Nachfolgend finden Sie eine
Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank
DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen,
Arbeitshilfen und Links.
Da instanzgerichtliche
Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung
rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt
werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum
dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
Aktuelles
Regierungsentwurf für ein "Zweites Corona-Steuerhilfegesetz"
Die Bundesregierung
hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, in welchem insbesondere die
Anpassung der Umsatzsteuer vom 1.7.2020 bis 31.12.2020
vorgesehen ist. Der Regierungsentwurf kann
hier abgerufen werden.
Entscheidung der Woche
GmbHG
§ 5a
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt): Eintragung unter der
Firma “gUG
(haftungsbeschränkt)“
Eine gemeinnützige
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kann mit „gUG
(haftungsbeschränkt)“ eingetragen werden.
BGH, Beschl. v.
28.4.2020 – II ZB 13/19
Familienrecht
FamFG § 156 Abs. 2
Vollstreckbarkeit einer Elternvereinbarung zum paritätischen
Wechselmodell
Haben die
Kindeseltern die Fortführung eines Wechselmodels vereinbart,
nach dem die Kinder sich wöchentlich abwechselnd in ihren
Haushalten aufhalten sollten, und zwar beginnend mit der 2.
Kalenderwoche bei der Kindesmutter und mit anschließendem
Wechsel „jeweils montags nach der Kita bzw. der Schule durch
Abholung des dann betreuenden Elternteils“, bestehen keine
Zweifel an der Vollstreckbarkeit dieser Regelung. Vielmehr war
jeder Elternteil zur entsprechenden Herausgabe der Kinder durch
Zulassung der Abholung durch den anderen am entsprechenden
Montag sowie dazu verpflichtet, sich in der dem anderen
Elternteil zugewiesenen Betreuungszeit jeglicher Einflussnahme
auf die Kinder wie auch des Umgangs mit diesen zu enthalten.
(vgl. in diesem Zusammenhang auch die weiteren zur
Veröffentlichung bestimmten Senatsentscheidungen in den
Verfahren 10 UF 270/19, 10 UF 16/20 und 10 WF 186/19)
OLG Celle, Beschl.
v. 31.1.2020 – 10 UF 10/20
VersAusglG §§ 6 Abs. 1 Nr. 3, 19 Abs. 1 Nr. 1, 20 Abs. 1 S. 1 u.
Abs. 3, 22, 25 Abs. 1, 2 u. 4, 53; VAHRG a. F. §§ 2, 3b
Abs. 1 Nr. 2 S. 1; BGB a. F. § 1587f
Ausschluss des verlängerten schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs
Die Regelung des §
25 Abs. 2 VersAusglG, wonach der verlängerte schuldrechtliche
Versorgungsausgleich ausgeschlossen ist, wenn die Eheleute das
Anrecht durch Vereinbarung vom Wertausgleich bei der Scheidung
ausgenommen haben, ist bei Fällen, in denen wegen der
Anwendbarkeit alten Rechts den Eheleuten allein ein
schuldrechtlicher Ausgleich des Anrechts möglich war,
einschränkend auszulegen.
OLG Hamburg, Urt. v.
30.8.2019 – 2 UF 74/18
Erbrecht
BGB §§ 2211, 2212; ZPO § 148
Keine Prozessführungsbefugnis der Erben bei Testamentsvollstreckung
1. Bei Anordnung einer
Testamentsvollstreckung kann ein der Verwaltung des
Testamentsvollstreckers unterliegendes Recht nach § 2212 BGB nur
vom Testamentsvollstrecker klageweise geltend gemacht werden.
Klagen der Erben sind hingegen unzulässig.
2. Bei Anordnung der Testamentsvollstreckung entfällt mit Blick
auf § 2211 BGB die Verfügungsbefugnis des Erben
bereits vom Erbfall an und nicht erst mit Annahme des
Testamentsvollstreckeramts. Dies gilt gleichermaßen für die durch § 2212 BGB angeordnete alleinige
Prozessführungsbefugnis des Testamentsvollstreckers. (Leitsätze
der DNotI-Redaktion)
OLG Köln, Urt. v.
30.10.2019 – 16 U 59/19
Gesellschaftsrecht
HGB §
160
Außenhaftung eines Kommanditisten für Altverbindlichkeiten
1. Im Falle der
Herabsetzung des Haftkapitals ist eine vormals begründete
Außenhaftung des Kommanditisten für Altverbindlichkeiten analog
§ 160 HGB auf fünf Jahre begrenzt.
2. Für den Fristbeginn des § 160 HGB ist nicht erst auf die
spätere Eintragung der Herabminderung der Haftsumme in das
Handelsregister abzustellen, wenn die Gläubiger bereits zuvor
positive Kenntnis von der Herabsetzung des Haftkapitals hatten
(Anschluss an OLG Dresden, Beschluss vom 8. Juli 2019 – 8 U
925/19; OLG Stuttgart, Urteil vom 30. Oktober 2019 – 20 U 8/19;
Abgrenzung zu OLG Düsseldorf, Urteil vom 1. August 2019 – I-6 U
156/18).
OLG Hamburg, Urt. v.
31.1.2020 – 11 U 90/19
Insolvenzrecht
InsO
§§ 39 Abs. 1 Nr. 5, 135 Abs. 1 Nr. 1, 339; EGInsO Art. 103d
Anfechtungsausschluss nach § 339 InsO
1. Ist für die Rechtshandlung das
Recht eines anderen Staats maßgebend, so wirkt es zum Nachteil
des Anfechtungsgegners, wenn die ausländische Rechtslage im
konkreten Fall ungeklärt ist.
2. Ein Erstattungsanspruch, der nach Maßgabe der früheren
Rechtsprechungsregeln über den Eigenkapitalersatz vor diesem
Zeitpunkt entstanden ist, kann auch nach dem 1. November 2008
unabhängig davon verfolgt werden, ob und wann ein
Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
BGH, Urt. v.
12.12.2019 – IX ZR 328/18
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