Nachfolgend finden Sie eine
Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank
DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen,
Arbeitshilfen und Links.
Da instanzgerichtliche
Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung
rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt
werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum
dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
Aktuelles
Aktualisierung der COVID-19-Arbeitshilfen
Die
COVID-19-Homepage wurde um ein aktuelles Gutachten zur
Verschmelzung von Genossenschaften nach dem MaßnG-GesR ergänzt.
Das FAQ zur virtuellen Hauptversammlung wurde aktualisiert.
Entscheidung der Woche
BGB §
925
Erklärung der Auflassung vor einem ausländischen Notar
Die in § 925 Abs. 1
Satz 1 BGB für die Auflassung bestimmte Form kann im Fall des
Satzes 2 der Vorschrift nur durch deren Erklärung durch die
gleichzeitig anwesenden Beteiligten vor einem im Inland
bestellten Notar gewahrt werden.
BGH, Beschl. v.
13.2.2020 – V ZB 3/16
Familienrecht
BGB §
1565 Abs. 2; GewSchG § 1; ZPO §§ 114 ff.; FamFG §§ 76 ff.
Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahrs bei Härtefall
Eine
Härtefallscheidung nach § 1565 Abs. 2 BGB kommt in Betracht,
wenn der Ehemann nach einem Gewaltexzess und einem Näherungs-
und Kontaktaufnahmeverbot weiterhin in bedrohlicher Art und
Weise Kontakt zu der Ehefrau sucht. (Leitsatz der
DNotI-Redaktion)
OLG Düsseldorf,
Beschl. v. 7.6.2019 – 6 WF 134/19
BGB §
1896 Abs. 3
Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung und Übertragung des
Aufgabenkreises des Widerrufs einer Vorsorgevollmacht
Zu den
Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung und der Übertragung des
Aufgabenkreises des Widerrufs einer Vorsorgevollmacht.
BGH, Beschl. v.
8.1.2020 – XII ZB 368/19
Internationales
Privatrecht
GBO
§§ 22, 53; EuErbVO Artt. 1, 23, 63; ABGB §§ 531-825
Grundbucheintragung einer Erbengemeinschaft bei
grenzüberschreitenden Sachverhalten
Der
Miteigentumsanteil an in Deutschland gelegenem Grundbesitz eines
deutschen Staatsangehörigen, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt
in Österreich hatte und dort verstorben ist, wird, auch bei
ausdrücklicher Zuweisung des Grundbesitzes im Europäischen
Nachlasszeugnis an einen Miterben, nicht zu Alleineigentum
erworben, da nach dem maßgeblichen österreichischen materiellen
Erbrecht Universalsukzession eintritt, das österreichische Recht
keine dingliche Teilungsanordnung kennt und daher die
Richtigkeitsvermutung des Europäischen Nachlasszeugnisses keine
Wirkung entfaltet.
OLG München, Beschl.
v. 10.2.2020 – 34 Wx 357/17
Öffentliches Recht
WaldG
BW § 25; VwVfG BW §§ 38 Abs. 1, 41 Abs. 1
Vorkaufsrecht an Waldgrundstücken nach dem Landeswaldgesetz von
Baden-Württemberg
1. Nach § 25 Abs. 4
Satz 3 LWaldG i. V. m. § 464 Abs. 1 BGB erfolgt die Ausübung des
Vorkaufsrechts zwar durch „Erklärung“ gegenüber dem
Verpflichteten, diese Erklärung hat jedoch einseitig
gestaltenden (privatrechtsgestaltenden) Charakter und ist damit
ein Verwaltungsakt.
2. Der Kauf eines Waldgrundstücks durch die vorkaufsberechtigte
Gemeinde dient regelmäßig der Verbesserung der Waldstruktur
i. S. v. § 25 Abs. 2 Satz 1 LWaldG, wenn dadurch zersplitterte
Besitzverhältnisse beseitigt und größere, räumlich
zusammenhängende Waldflächen geschaffen werden. Aus § 24 Abs. 2
LWaldG ergibt sich, dass Waldgrundstücke mit einer Fläche von
weniger als 3,5 ha in der Regel waldwirtschaftlich problematisch
sind.
3. Im Rahmen einer Zusicherung nach § 38 Abs. 1 (L)VwVfG ist die
interne Unzuständigkeit des handelnden Bediensteten der Behörde
für die Wirksamkeit der Zusicherung jedenfalls dann unschädlich,
wenn er nach seiner Stellung (Rangstufe) zu Entscheidungen
dieser Art nach außen handlungs- oder vertretungsbefugt ist
(hier verneint für die Abgabe einer Zusicherung zur
Nichtausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts durch einen
Stadtförster).
VGH
Baden-Württemberg, Urt. v. 12.2.2020 – 5 S 1070/19
Sozialrecht
SGB
§§ 25 Abs. 1, 7 Abs. 1 S. 1 u. 2, 24 Abs. 2 u. Abs. 1 S. 1 Nr. 1
Versicherungspflicht bei unabhängiger Beschäftigung einer
Rechtsanwältin als Geschäftsführerin
Eine hauptberuflich
selbständige Rechtsanwältin, die neben ihrer anwaltlichen
Tätigkeit als Geschäftsführerin eines eingetragenen Vereins (eV)
tätig ist und hierfür eine monatliche Vergütung erhält, ist in
der Tätigkeit als Geschäftsführerin abhängig beschäftigt. Dies
gilt auch für Zeiten, in denen sie dem Vorstand des Vereins
angehört.
LSG
Baden-Württemberg, Urt. v. 21.1.2020 – L 11 BA 1596/19
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