Nachfolgend finden Sie eine
Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank
DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen,
Arbeitshilfen und Links.
Da instanzgerichtliche
Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung
rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt
werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum
dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
Entscheidung der Woche
BGB §§
2325 Abs. 1, 738 Abs. 1 S. 2
GbR; Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Anwachsung unter Ausschluss
des Abfindungsanspruchs
Die bei einer
zweigliedrigen, vermögensverwaltenden Gesellschaft bürgerlichen
Rechts für den Fall des Todes eines Gesellschafters vereinbarte
Anwachsung seines Gesellschaftsanteils beim überlebenden
Gesellschafter unter Ausschluss eines Abfindungsanspruchs kann
eine Schenkung im Sinne von § 2325 Abs. 1 BGB sein.
BGH, Urt. v.
3.6.2020 – IV ZR 16/19
Immobilienrecht/allg. Zivilrecht
BGB §§ 13, 14; BGB (Fassung bis 10.6.2010) §§ 495 Abs. 1,
355; UStG §§ 2, 4 Nr. 12 S. 1 lit. a, 9
Kein Verlust der Verbrauchereigenschaft durch
Umsatzsteueroption
Erfordert die
Vermietung oder Verpachtung keinen planmäßigen Geschäftsbetrieb
und handelt es sich deshalb um eine private und nicht um eine
berufsmäßig betriebene Vermögensverwaltung, verliert der
Vermieter oder Verpächter, der einen Darlehensvertrag schließt,
seine Eigenschaft als Verbraucher im Sinne des
Verbraucherdarlehensrechts nicht dadurch, dass er für die
Umsätze aus Vermietung oder Verpachtung nach § 2 Abs. 1, § 4 Nr.
12 Satz 1 Buchst. a, § 9 Abs. 1 UStG zur Umsatzsteuer optiert.
BGH, Urt. v.
3.3.2020 – XI ZR 461/18
BGB
§§ 652, 654
Vorliegen einer unechten Verflechtung des Maklers
Eine verfestigte
Interessenkollision als Vorrausetzung einer unechten
Verflechtung liegt nicht in dem bloßen Umstand begründet, dass
in dem Grundbuch des vermittelten Grundstücks eine Grundschuld
eingetragen ist, welche die Darlehnsforderung einer Bank gegen
den Makler sichert. Vielmehr müssen weitere Umstände
hinzutreten, wie etwa eine Verschuldung des Maklers und ein
Verzug mit der Zahlung der Zinsraten des gesicherten Darlehns.
In einer solchen Konstellation könnte ggf. auf sein Interesse an
einem möglichst schnellen Verkauf des vermittelten Grundstücks
und auf eine Interessenkollision geschlossen werden, wenn er an
dem Veräußerungserlös ganz oder teilweise partizipiert.
OLG Hamm, Urt. v.
9.3.2020 – 18 U 136/18
WEG §
10 Abs. 6 S. 3 Hs. 1; BGB §§ 278 Abs. 1, 280 Abs. 1
Kein Schadensersatzanspruch des einzelnen Wohnungseigentümers gegen
die Wohnungseigentümergemeinschaft bei Verletzung von
Verkehrssicherungspflichten
Die Erfüllung der
auf das Gemeinschaftseigentum bezogenen
Verkehrssicherungspflichten gehört zu einer ordnungsmäßigen
Verwaltung; für diese ist der Verband im Innenverhältnis zu den
Wohnungseigentümern nicht zuständig. Deshalb ist ein Dritter,
auf den Verkehrssicherungspflichten übertragen werden, im
Verhältnis zu den einzelnen Wohnungseigentümern nicht
Erfüllungsgehilfe des Verbandes. Verletzt der Dritte schuldhaft
die Verkehrssicherungspflicht, begründet dies keine
Schadensersatzansprüche einzelner Wohnungseigentümer gemäß § 280
Abs. 1 BGB gegen den Verband (Fortführung von Senat, Urteil vom
8. Juni 2018 – V ZR 125/17, BGHZ 219, 60 Rn. 15 ff., 38).
BGH, Urt. v.
13.12.2019 – V ZR 43/19
Erbrecht
BGB
§§ 133, 2084, 2105 Abs. 1, 2265, 2269
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments bei fehlender Regelung
für den ersten Erbfall
Zur Auslegung eines
gemeinschaftlichen Testaments, in dem die Ehegatten keine
ausdrückliche Regelung der Erbfolge für den Fall des Todes des
Erstversterbenden getroffen haben (im Anschluss an OLG München
ZEV 2020, 20).
OLG München, Beschl.
v. 11.3.2020 – 31 Wx 10/20
Gesellschaftsrecht
FamFG
§§ 65 Abs. 3, 394; GmbHG § 74
Beendigung der Liquidation bei laufendem Besteuerungsverfahren
Eine Liquidation ist grundsätzlich
nicht beendet, wenn ein die Gesellschaft betreffendes
Besteuerungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Etwas
anderes gilt, wenn die Gesellschaft den Geschäftsbetrieb
endgültig eingestellt hat, über kein Vermögen mehr verfügt und
lediglich Steuernachforderungen in Rede stehen. (Leitsatz der
DNotI-Redaktion)
OLG Düsseldorf,
Beschl. v. 13.8.2019 – 3 Wx 80/17
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