24. Februar - 6. März 2020

Neu auf der DNotI-Homepage

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24. Februar - 6. März 2020

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.

 

Entscheidung der Woche

 

WEG § 12 Abs. 1
Verwalterzustimmung; Kosten des Rechtsstreits

a) Der Verwalter, der verurteilt worden ist, einem Wohnungseigentümer die Zustimmung zur Veräußerung seines Wohnungseigentums gemäß § 12 Abs. 1 WEG zu erteilen, muss die Kosten des Rechtsstreits im Innenverhältnis zu den übrigen Wohnungseigentümern nicht selber tragen.
b) Der Verwalter darf die Kosten eines Verfahrens nach § 12 Abs. 1 WEG jedenfalls dann aus dem Gemeinschaftsvermögen entnehmen, wenn der Verwaltervertrag ihn dazu ermächtigt.

BGH, Urt. v. 18.10.2019 – V ZR 188/18

 


Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

 

BGB §§ 286, 894, 1004 Abs. 1 u. 2, 1018, 1019 S. 2
Löschungsanspruch einer Grunddienstbarkeit wegen Wegfall des Vorteils

1. Begehren die Eigentümer von zwei Grundstücken, auf denen Ende der 50er bzw. Anfang der 60er Jahre ein „Kartoffelkeller“ mit Erdaufschüttung errichtet worden war und zu deren Lasten auf Duldung der Anlage gerichtete Grunddienstbarkeiten bestellt wurden, die Löschung dieser Grunddienstbarkeiten, tragen sie die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der für das herrschende Nachbargrundstück erstrebte Vorteil infolge grundlegender Änderung der tatsächlichen Verhältnisse oder der rechtlichen Grundlagen objektiv weggefallen ist.
2. Bei der Ermittlung dieses Vorteils ist von der Parteivereinbarung und von dem Zweck, der mit der Grunddienstbarkeit verfolgt wird, auszugehen; dabei ist maßgeblich eine objektive Betrachtung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls.
3. Besteht der mit der Grunddienstbarkeit gewährte Vorteil und verfolgte Zweck für das herrschende Grundstück der Beklagten (einer Brennereigenossenschaft) darin, dass der Betrieb einer Kartoffelbrennerei dadurch gefördert werden sollte, dass die für das Brennen angelieferten und zu verwendenden Kartoffeln in dem auf den Klägergrundstücken von der Genossenschaft in den 50er bzw. 60er Jahren des letzten Jahrhunderts errichteten Keller gelagert und von hieraus auf das Nachbargrundstück mittels Schwemmanlage verbracht werden, um dort zu Alkohol gebrannt zu werden – wie es der tatsächlichen, jahrzehntelangen Nutzung entsprach –, liegt ein objektiver und endgültiger Wegfall dieses Vorteils vor, wenn die Grunddienstbarkeit seit vielen Jahren nicht mehr ausgeübt wird, der Kartoffelkeller ungenutzt ist und verfällt, das landwirtschaftliche Brennrecht nicht mehr besteht, die Brenneinrichtung entfernt wurde, eine Kartoffelbrennerei wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll betrieben werden kann und insgesamt bei einem normalen Verlauf der Dinge nicht damit zu rechnen ist, dass künftig wieder eine Kartoffelbrennerei betrieben werden wird.

OLG München, Urt. v. 18.12.2019 – 7 U 898/19

 

GBO §§ 19, 22, 29, 71 Abs. 1, 72, 73, 75; BGB §§ 875, 892, 893, 1059 S. 1; InsO § 81 Abs. 1 S. 1 S. 2; ZPO § 857 Abs. 3
Erlöschungsvoraussetzungen des Nießbrauchs in der Insolvenz aufgrund gutgläubig lastenfreien Erwerbs

Ein zur Insolvenzmasse gehörendes Nießbrauchsrecht kann durch Aufhebungserklärung des Schuldners und Löschung im Grundbuch unter den Voraussetzungen der §§ 893, 892 BGB erlöschen. (Leitsatz der DNotI-Redaktion)

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2.8.2019 – 3 Wx 120/19

 

GBO § 133 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 Var. 1 u. 2
Zur Berechtigung eines Notars im automatisierten Grundbuchverfahren

1. Bei der Prognose, ob eine Vielzahl von Übermittlungen i. S. d. § 133 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 Var. 1 GBO zu erwarten ist, kann das bisherige Nutzungsverhalten herangezogen werden.
2. Die besondere Eilbedürftigkeit der Datenübermittlung gem. § 133 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 Var. 2 GBO setzt voraus, dass die Grundbuchauskunft über den Einzelfall hinaus in regelmäßig wiederkehrenden Fällen in einem hohen Maß dringlich ist. Eine besondere Eilbedürftigkeit liegt jedoch nicht schon vor, wenn die allgemeine Möglichkeit besteht, schnell Einsicht in das Grundbuch nehmen zu müssen. (Leitsätze der DNotI-Redaktion)

OLG Bremen, Beschl. v. 31.5.2019 – 1 VA 1/19

 

WEG § 3
Werdende WEG bei Aufteilung nach § 3 WEG

Bei einer Teilung nach § 3 WEG sind die Grundsätze der werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft jedenfalls dann auf die Erwerber des Bauträgers anwendbar, wenn die Teilung zwischen dem Bauträger und der Ehefrau des Geschäftsführers des Bauträgers erfolgte.

LG Frankfurt, Urt. v. 12.12.2019 – 2-13 S 106/18

 

WEG § 6 Abs. 2; BGB §§ 872, 925; GBO § 18 Abs. 1
Erstreckung einer Verfügung über einen Miteigentumsanteil auf das damit verbundene Sondereigentum

Beim Erwerb von Wohnungseigentum, der nach den für Miteigentumsanteile an Grundstücken geltenden Vorschriften durch Auflassung und Eintragung erfolgt, ist Verfügungsgegenstand allein der Miteigentumsanteil. Zur Vermeidung der Entstehung eines nicht zulässigen isolierten Sondereigentums erstreckt sich die Verfügung kraft Gesetzes auf das mit dem Miteigentum verbundene Sondereigentum. (Leitsatz der DNotI-Redaktion)

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 7.6.2019 – 3 Wx 153/18

 


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