Nachfolgend finden Sie eine
Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank
DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen,
Arbeitshilfen und Links.
Da instanzgerichtliche
Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung
rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt
werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum
dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
Entscheidung der Woche
BNotO
§§ 7a, 7a ff.; NotFV §§ 5 Abs. 1 Nr. 2, 18 Abs. 2
Zum zulässigen Prüfungsstoff in der notariellen Fachprüfung
a) § 18 Abs. 2 NotFV
stellt eine Ausschlussfrist dar.
b) Zu der Bedeutung der Beschränkung des Prüfungsstoffs auf die
Grundzüge eines Rechtsgebiets und zur Rechtmäßigkeit von
Bewertungen schriftlicher Prüfungsleistungen bei der notariellen
Fachprüfung.
BGH, Beschl. v.
16.11.2020 – NotZ(Brfg) 5/20
Erbrecht
BGB
§§ 133, 1924 Abs. 1, 2084, 2087 Abs. 2
Keine Andeutung einer Enterbung durch Nichtnennung im Testament
In der
Nichterwähnung eines Erbprätendenten im Rahmen einer Testierung,
die sich auf die Zuwendung von einzelnen Nachlassgegenständen
beschränkt, ohne dass eine Gesamtverteilung des Nachlasses
erfolgt, ist dessen (etwaige) Enterbung durch den Erblasser
nicht angedeutet.
OLG München, Beschl. v.
19.2.2020 – 31 Wx 231/17
FamFG
§§ 352, 352e; BGB §§ 2362, 2365
Zu Prüfungsumfang und Zweck des Erbscheinsverfahrens
1. Das
Nachlassgericht kann nicht durch eine entsprechende
Antragstellung im Erbscheinsverfahren gezwungen werden, die
Wirksamkeit eines bestimmten Testamentes zu prüfen.
2. Das Erbscheinsverfahren ist auf die Erteilung eines
Legitimationszeugnisses, also des Erbscheins, gerichtet und
dient nicht der Auseinandersetzung oder Vorbereitung der
Auseinandersetzung zwischen den Miterben.
(Leitsätze der DNotI-Redaktion)
OLG Hamburg, Beschl.
v. 7.4.2020 – 2 W 83/19
Gesellschaftsrecht
BGB
§§ 709, 714
Generalvollmacht eines GbR-Gesellschafters an einen
Nichtgesellschafter
1. Grundsätzlich
begegnet auch die Erteilung umfassender Vollmachten durch
Gesellschafter einer GbR an einen Nichtgesellschafter keinen
rechtlichen Bedenken, wenn die Gesellschafter selbst die
organschaftliche Vertretungsbefugnis behalten.
2. Aus einer derartigen Generalvollmacht kann die Berechtigung
des Bevollmächtigten hergeleitet werden, den Vollmachtgeber auch
in Angelegenheiten zu vertreten, die dessen Handeln als
Gesellschafter betreffen; die Vollmacht muss nicht die
ausdrückliche Ermächtigung enthalten, ihn als Gesellschafter der
GbR zu vertreten (im Anschluss an BGH DNotZ 2011, 361).
OLG Frankfurt, Beschl. v. 27.1.2020 – 20 W
145/19
UmwG
§§ 1 Abs. 1 Nr. 4, 122d, 122e, 190
Analoge Anwendung der Vorschriften über grenzüberschreitende
Verschmelzung auf grenzüberschreitenden Herausformwechsel
Zur Notwendigkeit,
auf den gesetzlich (noch) nicht geregelten, aus Gründen der
Freizügigkeit anzuerkennenden grenzüberschreitenden
„Herausformwechsel“ einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
auch gläubigerschützende Vorschriften über die
grenzüberschreitende Verschmelzung entsprechend anzuwenden.
OLG Saarbrücken,
Beschl. v. 7.1.2020 – 5 W 79/19
IPR und ausländisches
Recht
EuErbVO Artt. 4, 10, 13; BGB § 1945; FamFG § 58
Keine Anfechtung der Unzuständigkeitserklärung des
Gerichts
Die Mitteilung eines
Amtsgerichts, es sei für die Entgegennahme einer
Erbausschlagungserklärung international unzuständig,
beeinträchtigt den Erklärenden nicht in seinen Rechten und kann
daher nicht mit einer Beschwerde gem. §§ 58 ff. FamFG
angefochten werden.
(Leitsatz der DNotI-Redaktion)
OLG Köln, Beschl. v. 27.3.2020 – 2 Wx
73/20
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