3. - 7. Dezember 2018

Neu auf der DNotI-Homepage
3. - 7. Dezember 2018

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
 

Aktuelles

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Entscheidung der Woche

 

BGB § 2314; ZPO § 888
Vollstreckung des Anspruchs auf Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses; persönliches Erscheinen beim Notar

a) Bei der Verpflichtung des Erben gegenüber dem nicht zum Erben berufenen Pflichtteilsberechtigten zur Auskunftserteilung über den Bestand des Nachlasses durch Vorlage eines Verzeichnisses der Nachlassgegenstände gemäß § 2314 Abs. 1 Satz 1 BGB handelt es sich um eine unvertretbare Handlung, die nach § 888 Abs. 1 ZPO zu vollstrecken ist. Dies gilt auch dann, wenn der Erbe zur Vorlage eines durch einen Notar aufgenommenen Verzeichnisses gemäß § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB verurteilt worden ist
b) Ein schutzwürdiges Interesse an einer wiederholten Zwangsmittelfestsetzung ist nur gegeben, wenn das zuvor angeordnete Zwangsgeld entweder gezahlt oder vollstreckt ist.
c) Die Frage, ob der Auskunftsverpflichtete vor dem mit der Aufnahme des Nachlassverzeichnisses beauftragten Notar persönlich zu erscheinen hat, lässt sich nicht allgemein beantworten. Der Umfang der Verpflichtung des Erben zur Mitwirkung an der Aufnahme des notariellen Nachlassverzeichnisses richtet sich danach, in welchem Umfang diese Mitwirkung für die ordnungsgemäße Aufnahme des Verzeichnisses erforderlich ist. Maßgeblich sind danach jeweils die Umstände des Einzelfalls.
d) Ist der Erbe beim Notar persönlich erschienen und hat er dabei Angaben zum Nachlass gemacht, hat er bei fehlendem weiteren Aufklärungsbedarf seiner Mitwirkungspflicht genügt und ist nicht verpflichtet, in einem für die förmliche Aufnahme des Nachlassverzeichnisses bestimmten Termin, bei dem der Auskunftsberechtigte anwesend ist, erneut zu erscheinen.

BGH, Beschl. v. 13.9.2018 – I ZB 109/17

 


Familienrecht

 

BGB § 1591; FamFG §§ 108 Abs. 1, 109 Abs. 1 Nr. 4; EGBGB Art. 19
Leihmutterschaft: Anerkennung einer ausländischen Entscheidung zur Elternstellung

Zur Anerkennung einer ausländischen Gerichtsentscheidung (hier: Colorado/USA), die im Fall der Leihmutterschaft die rechtliche Elternstellung den Wunscheltern zuweist (im Anschluss an Senatsbeschluss BGHZ 203, 350 = FamRZ 2015, 240).

BGH, Beschl. v. 5.9.2018 – XII ZB 224/17

 


Erbrecht

 

HöfeO §§ 12 Abs. 1, 16 Abs. 2, 17 Abs. 1; BGB §§ 1371 Abs. 2, 1931 Abs. 1 S. 1, 2303, 2311 Abs. 1 S. 1
Keine Berücksichtigung des Hofwertes bei Pflichtteilsanspruch der Ehefrau nach Übertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge

Der Pflichtteilsanspruch der Ehefrau nach lebzeitiger Übertragung des Hofes auf den Sohn im Wege vorweggenommener Erbfolge richtet sich nach den §§ 2303, 2311 BGB. Für die Berechnung wird der tatsächliche Nachlass im Zeitpunkt des Erbfalls zugrunde gelegt, wozu der Hof nicht mehr gehört. § 12 Abs. 10 HöfeO enthält keine eigene Anspruchsgrundlage, sondern setzt einen bestehenden Anspruch voraus und verweist für die Berechnung auf die Absätze 2 bis 5.

OLG Hamm, Beschl. v. 20.7.2018 – 10 W 97/17

 


Gesellschaftsrecht

 

BeurkG §§ 39, 49 Abs. 2 S. 2; GBO § 29 Abs. 3 S. 2; HGB § 12 Abs. 1 S. 4; DONot § 2 Abs. 1
Erbschein mit maschinell gedrucktem Dienstsiegel genügt den Anforderungen des Handelsregisterverfahrens

Die Erbscheinsausfertigung eines von einem bayerischen Amtsgericht erteilten Erbscheins ist auch dann ordnungsgemäß gesiegelt und somit den Anforderungen des § 12 Abs. 1 S. 4 HGB genügend, wenn das Dienstsiegel lediglich maschinell mittels EDV erzeugt wurde und die Umschrift „Bayern Amtsgericht“ trägt. (Leitsatz der DNotI-Redaktion)

OLG Nürnberg, Beschl. v. 26.7.2018 – 12 W 1178/18

 


Steuerrecht

 

EStG §§ 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, Abs. 4 S. 1, Abs. 6 S. 6, 32d Abs. 4, 43a Abs. 3 S. 4; AO § 42
Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Verlusten bei Aktienveräußerungen

1. Eine Veräußerung i. S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG ist weder von der Höhe der Gegenleistung noch von der Höhe der anfallenden Veräußerungskosten abhängig (entgegen BMF-Schreiben vom 18. Januar 2016 IV C 1-S 2252/08/10004, BStBl I 2016, 85, Rz 59).
2. Es steht grundsätzlich im Belieben des Steuerpflichtigen, ob, wann und mit welchem Ertrag er Wertpapiere erwirbt und wieder veräußert (vgl. BFH-Urteil vom 25. August 2009 IX R 55/07, BFH/NV 2010, 387, Rz 13). Dadurch macht der Steuerpflichtige lediglich von gesetzlich vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten Gebrauch, missbraucht diese aber nicht.

BFH, Urt. v. 12.6.2018 – VIII R 32/16

 

EStG §§ 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 22 Nr. 3; BGB § 1090
Einmalige Entschädigungszahlung für die Überspannung eines Grundstücks mit einer Stromleitung ist nicht einkommensteuerbar

Eine einmalige Entschädigung, die für das mit einer immerwährenden Dienstbarkeit gesicherte und zeitlich nicht begrenzte Recht auf Überspannung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung gezahlt wird, zählt nicht zu den nach dem EStG steuerbaren Einkünften.

BFH, Urt. v. 2.7.2018 – IX R 31/16

 


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