6. - 9. April 2021

Neu auf der DNotI-Homepage

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6. - 9. April 2021

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.

 

Entscheidung der Woche

 

WEG § 25 Abs. 2
Wohnungseigentümerversammlung; Kopfstimmrecht bei nur teilweise identischen Eigentumsverhältnissen an mehreren Wohnungen

Wenn mehrere Wohnungen nur teilweise identischen Miteigentümern gehören oder wenn der Miteigentümer einer Wohnung zugleich Alleineigentümer einer anderen Wohnung ist, haben die Eigentümer jeder Wohnung bei Geltung des Kopfstimmenprinzips je eine Stimme. Das Kopfstimmrecht eines Wohnungseigentümers entfällt nicht, wenn er Miteigentümer einer anderen Wohnung wird oder bleibt. Das gilt auch, wenn er Mehrheitseigentümer anderer Wohnungen ist oder wird.

BGH, Urt. v. 20.11.2020 – V ZR 64/20

 


Immobilienrecht/internationales Recht

 

GBO § 53
Löschung einer Zwangshypothek an einem in Gütergemeinschaft nach dänischem Recht eingetragenen Eigentumsanteil

Zur Zulässigkeit der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek an einem in Gütergemeinschaft nach dänischem Recht eingetragenen Eigentumsanteil eines Ehegatten.

OLG München, Beschl. v. 27.10.2020 – 34 Wx 568/19

 


Erbrecht

 

ZPO §§ 794 Abs. 1 Nr. 1, 887; FamFG § 36
Ein im Erbscheinsverfahren geschlossener Vergleich ist kein Vollstreckungstitel

1. Der von den Beteiligten in einem Erbscheinserteilungsverfahren geschlossene Vergleich stellt keinen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO dar.
2. Soweit die Beteiligten einen Vergleich schließen, der auf die Erteilung eines Erbscheins abzielt, kann diese Vereinbarung das materielle Erbrecht nicht umfassen (im Anschluss an BayObLGZ 1966, 233).

OLG München, Beschl. v. 28.5.2020 – 31 Wx 126/20

 


Steuerrecht

 

GrEStG §§ 1 Nr. 1, 9 Abs. 1 S. 1
Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer – Einbeziehung des Kaufpreisanteils für noch zu erbringende Erschließungskosten

Ist ein Grundstück im Zeitpunkt des Abschlusses des Grundstückskaufvertrags bereits tatsächlich erschlossen, kann Gegenstand eines solchen Vertrages nur das erschlossene Grundstück sein; der zur Abgeltung der Erschließung neben dem eigentlichen Grundstückskaufpreis gesondert ausgewiesene Betrag gehört in diesem Fall zur Gegenleistung. Ist das Grundstück hingegen im Zeitpunkt des Abschlusses des Grundstückskaufvertrages noch nicht erschlossen, verpflichtet sich jedoch der Veräußerer, das Grundstück dem Erwerber in erschlossenem Zustand zu verschaffen, so ist das Grundstück in diesem Zustand Gegenstand des Erwerbsvorgangs i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG. Der auf die Erschließung entfallende Teil des Kaufpreises ist dann Entgelt für den Grundstückserwerb (Rn. 16).

FG Hessen, Urt. v. 24.8.2020 – 5 K 1373/19

 


Notarrecht/Verfahrensrecht

 

BNotO §§ 14 Abs. 1 S. 2, 19 Abs. 1 S. 1; BeurkG § 17 Abs. 1 S. 1
Haftung für fehlerhafte steuerrechtliche Beratung und ohne Pflicht zu einer solchen Beratung

Auch ohne eine allgemeine Pflicht zur Belehrung über steuerrechtliche Fragen kann sich eine solche daraus ergeben, dass der Notar im Zusammenhang mit dem beurkundeten Rechtsgeschäft über steuerrechtliche Fragen berät und dabei eine unrichtige, unklare oder nicht erkennbar unvollständige Auskunft erteilt.

(Leitsatz der DNotI-Redaktion)

LG Köln, Urt. v. 29.9.2020 – 5 O 171/19

 


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