln, Beschluss vom 30.04.2012 – 4 WF 46/12 –, FamRZ 2012, 1822).
2. Das Familiengericht ist im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger (§§ 249 ff. FamFG) nicht gehalten, von Amts wegen die Vaterschaft des Antragsgegners zu überprüfen.

OLG Hamm, Beschl. v. 14.10.2020 – 2 WF 138/20

 


Newsletter abbestellen

Datenschutzerklärung

Kontakt (E-Mail)

Newsletter DNotI-Homepage
Herausgeber: Deutsches Notarinstitut (DNotI), Gerberstr. 19, 97070 Würzburg
Tel.: (+49) (931) 35576-0 - Fax: (+49) (931) 35576-225
E-Mail:
dnoti@dnoti.de - Internet: www.dnoti.de
Verantwortlicher Schriftleiter: Notar a. D.
Dr. Julius Forschner