20. - 24. April 2020

Neu auf der DNotI-Homepage

Neu auf der DNotI-Homepage
20. - 24. April 2020

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.

 

Aktuelles

 

Aktualisierung der COVID-19-Arbeitshilfen

Die COVID-19-Homepage wurde um ein aktuelles Gutachten zur Verschmelzung von Genossenschaften nach dem MaßnG-GesR ergänzt. Das FAQ zur virtuellen Hauptversammlung wurde aktualisiert.

 

Entscheidung der Woche

 

BGB § 925
Erklärung der Auflassung vor einem ausländischen Notar

Die in § 925 Abs. 1 Satz 1 BGB für die Auflassung bestimmte Form kann im Fall des Satzes 2 der Vorschrift nur durch deren Erklärung durch die gleichzeitig anwesenden Beteiligten vor einem im Inland bestellten Notar gewahrt werden.

BGH, Beschl. v. 13.2.2020 – V ZB 3/16

 


Familienrecht

 

BGB § 1565 Abs. 2; GewSchG § 1; ZPO §§ 114 ff.; FamFG §§ 76 ff.
Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahrs bei Härtefall

Eine Härtefallscheidung nach § 1565 Abs. 2 BGB kommt in Betracht, wenn der Ehemann nach einem Gewaltexzess und einem Näherungs- und Kontaktaufnahmeverbot weiterhin in bedrohlicher Art und Weise Kontakt zu der Ehefrau sucht. (Leitsatz der DNotI-Redaktion)

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 7.6.2019 – 6 WF 134/19

 

BGB § 1896 Abs. 3
Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung und Übertragung des Aufgabenkreises des Widerrufs einer Vorsorgevollmacht

Zu den Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung und der Übertragung des Aufgabenkreises des Widerrufs einer Vorsorgevollmacht.

BGH, Beschl. v. 8.1.2020 – XII ZB 368/19

 


Internationales Privatrecht

 

GBO §§ 22, 53; EuErbVO Artt. 1, 23, 63; ABGB §§ 531-825
Grundbucheintragung einer Erbengemeinschaft bei grenzüberschreitenden Sachverhalten

Der Miteigentumsanteil an in Deutschland gelegenem Grundbesitz eines deutschen Staatsangehörigen, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hatte und dort verstorben ist, wird, auch bei ausdrücklicher Zuweisung des Grundbesitzes im Europäischen Nachlasszeugnis an einen Miterben, nicht zu Alleineigentum erworben, da nach dem maßgeblichen österreichischen materiellen Erbrecht Universalsukzession eintritt, das österreichische Recht keine dingliche Teilungsanordnung kennt und daher die Richtigkeitsvermutung des Europäischen Nachlasszeugnisses keine Wirkung entfaltet.

OLG München, Beschl. v. 10.2.2020 – 34 Wx 357/17

 


Öffentliches Recht

 

WaldG BW § 25; VwVfG BW §§ 38 Abs. 1, 41 Abs. 1
Vorkaufsrecht an Waldgrundstücken nach dem Landeswaldgesetz von Baden-Württemberg

1. Nach § 25 Abs. 4 Satz 3 LWaldG i. V. m. § 464 Abs. 1 BGB erfolgt die Ausübung des Vorkaufsrechts zwar durch „Erklärung“ gegenüber dem Verpflichteten, diese Erklärung hat jedoch einseitig gestaltenden (privatrechtsgestaltenden) Charakter und ist damit ein Verwaltungsakt.
2. Der Kauf eines Waldgrundstücks durch die vorkaufsberechtigte Gemeinde dient regelmäßig der Verbesserung der Waldstruktur i. S. v. § 25 Abs. 2 Satz 1 LWaldG, wenn dadurch zersplitterte Besitzverhältnisse beseitigt und größere, räumlich zusammenhängende Waldflächen geschaffen werden. Aus § 24 Abs. 2 LWaldG ergibt sich, dass Waldgrundstücke mit einer Fläche von weniger als 3,5 ha in der Regel waldwirtschaftlich problematisch sind.
3. Im Rahmen einer Zusicherung nach § 38 Abs. 1 (L)VwVfG ist die interne Unzuständigkeit des handelnden Bediensteten der Behörde für die Wirksamkeit der Zusicherung jedenfalls dann unschädlich, wenn er nach seiner Stellung (Rangstufe) zu Entscheidungen dieser Art nach außen handlungs- oder vertretungsbefugt ist (hier verneint für die Abgabe einer Zusicherung zur Nichtausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts durch einen Stadtförster).

VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 12.2.2020 – 5 S 1070/19

 


Sozialrecht

 

SGB §§ 25 Abs. 1, 7 Abs. 1 S. 1 u. 2, 24 Abs. 2 u. Abs. 1 S. 1 Nr. 1
Versicherungspflicht bei unabhängiger Beschäftigung einer Rechtsanwältin als Geschäftsführerin

Eine hauptberuflich selbständige Rechtsanwältin, die neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit als Geschäftsführerin eines eingetragenen Vereins (eV) tätig ist und hierfür eine monatliche Vergütung erhält, ist in der Tätigkeit als Geschäftsführerin abhängig beschäftigt. Dies gilt auch für Zeiten, in denen sie dem Vorstand des Vereins angehört.

LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 21.1.2020 – L 11 BA 1596/19

 


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