25. - 29. Januar 2021

Neu auf der DNotI-Homepage

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25. - 29. Januar 2021

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.

 

Entscheidung der Woche

 

BNotO §§ 7a, 7a ff.; NotFV §§ 5 Abs. 1 Nr. 2, 18 Abs. 2
Zum zulässigen Prüfungsstoff in der notariellen Fachprüfung

a) § 18 Abs. 2 NotFV stellt eine Ausschlussfrist dar.
b) Zu der Bedeutung der Beschränkung des Prüfungsstoffs auf die Grundzüge eines Rechtsgebiets und zur Rechtmäßigkeit von Bewertungen schriftlicher Prüfungsleistungen bei der notariellen Fachprüfung.

BGH, Beschl. v. 16.11.2020 – NotZ(Brfg) 5/20

 


Erbrecht

 

BGB §§ 133, 1924 Abs. 1, 2084, 2087 Abs. 2
Keine Andeutung einer Enterbung durch Nichtnennung im Testament

In der Nichterwähnung eines Erbprätendenten im Rahmen einer Testierung, die sich auf die Zuwendung von einzelnen Nachlassgegenständen beschränkt, ohne dass eine Gesamtverteilung des Nachlasses erfolgt, ist dessen (etwaige) Enterbung durch den Erblasser nicht angedeutet.

OLG München, Beschl. v. 19.2.2020 – 31 Wx 231/17

 

FamFG §§ 352, 352e; BGB §§ 2362, 2365
Zu Prüfungsumfang und Zweck des Erbscheinsverfahrens

1. Das Nachlassgericht kann nicht durch eine entsprechende Antragstellung im Erbscheinsverfahren gezwungen werden, die Wirksamkeit eines bestimmten Testamentes zu prüfen.
2. Das Erbscheinsverfahren ist auf die Erteilung eines Legitimationszeugnisses, also des Erbscheins, gerichtet und dient nicht der Auseinandersetzung oder Vorbereitung der Auseinandersetzung zwischen den Miterben.

(Leitsätze der DNotI-Redaktion)

OLG Hamburg, Beschl. v. 7.4.2020 – 2 W 83/19

 


Gesellschaftsrecht

 

BGB §§ 709, 714
Generalvollmacht eines GbR-Gesellschafters an einen Nichtgesellschafter

1. Grundsätzlich begegnet auch die Erteilung umfassender Vollmachten durch Gesellschafter einer GbR an einen Nichtgesellschafter keinen rechtlichen Bedenken, wenn die Gesellschafter selbst die organschaftliche Vertretungsbefugnis behalten.
2. Aus einer derartigen Generalvollmacht kann die Berechtigung des Bevollmächtigten hergeleitet werden, den Vollmachtgeber auch in Angelegenheiten zu vertreten, die dessen Handeln als Gesellschafter betreffen; die Vollmacht muss nicht die ausdrückliche Ermächtigung enthalten, ihn als Gesellschafter der GbR zu vertreten (im Anschluss an BGH DNotZ 2011, 361).

OLG Frankfurt, Beschl. v. 27.1.2020 – 20 W 145/19

 

UmwG §§ 1 Abs. 1 Nr. 4, 122d, 122e, 190
Analoge Anwendung der Vorschriften über grenzüberschreitende Verschmelzung auf grenzüberschreitenden Herausformwechsel

Zur Notwendigkeit, auf den gesetzlich (noch) nicht geregelten, aus Gründen der Freizügigkeit anzuerkennenden grenzüberschreitenden „Herausformwechsel“ einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung auch gläubigerschützende Vorschriften über die grenzüberschreitende Verschmelzung entsprechend anzuwenden.

OLG Saarbrücken, Beschl. v. 7.1.2020 – 5 W 79/19

 


IPR und ausländisches Recht

 

EuErbVO Artt. 4, 10, 13; BGB § 1945; FamFG § 58
Keine Anfechtung der Unzuständigkeitserklärung des Gerichts

Die Mitteilung eines Amtsgerichts, es sei für die Entgegennahme einer Erbausschlagungserklärung international unzuständig, beeinträchtigt den Erklärenden nicht in seinen Rechten und kann daher nicht mit einer Beschwerde gem. §§ 58 ff. FamFG angefochten werden.

(Leitsatz der DNotI-Redaktion)

OLG Köln, Beschl. v. 27.3.2020 – 2 Wx 73/20

 


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