22. - 26. März 2021

Neu auf der DNotI-Homepage

Neu auf der DNotI-Homepage
22. - 26. März 2021

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.

 

Entscheidung der Woche

 

BtBG § 6 Abs. 2 S. 1; GBO § 29 Abs. 1 S. 1
Beglaubigung von Unterschriften durch die Betreuungsbehörde; transmortale Vollmacht

a) Die Beglaubigung von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten durch die Urkundsperson bei der Betreuungsbehörde gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 BtBG genügt den Anforderungen des § 29 GBO.
b) Eine Vorsorgevollmacht im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 1 BtBG liegt auch dann vor, wenn sie im Außenverhältnis unbedingt erteilt worden ist und lediglich im Innenverhältnis nur für den Fall gelten soll, dass der Vollmachtgeber betreuungsbedürftig geworden ist.
c) Die Beglaubigungsbefugnis der Urkundsperson bei der Betreuungsbehörde nach § 6 Abs. 2 Satz 1 BtBG erstreckt sich auch auf Vorsorgevollmachten, die über den Tod hinaus gültig sein sollen.

BGH, Beschl. v. 12.11.2020 – V ZB 148/19

 


Immobilienrecht/Grundbuchrecht

 

GBO §§ 20, 29 Abs. 1 S. 2; BNotO § 21
Nachweis der Vertretung einer British Virgin Islands-Limited

Eine Vertretungsbescheinigung eines notary public genügt nicht für den Vertretungsnachweis einer Kapitalgesellschaft, wenn sie allein auf einer Einsichtnahme in das Register of Companies beruht.

(Leitsatz der DNotI-Redaktion)

OLG München, Beschl. v. 9.11.2020 – 34 Wx 235/20

 


Familienrecht

 

BGB § 1581
Bewertung eines Wohnvorteils einer selbstgenutzten Wohnung im Rahmen des nachehelichen Ehegattenunterhalts

Der Unterhaltsverpflichtete, dessen Leistungsfähigkeit auf der Zurechnung des Wohnwertes einer selbst genutzten Immobilie beruht, kann gehalten sein, den Erlös aus dem Verkauf einer anderen Immobilie zur Renovierung der selbst genutzten Immobilie zu verwenden.

OLG Nürnberg, Beschl. v. 16.7.2020 – 10 UF 1286/19

 


Erbrecht

 

EuErbVO Art. 68; BGB § 2371
Keine Angabe einzelner Nachlassgegenstände im Europäischen Nachlasszeugnis bei Geltung deutschen Erbrechts

Bei Erbfällen mit Auslandsberührung kommt nach der vom Senat geteilten herrschenden Meinung (vgl. u. a. OLG München ZEV 2017, 580 f.; OLG Nürnberg ZEV 2017, 579 f.) die Angabe einzelner Nachlassgegenstände (hier: Eigentumswohnung in Polen) im Europäischen Nachlasszeugnis unter Anwendung deutschen Erbrechts (Art. 21 Abs. 1 EuErbVO) nicht in Betracht, insbesondere dann nicht, wenn dem Übergang des gesamten Eigentums ein Erbschaftskauf zugrunde liegt.

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.10.2020 – 3 Wx 158/20

 


Kostenrecht

 

GNotKG § 29 Nr. 1
Grundstücksmakler als Kostenschuldner für Erstellung des notariellen Kaufvertrags

Ein Grundstücksmakler kann Kostenschuldner für die Erstellung eines notariellen Kaufvertragsentwurfs sein, wenn er dem Notar eine Vollmachtsurkunde vorlegt, aus der sich ergibt, dass keine Berechtigung des Maklers besteht, den Grundstückseigentümer gegenüber Dritten zu verpflichten; der Makler ein eigenes Interesse daran erkennen lässt, einen bereits erstellten Vertragsentwurf mit entsprechenden Anpassungen für weitere Kaufinteressenten nutzen zu können und der Makler nicht ausreichend deutlich macht, dass er solche Vertragsentwürfe in fremdem Namen in Auftrag gibt.

OLG Nürnberg, Beschl. v. 16.11.2020 – 8 W 3216/20

 


Insolvenzrecht

 

InsO § 134 Abs. 1
Keine Anfechtung wegen teilweise unentgeltlicher Leistung bei beiderseitiger Überzeugung von der Gleichwertigkeit der ausgetauschten Leistungen

a) Veräußert der Schuldner einen Vermögensgegenstand, dessen objektiver Wert denjenigen der vereinbarten Gegenleistung erheblich übersteigt, scheidet eine Anfechtung wegen einer teilweise unentgeltlichen Leistung aus, wenn beide Teile nach den objektiven Umständen der Vertragsanbahnung, der Vorüberlegungen der Parteien und des Vertragsschlusses selbst von einem Austauschgeschäft ausgehen und zudem von der Gleichwertigkeit der ausgetauschten Leistungen überzeugt sind (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 15. September 2016 = WM 2016, 2312).
b) Beruft sich der Anfechtungsgegner einer Schenkungsanfechtung darauf, die Vertragsparteien seien von einem gleichwertigen Leistungsaustausch ausgegangen, muss der Insolvenzverwalter beweisen, dass die Fehlvorstellung keine Grundlage in den objektiven Umständen des Vertragsschlusses hatte. Nach den Grundsätzen der sekundären Darlegungslast muss jedoch der Anfechtungsgegner solche Umstände substantiiert darlegen.

BGH, Urt. v. 22.10.2020 – IX ZR 208/18


Newsletter abbestellen

Datenschutzerklärung

Kontakt (E-Mail)

Newsletter DNotI-Homepage
Herausgeber: Deutsches Notarinstitut (DNotI), Gerberstr. 19, 97070 Würzburg
Tel.: (+49) (931) 35576-0 - Fax: (+49) (931) 35576-225
E-Mail:
dnoti@dnoti.de - Internet: www.dnoti.de
Verantwortlicher Schriftleiter: Notar a. D.
Dr. Julius Forschner