8. - 12. Juni 2020

Neu auf der DNotI-Homepage

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8. - 12. Juni 2020

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.

 

Entscheidung der Woche

 

BGB §§ 164, 177, 1922; GBO §§ 19, 71; EuErbVO Artt. 20, 21, 34
Vollmachtloses Handeln für den verstorbenen Grundstückseigentümer unzulässig; keine Genehmigung durch Erben möglich; Geltung deutschen Erbrechts für ein in Deutschland belegenes Nachlassgrundstück eines britischen Staatsangehörigen

1. Handelt ein vollmachtloser Vertreter im Namen des verstorbenen Grundstückseigentümers, gibt er also eine Willenserklärung oder grundbuchliche Verfahrenserklärung im Namen einer nicht (mehr) existenten Person ab, so ist das Rechtsgeschäft (hier: Eintragung einer Auflassungsvormerkung sowie Bestellung einer Grundschuld) einer Genehmigung durch die Erben nicht zugänglich. § 177 BGB findet auf einen derartigen Sachverhalt weder direkte noch analoge Anwendung.
2. War der Erblasser britischer Staatsangehöriger, so gilt für die Erbfolge in sein in Deutschland belegenes Nachlassgrundstück kraft Rückverweisung das deutsche Recht mit der Folge, dass nicht der in England bestellte „administrator“, sondern die nach BGB zu bestimmenden Erben des Verstorbenen verfügungsbefugt sind. (Leitsätze der DNotI-Redaktion)

OLG Bremen, Beschl. v. 16.4.2020 – 3 W 9/20

 


Familienrecht

 

BGB §§ 1600, 1600b
Fristbeginn bzgl. Anfechtung der Vaterschaft

Maßgeblich für den Fristbeginn nach § 1600b Abs. 1 BGB ist der Zeitpunkt, in dem der Berechtigte von den Umständen erfährt, die gegen die (rechtliche) Vaterschaft sprechen. Kenntnis von Umständen, die gegen die Vaterschaft sprechen, hat der Anfechtende dann, wenn ihm Tatsachen bekannt werden, die bei sachlicher Beurteilung dazu geeignet sind, Zweifel an der Vaterschaft zu wecken. (Leitsatz der DNotI-Redaktion)

OLG Hamm, Beschl. v. 25.2.2020 – 12 UF 12/18

 


Gesellschaftsrecht

 

BörsG § 39; WpÜG § 31 Abs. 1 S. 1; KapMuG § 1 Abs. 1 Nr. 2; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; AktG § 305
Angemessene Gegenleistung bei einem Delistingabfindungsangebot

Eine Unternehmensbewertung ist bei einem Abfindungsangebot aufgrund eines Börsenrückzuges für die Höhe der angemessenen Gegenleistung dann erforderlich, wenn an weniger als einem Drittel der Börsentage Börsenkurse notiert wurden und kumulativ mindestens zwei Kurssprünge von über 5 Prozentpunkten unmittelbar hintereinander auftraten. Im Übrigen bleibt es dabei, dass die Gegenleistung i. S. d. § 39 Abs. 3 S. 2 BörsG dem maßgeblichen gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs während der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung nach § 10 WpÜG entsprechen muss. (Leitsatz der DNotI-Redaktion)

BGH, Urt. v. 22.10.2019 – XI ZR 682/18

 


IPR und ausländisches Recht

 

EGBGB Artt. 19 S. 1, 20 S. 1; BGB §§ 1599, 1600b Abs. 1
Alternative Anfechtung einer Vaterschaft nach dem Heimatrecht

1. Ist die Frist zur Anfechtung der Vaterschaft nach dem gemäß Art. 20 S.1, 19 Abs. 1 EGBGB durch den gewöhnlichen Aufenthalt berufenen deutschen Recht abgelaufen, kann der rechtliche Vater die Vaterschaft alternativ nach seinem Heimatrecht anfechten.
2. Das Recht der Republik Ghana kennt ein spezielles, auf die Anfechtung der Vaterschaft gerichtetes Verfahren, für das der Kreis der Anfechtungsberechtigten begrenzt oder eine besondere Frist geregelt ist und dessen Entscheidung Wirkung inter omnes entfaltet, nicht.
3. Die Möglichkeit, die Vaterschaft nach einer ausländischen Rechtsordnung unbefristet anfechten zu können, verstößt nicht gegen den nationalen ordre public und steht nicht in Widerspruch zum abstammungsrechtlichen Statusprinzip.

OLG Celle, Beschl. v. 19.8.2019 – 21 UF 118/18

 


Steuerrecht

 

GrEStG §§ 8 Abs. 1, 9 Abs. 1 Nr. 1; FGO § 118 Abs. 2
Entgeltliche Nutzungsüberlassung beim Grundstückskaufvertrag

Verpflichtet sich der Käufer beim Kauf eines Grundstücks, dieses dem Verkäufer ohne angemessenes Entgelt zur Nutzung zu überlassen, liegt darin eine Gegenleistung für das Grundstück.

BFH, Urt. v. 5.12.2019 – II R 37/18

 


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