10. - 14. Februar 2020

Neu auf der DNotI-Homepage

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10. - 14. Februar 2020

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.

 

Entscheidung der Woche

 

BGB § 1004 Abs. 1; WEG § 15 Abs. 1; BImSchG § 22 Abs. 1a
Zulässigkeit eines Eltern-Kind-Zentrums in einer Teileigentumseinheit

a) Bei der Prüfung, ob sich eine nach dem in der Teilungserklärung vereinbarten Zweck (hier: „Laden mit Lager“) ausgeschlossene Nutzung (hier: Betreiben eines Eltern-Kind-Zentrums) als zulässig erweist, weil sie bei typisierender Betrachtungsweise nicht mehr stört als die vorgesehene Nutzung, ist regelmäßig die Ausstrahlungswirkung des § 22 Abs. 1a BImSchG auf das Wohnungseigentumsrecht zu berücksichtigen; dies gilt auch dann, wenn die Teilungserklärung vor Einfügung dieser Vorschrift in das Bundesimmissionsschutzgesetz errichtet worden ist.
b) Der Einordnung eines Eltern-Kind-Zentrums als „Kindertageseinrichtung“ bzw. als eine „ähnliche Einrichtung“ i. S. d. § 22 Abs. 1a BImSchG steht nicht entgegen, dass die Veranstaltungen teilweise – neben den Angeboten nur für Kinder – unter Beteiligung von Familienmitgliedern durchgeführt werden und auch den Austausch der Eltern untereinander fördern sollen.
c) Für die Anwendung des § 22 Abs. 1a Satz 1 BImSchG ist es unerheblich, dass ein Eltern-Kind-Zentrum zusätzlich zu den privilegierten Angeboten nicht privilegierte Angebote ausschließlich an die Eltern macht, solange diesen Angeboten eine nur untergeordnete Bedeutung zukommt.

BGH, Urt. v. 13.12.2019 – V ZR 203/18

 


Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

 

BGB §§ 81 Abs. 1, 311b; GBO § 15 Abs. 3; WEG § 12
Stiftungsgeschäft unter Einbringung von Grundbesitz

1. Die Aufforderung der Nachholung eines Rechtsgeschäfts kann nicht Inhalt einer Zwischenverfügung sein, sofern der Mangel nicht rückwirkend behoben werden kann.
2. Ein Stiftungsgeschäft zur Errichtung einer Stiftung des Privatrechts bedarf der notariellen Beurkundung, wenn es die Verpflichtung zur Einbringung von Grundeigentum enthält.
3. Die notarielle Prüfungspflicht gem. § 15 Abs. 3 S. 1 GBO erfasst auch die Verwalterzustimmung nach § 12 Abs. 1 WEG. (Leitsätze der DNotI-Redaktion)

OLG Köln, Beschl. v. 5.8.2019 – 2 Wx 220/19, 2 Wx 227-229/19

 


Familienrecht

 

VersAusglG §§ 11, 19
Bezeichnung der Teilungs- und Versorgungsregelungen in gerichtlichen Entscheidungen

Bei einer internen Teilung nach § 11 VersAusglG ist es zur Klarstellung des geschaffenen Anrechts zwingend geboten, die maßgeblichen Teilungs- und Versorgungsregelungen in der gerichtlichen Entscheidung konkret zu bezeichnen. (Leitsatz der DNotI-Redaktion)

OLG Brandenburg, Beschl. v. 18.3.2019 – 9 UF 230/18

 


Öffentliches Recht

 

BauGB § 11; BGB § 155; LVwG SH §§ 126, 129
Unwirksamkeit eines Erschließungsvertrages

1. Ein Erschließungsvertrag, in dem sich die Beteiligten über wesentliche Punkte tatsächlich nicht geeinigt haben, ist aufgrund eines offenen Dissenses nach § 11 BauGB i. V. m. §§ 126, 129 LVwG und § 155 BGB schon nicht wirksam zustande gekommen.
2. Dies ist der Fall, wenn dem Erschließungsunternehmer auch die Herstellung des Schmutzwasserkanals obliegt, der dafür zuständige Zweckverband jedoch nicht beteiligt wird und der eigentlich vorgesehene gesonderte Vertrag nicht abgeschlossen wird. Im Übrigen wäre der Erschließungsvertrag auch nichtig, weil die Angemessenheit von Leistung und Gegenleistung nicht festgestellt werden kann, wenn nicht geregelt ist, zu welchen Bedingungen die Herstellung der Schmutzwasserkanäle erfolgt.
3. Ein offener Dissens besteht auch dann, wenn eine Vertragserfüllungsbürgschaft mit einer Gesamtsumme vereinbart wird, aber beide Beteiligte grundsätzlich unterschiedliche Vorstellungen über die Zusammensetzung des Betrages und die Höhe vereinbarter Sicherheitszuschläge haben.

VG Schleswig, Urt. v. 26.6.2019 – 9 A 241/16

 

KAG-LSA § 6 Abs. 1 S. 1
Beitragsrechtliche Bevorteilung eines Grundstücks durch leitungsgebundenen öffentlichen Einrichtungen

Ein Grundstück ist grundsätzlich erst dann von einer leitungsgebundenen öffentlichen Einrichtung bevorteilt, wenn der Hauptsammler, an den das Grundstück angeschlossen ist bzw. angeschlossen werden kann, auf dem gesamten Weg bis zum Klärwerk rechtlich und tatsächlich gesichert ist, also entweder durchgehend über Grundstücke verläuft, die im öffentlichen Eigentum (des Entsorgungspflichtigen) stehen oder – beim Verlauf über private Grundstücke – durch Eintragung einer Baulast oder Grunddienstbarkeit gesichert ist.

OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 14.10.2019 – 4 L 210/19

 

VwGO § 47; BauGB §§ 1 Abs. 3, 6 u. 7, 2 Abs. 3; BauNVO § 1 Abs. 4 u. 5; BImschG § 50 S. 1
Teilweiser Ausschluss von Wohnnutzung im Mischgebiet bei Immissionsvorbelastung

Die Gliederung eines Mischgebiets durch den Ausschluss von Wohnnutzung auf drei Grundstücken ist aufgrund der Immissionsvorbelastung durch das angrenzende Gewerbegebiet städtebaulich gerechtfertigt und wahrt bei einer Gesamtbetrachtung den planerischen Gebietscharakter.

VGH München, Urt. v. 24.9.2019 – 1 N 16.2379

 


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