Nachfolgend finden Sie eine
Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank
DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen,
Arbeitshilfen und Links.
Da instanzgerichtliche
Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung
rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt
werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum
dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
Entscheidung der Woche
WEG
a. F. §§ 10 Abs. 2, 12 Abs. 2
Nichtvorlage des Mietvertrags kein wichtiger Grund i. S. d. § 12
Abs. 2 WEG
Die Nichtvorlage des
Mietvertrags ist kein wichtiger Grund zur Verweigerung der nach
einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer erforderlichen
Zustimmung zur Vermietung (und zur Veräußerung) einer
Eigentumswohnung.
BGH, Urt. v.
25.9.2020 – V ZR 300/18
Immobilienrecht/allg. Zivilrecht
BGB
§§ 123 Abs. 1, 444
Beweislast des Grundstückskäufers bei „unsichtbaren Mängeln“
Die in einem
Grundstückskaufvertrag enthaltene Erklärung des Verkäufers, ihm
seien keine unsichtbaren Mängel bekannt, rechtfertigt keine
Abweichung von dem Grundsatz, dass den Käufer die Darlegungs-
und Beweislast für die unterbliebene Aufklärung über
offenbarungspflichtiger Umstände trifft (Bestätigung von Senat,
Urteil vom 30. April 2003 – V ZR 100/02, NJW 2003, 2380).
BGH, Urt. v.
6.3.2020 – V ZR 2/19
WEG
a. F. §
43 Nr. 1
Gerichtliche Zuständigkeit in Wohnungseigentumssachen bei Vertrag
über Erwerb von Wohnungseigentum
Ansprüche aus einem
Vertrag über den Erwerb von Wohnungseigentum zählen nicht zu den
in § 43 Nr. 1 WEG genannten Streitigkeiten; das gilt auch dann,
wenn sie auf eine Änderung der Gemeinschaftsordnung gerichtet
sind und die Wohnungseigentümergemeinschaft weiterhin (nur) aus
den Vertragsparteien besteht.
BGH, Beschl. v.
24.9.2020 – V ZB 90/19
Erbrecht
BGB §§ 684 S. 1, 812, 2038
Anwendbarkeit der GoA neben Nachlassverwaltung gem. § 2038 BGB
Die Vorschriften
über die Geschäftsführung ohne Auftrag finden neben der Regelung
über die Verwaltung des Nachlasses gemäß § 2038 BGB Anwendung.
BGH, Urt. v.
7.10.2020 – IV ZR 69/20
FamFG § 352a
Voraussetzungen für die Erteilung eines quotenlosen Erbscheins
Der Erlass eines
sog. quotenlosen gemeinschaftlichen Erbscheins setzt voraus,
dass alle Miterben dem Verzicht auf die Angabe der
Erbteilsquoten zustimmen müssen (Anschluss an OLG München,
Beschl. v. 10. Juli 2019 – 31 Wx 242/19; entgegen OLG
Düsseldorf, Beschl. v. 17. Dezember 2019 – 25 Wx 55/19).
OLG Bremen, Urt. v.
28.10.2020 – 5 W 15/20
Steuerrecht
ErbStG §§ 15, 16 Abs. 1 Nr. 3 u. 4
Freibetrag für Urenkel im Rahmen der Schenkungsteuer
Urenkeln steht
jedenfalls dann lediglich der Freibetrag in Höhe von 100.000 €
nach § 16 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG zu, wenn Eltern und Großeltern
noch nicht vorverstorben sind.
BFH, Beschl. v.
27.7.2020 –
II B 39/20 (AdV)
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