Nachfolgend finden Sie eine
Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank
DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen,
Arbeitshilfen und Links.
Da instanzgerichtliche
Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung
rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt
werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum
dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
Entscheidung der Woche
WEG §
12 Abs. 1
Verwalterzustimmung; Kosten des Rechtsstreits
a) Der Verwalter,
der verurteilt worden ist, einem Wohnungseigentümer die
Zustimmung zur Veräußerung seines Wohnungseigentums gemäß § 12
Abs. 1 WEG zu erteilen, muss die Kosten des Rechtsstreits im
Innenverhältnis zu den übrigen Wohnungseigentümern nicht selber
tragen.
b) Der Verwalter darf die Kosten eines Verfahrens nach § 12 Abs.
1 WEG jedenfalls dann aus dem Gemeinschaftsvermögen entnehmen,
wenn der Verwaltervertrag ihn dazu ermächtigt.
BGH, Urt. v.
18.10.2019 – V ZR 188/18
Immobilienrecht/allg. Zivilrecht
BGB
§§ 286, 894, 1004 Abs. 1 u. 2, 1018, 1019 S. 2
Löschungsanspruch einer Grunddienstbarkeit wegen Wegfall des
Vorteils
1. Begehren die
Eigentümer von zwei Grundstücken, auf denen Ende der 50er bzw.
Anfang der 60er Jahre ein „Kartoffelkeller“ mit Erdaufschüttung
errichtet worden war und zu deren Lasten auf Duldung der Anlage
gerichtete Grunddienstbarkeiten bestellt wurden, die Löschung
dieser Grunddienstbarkeiten, tragen sie die Darlegungs- und
Beweislast dafür, dass der für das herrschende Nachbargrundstück
erstrebte Vorteil infolge grundlegender Änderung der
tatsächlichen Verhältnisse oder der rechtlichen Grundlagen
objektiv weggefallen ist.
2. Bei der Ermittlung dieses Vorteils ist von der
Parteivereinbarung und von dem Zweck, der mit der
Grunddienstbarkeit verfolgt wird, auszugehen; dabei ist
maßgeblich eine objektive Betrachtung unter Berücksichtigung
aller Umstände des Einzelfalls.
3. Besteht der mit der Grunddienstbarkeit gewährte Vorteil und
verfolgte Zweck für das herrschende Grundstück der Beklagten
(einer Brennereigenossenschaft) darin, dass der Betrieb einer
Kartoffelbrennerei dadurch gefördert werden sollte, dass die für
das Brennen angelieferten und zu verwendenden Kartoffeln in dem
auf den Klägergrundstücken von der Genossenschaft in den 50er
bzw. 60er Jahren des letzten Jahrhunderts errichteten Keller
gelagert und von hieraus auf das Nachbargrundstück mittels
Schwemmanlage verbracht werden, um dort zu Alkohol gebrannt zu
werden – wie es der tatsächlichen, jahrzehntelangen Nutzung
entsprach –, liegt ein objektiver und endgültiger Wegfall dieses
Vorteils vor, wenn die Grunddienstbarkeit seit vielen Jahren
nicht mehr ausgeübt wird, der Kartoffelkeller ungenutzt ist und
verfällt, das landwirtschaftliche Brennrecht nicht mehr besteht,
die Brenneinrichtung entfernt wurde, eine Kartoffelbrennerei
wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll betrieben werden kann und
insgesamt bei einem normalen Verlauf der Dinge nicht damit zu
rechnen ist, dass künftig wieder eine Kartoffelbrennerei
betrieben werden wird.
OLG München, Urt. v.
18.12.2019 – 7 U 898/19
GBO
§§ 19, 22, 29, 71 Abs. 1, 72, 73, 75; BGB §§ 875, 892, 893, 1059 S.
1; InsO § 81 Abs. 1 S. 1 S. 2; ZPO § 857 Abs. 3
Erlöschungsvoraussetzungen des Nießbrauchs in der Insolvenz aufgrund
gutgläubig lastenfreien Erwerbs
Ein zur
Insolvenzmasse gehörendes Nießbrauchsrecht kann durch
Aufhebungserklärung des Schuldners und Löschung im Grundbuch
unter den Voraussetzungen der §§ 893, 892 BGB erlöschen.
(Leitsatz der DNotI-Redaktion)
OLG Düsseldorf,
Beschl. v. 2.8.2019 – 3 Wx 120/19
GBO §
133 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 Var. 1 u. 2
Zur Berechtigung eines Notars im automatisierten
Grundbuchverfahren
1. Bei der Prognose,
ob eine Vielzahl von Übermittlungen i. S. d. § 133 Abs. 2 S. 3
Nr. 1 Var. 1 GBO zu erwarten ist, kann das bisherige
Nutzungsverhalten herangezogen werden.
2. Die besondere Eilbedürftigkeit der Datenübermittlung gem. §
133 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 Var. 2 GBO setzt voraus, dass die
Grundbuchauskunft über den Einzelfall hinaus in regelmäßig
wiederkehrenden Fällen in einem hohen Maß dringlich ist. Eine
besondere Eilbedürftigkeit liegt jedoch nicht schon vor, wenn
die allgemeine Möglichkeit besteht, schnell Einsicht in das
Grundbuch nehmen zu müssen. (Leitsätze der DNotI-Redaktion)
OLG Bremen, Beschl.
v. 31.5.2019 – 1 VA 1/19
WEG §
3
Werdende WEG bei Aufteilung nach § 3 WEG
Bei einer Teilung
nach § 3 WEG sind die Grundsätze der werdenden
Wohnungseigentümergemeinschaft jedenfalls
dann auf die Erwerber des Bauträgers anwendbar, wenn die Teilung
zwischen dem Bauträger und der Ehefrau des Geschäftsführers des
Bauträgers erfolgte.
LG Frankfurt, Urt.
v. 12.12.2019 – 2-13 S 106/18
WEG §
6 Abs. 2; BGB §§ 872, 925; GBO § 18 Abs. 1
Erstreckung einer Verfügung über einen Miteigentumsanteil auf das
damit verbundene Sondereigentum
Beim Erwerb von
Wohnungseigentum, der nach den für Miteigentumsanteile an
Grundstücken geltenden Vorschriften durch Auflassung und
Eintragung erfolgt, ist Verfügungsgegenstand allein der
Miteigentumsanteil. Zur Vermeidung der Entstehung eines nicht
zulässigen isolierten Sondereigentums erstreckt sich die
Verfügung kraft Gesetzes auf das mit dem Miteigentum verbundene
Sondereigentum. (Leitsatz der DNotI-Redaktion)
OLG Düsseldorf,
Beschl. v. 7.6.2019 – 3 Wx 153/18
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