Nachfolgend finden Sie eine
Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank
DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen,
Arbeitshilfen und Links.
Da instanzgerichtliche
Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung
rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt
werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum
dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
Entscheidung der Woche
BeurkG § 17 Abs. 1; BNotO §§ 14 Abs. 1 S. 2, 19 Abs. 1 S. 2; BGB §§
146, 150 Abs. 1, 308 Nr. 1; ZPO § 287
Notarhaftung; unbefristete Fortgeltungsklausel; Kausalität
a) Bei Verwendung
einer (unwirksamen) unbefristeten Fortgeltungsklausel in einem
von ihm vorformulierten Angebot zum Kauf einer Immobilie handelt
der Zentral- beziehungsweise Vollzugsnotar amtspflichtwidrig,
wenn er ohne vorherige Abklärung des Willens der Käufer in Bezug
auf das weitere Vorgehen im Rahmen der ihm obliegenden
"betreuenden" Belehrung die Annahme der Verkäuferin beurkundet
und den Kaufvertrag vollzieht, insbesondere, indem er die
Fälligkeit des Kaufpreises gegenüber den Käufern bestätigt.
b) Da die haftungsausfüllende Kausalität dieser
Pflichtverletzung für den eingetretenen Kaufpreisschaden
feststeht, betrifft die hypothetische Frage, ob dieser auch bei
pflichtgemäßem Verhalten des beklagten Notars entstanden wäre,
weil die Urkundsbeteiligten ungeachtet der ihnen gegenüber
offengelegten Zweifel an der fortbestehenden Wirksamkeit ihres
Angebots an dem Abschluss des Kaufvertrags festgehalten hätten,
eine im Rahmen des haftungsausfüllenden Zurechnungszusammenhangs
zu beachtende Reserveursache, für die der Notar
nachweispflichtig ist.
BGH, Urt. v.
23.1.2019 – III ZR 28/19
Immobilienrecht/allg. Zivilrecht
GBO
§§ 12 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 HS. 1, 12c Abs. 1 Nr. 1 u. Abs. 4 S. 1
u. 2; BGB §§ 891 ff.
Grundbucheinsicht durch den Nachbarn
Zur Möglichkeit der
Einsicht in das Grundbuch eines Nachbarn im Falle
nachbarschaftlicher Konflikte. (Leitsatz der DNotI-Redaktion)
OLG Düsseldorf,
Beschl. v. 17.5.2019 – 3 Wx 246/18
Familienrecht
BGB
§§ 426 Abs. 1, 1374 Abs. 1, 1376 Abs. 1 u. 3
Gesamtschuldnerische Darlehensverpflichtung vor Eheschließung
a) Geht ein Ehegatte
vor Eheschließung zur Finanzierung des Erwerbs einer Immobilie
durch den anderen Ehegatten neben diesem eine
gesamtschuldnerische Darlehensverpflichtung ein, so ist bei
Bewertung der Verbindlichkeit auch im Anfangsvermögen im Zweifel
davon auszugehen, dass diese im Innenverhältnis allein vom
Eigentümer des Grundstücks zu tragen ist (Fortführung von BGHZ
87, 265 = FamRZ 1983, 795 und Senatsbeschluss vom 20. Mai 2015 –
XII ZB 314/14 – FamRZ 2015, 1272).
b) Im Anfangs- und Endvermögen des Eigentümers sind in diesem
Fall zum jeweiligen Stichtag einheitlich der Grundstückswert als
Aktivposten und die volle noch offene Darlehensvaluta als
Passivposten einzustellen.
c) Die familienrechtliche Überlagerung des Innenverhältnisses
der Ehegatten betrifft vornehmlich die Zahlung der laufenden
Kreditraten und deren – regelmäßig ausgeschlossenen –
gesonderten Ausgleich. Dagegen wirkt sie sich auf die
Beteiligungsquote an der noch zur Rückzahlung offenen
Kreditvaluta grundsätzlich nicht aus.
BGH, Beschl. v.
6.11.2019 – XII ZB 311/18
WRV
Art. 109 Abs. 3; GG Art. 123; AEUV Art. 21; EGBGB Art. 48 S. 1
Verleihung einer Adelsbezeichnung durch Namensänderung
Zur Annahme einer
deutschsprachigen Adelsbezeichnung im Wege einer unter
englischem Recht ("deed poll") erfolgten privatautonomen
Namensänderung (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 14. November
2018 – XII ZB 292/15 – juris).
BGH, Beschl. v.
9.1.2019 – XII ZB 188/17
Gesellschaftsrecht
GmbHG
§ 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 lit. b; FamFG § 395 Abs. 1 S. 1; StGB §§ 25,
26, 27, 283 Abs. 1 Nr. 1
Löschung der Eintragung eines Geschäftsführers aufgrund Wegfall
persönlicher Voraussetzungen
a) Das
Registergericht hat die Eintragung eines Geschäftsführers einer
GmbH von Amts wegen im Handelsregister zu löschen, wenn eine
persönliche Voraussetzung für dieses Amt gemäß § 6 Abs. 2 GmbHG
nach der Eintragung entfällt.
b) Auch wer nicht als Täter (§ 25 StGB), sondern als Teilnehmer
(§§ 26, 27 StGB) wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat
nach § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 GmbHG rechtskräftig verurteilt
worden ist, kann nicht Geschäftsführer einer GmbH sein.
BGH, Beschl. v.
3.12.2019 – II ZB 18/19
Öffentliches Recht
KAG
NRW § 8; VwGO § 146 Abs. 4 S. 6
Straßeneinstufung und Ausbauermessen der Gemeinde
1. Für die
Einstufung einer Straße kommt es auf deren objektive Funktion im
gemeindlichen Verkehrsnetz nach der gemeindlichen
Verkehrsplanung, dem aufgrund solcher Planung verwirklichten
Ausbauzustand, der straßenverkehrsrechtlichen Einordnung und den
tatsächlichen Verkehrsverhältnissen an. Entscheidend bei der
Qualifizierung als Anliegerstraße ist die Funktion der Straße.
Maßgebend ist, ob die Straße auch dann noch eine Funktion im
Verkehrsnetz hätte, wenn keine Anliegergrundstücke zu
erschließen wären.
2. Der Gemeinde steht bezüglich der Art und Weise sowie des
Umfangs des Ausbaus ein weites Ausbauermessen zu. Es ist nicht
Aufgabe des Gerichts, im Rahmen der Beitragserhebung zu prüfen,
ob die Gemeinde die sinnvollste und zweckmäßigste Ausbaumaßnahme
gewählt hat. Aufgabe des Gerichts ist nur die Prüfung, ob die
konkret vorgenommene Ausbaumaßnahme im Ergebnis noch das
gesetzliche Beitragsmerkmal erfüllt und ob die Maßnahme noch vom
Grundsatz der Erforderlichkeit gedeckt ist, das heißt sich noch
im Rahmen des sachlich Vertretbaren bewegt.
OVG NRW, Beschl. v.
4.12.2019 – 15 B 1444/19
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