29. Juni - 3. Juli 2020

Neu auf der DNotI-Homepage

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29. Juni - 3. Juli 2020

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.

 

Entscheidung der Woche

 

BGB §§ 2325 Abs. 1, 738 Abs. 1 S. 2
GbR; Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Anwachsung unter Ausschluss des Abfindungsanspruchs

Die bei einer zweigliedrigen, vermögensverwaltenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts für den Fall des Todes eines Gesellschafters vereinbarte Anwachsung seines Gesellschaftsanteils beim überlebenden Gesellschafter unter Ausschluss eines Abfindungsanspruchs kann eine Schenkung im Sinne von § 2325 Abs. 1 BGB sein.

BGH, Urt. v. 3.6.2020 – IV ZR 16/19

 


Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

 

BGB §§ 13, 14; BGB (Fassung bis 10.6.2010) §§ 495 Abs. 1, 355; UStG §§ 2, 4 Nr. 12 S. 1 lit. a, 9
Kein Verlust der Verbrauchereigenschaft durch Umsatzsteueroption

Erfordert die Vermietung oder Verpachtung keinen planmäßigen Geschäftsbetrieb und handelt es sich deshalb um eine private und nicht um eine berufsmäßig betriebene Vermögensverwaltung, verliert der Vermieter oder Verpächter, der einen Darlehensvertrag schließt, seine Eigenschaft als Verbraucher im Sinne des Verbraucherdarlehensrechts nicht dadurch, dass er für die Umsätze aus Vermietung oder Verpachtung nach § 2 Abs. 1, § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a, § 9 Abs. 1 UStG zur Umsatzsteuer optiert.

BGH, Urt. v. 3.3.2020 – XI ZR 461/18

 

BGB §§ 652, 654
Vorliegen einer unechten Verflechtung des Maklers

Eine verfestigte Interessenkollision als Vorrausetzung einer unechten Verflechtung liegt nicht in dem bloßen Umstand begründet, dass in dem Grundbuch des vermittelten Grundstücks eine Grundschuld eingetragen ist, welche die Darlehnsforderung einer Bank gegen den Makler sichert. Vielmehr müssen weitere Umstände hinzutreten, wie etwa eine Verschuldung des Maklers und ein Verzug mit der Zahlung der Zinsraten des gesicherten Darlehns. In einer solchen Konstellation könnte ggf. auf sein Interesse an einem möglichst schnellen Verkauf des vermittelten Grundstücks und auf eine Interessenkollision geschlossen werden, wenn er an dem Veräußerungserlös ganz oder teilweise partizipiert.

OLG Hamm, Urt. v. 9.3.2020 – 18 U 136/18

 

WEG § 10 Abs. 6 S. 3 Hs. 1; BGB §§ 278 Abs. 1, 280 Abs. 1
Kein Schadensersatzanspruch des einzelnen Wohnungseigentümers gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft bei Verletzung von Verkehrssicherungspflichten

Die Erfüllung der auf das Gemeinschaftseigentum bezogenen Verkehrssicherungspflichten gehört zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung; für diese ist der Verband im Innenverhältnis zu den Wohnungseigentümern nicht zuständig. Deshalb ist ein Dritter, auf den Verkehrssicherungspflichten übertragen werden, im Verhältnis zu den einzelnen Wohnungseigentümern nicht Erfüllungsgehilfe des Verbandes. Verletzt der Dritte schuldhaft die Verkehrssicherungspflicht, begründet dies keine Schadensersatzansprüche einzelner Wohnungseigentümer gemäß § 280 Abs. 1 BGB gegen den Verband (Fortführung von Senat, Urteil vom 8. Juni 2018 – V ZR 125/17, BGHZ 219, 60 Rn. 15 ff., 38).

BGH, Urt. v. 13.12.2019 – V ZR 43/19

 


Erbrecht

 

BGB §§ 133, 2084, 2105 Abs. 1, 2265, 2269
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments bei fehlender Regelung für den ersten Erbfall

Zur Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments, in dem die Ehegatten keine ausdrückliche Regelung der Erbfolge für den Fall des Todes des Erstversterbenden getroffen haben (im Anschluss an OLG München ZEV 2020, 20).

OLG München, Beschl. v. 11.3.2020 – 31 Wx 10/20

 


Gesellschaftsrecht

 

FamFG §§ 65 Abs. 3, 394; GmbHG § 74
Beendigung der Liquidation bei laufendem Besteuerungsverfahren

Eine Liquidation ist grundsätzlich nicht beendet, wenn ein die Gesellschaft betreffendes Besteuerungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Etwas anderes gilt, wenn die Gesellschaft den Geschäftsbetrieb endgültig eingestellt hat, über kein Vermögen mehr verfügt und lediglich Steuernachforderungen in Rede stehen. (Leitsatz der DNotI-Redaktion)

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.8.2019 – 3 Wx 80/17

 


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