Nachfolgend finden Sie eine
Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank
DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen,
Arbeitshilfen und Links.
Da instanzgerichtliche
Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung
rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt
werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum
dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
Aktuelles
Referentenentwurf zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes
Das
Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf zur Reform
des Wohnungseigentumsgesetzes vorgelegt. Es wird eine
grundlegende Reform des Wohnungseigentumsgesetzes vorgeschlagen.
Unter anderem ist vorgesehen, die Sondereigentumsfähigkeit auf
Freiflächen zu erstrecken, die Rechtsfähigkeit der Gemeinschaft
zu erweitern und Beschlüsse aufgrund rechtsgeschäftlicher
Öffnungsklauseln ins Grundbuch einzutragen. Darüber hinaus
sollen bauliche Veränderungen insb. bezüglich Elektromobilität,
Barrierefreiheit und Einbruchsschutz erleichtert werden.
Der Referentenentwurf kann auf der
Seite des BMJV abgerufen werden.
Entscheidung der Woche
FamFG
§ 303 Abs. 2 Nr. 2 u. Abs. 4
Beschwerdeberechtigung des Vorsorgebevollmächtigten bzgl.
Einrichtung einer Betreuung
Legt der
Bevollmächtigte im eigenen Namen Beschwerde ein, muss das
Beschwerdegericht vor einer Beschwerdeverwerfung jedenfalls in
Erwägung ziehen, dass die Beschwerdeberechtigung hierfür aus § 303 Abs. 2 Nr. 2 FamFG folgen kann (im Anschluss an
Senatsbeschluss vom 25. Januar 2017 – XII ZB 438/16 – FamRZ 2017,
552).
BGH, Beschl. v. 11.12.2019 – XII ZB 357/19
Immobilienrecht/allg. Zivilrecht
BGB §
937 Abs. 2
Nachweis der Bösgläubigkeit des Ersitzers
a) Beruft sich der
auf Herausgabe verklagte Besitzer auf den Erwerb des Eigentums
durch Ersitzung, trägt der frühere Besitzer der Sache die
Beweislast für die Voraussetzungen des § 937 Abs. 2 BGB auch
dann, wenn ihm die Sache gestohlen worden, verloren gegangen
oder sonst abhanden gekommen ist.
b) aa) Den auf Herausgabe einer Sache verklagten Besitzer trifft
regelmäßig eine sekundäre Darlegungslast für seinen guten
Glauben bei dem Erwerb des Eigenbesitzes, wenn er sich gegenüber
dem früheren Besitzer, dem die Sache abhanden gekommen ist, auf
den Eigentumserwerb durch Ersitzung beruft.
b)
bb) Hat der frühere Besitzer die von dem auf Herausgabe einer
Sache verklagten Besitzer behaupteten Umstände des Erwerbs der
Sache widerlegt, sind die Voraussetzungen von § 937 Abs. 2 BGB
als bewiesen anzusehen.
c) Eine generelle, auch Laien auf dem Gebiet der Kunst und des
Kunsthandels treffende Pflicht zur Nachforschung bei dem Erwerb
eines Kunstwerks besteht als Voraussetzung für den guten Glauben
nach § 937 Abs. 2 BGB nicht; der Erwerber kann aber bösgläubig
sein, wenn besondere Umstände seinen Verdacht erregen mussten
und er diese unbeachtet lässt.
BGH, Urt. v.
19.7.2019 – V ZR 255/17
IPR und ausländisches
Recht
BGB §
1564 S. 1; EGBGB Art. 17 Abs. 3; FamFG § 134 Abs. 2
Keine Verpflichtung zur Privatscheidung nach iranischem Recht
1. Die Anerkennung
einer Scheidung nach deutschem Recht ist in der Islamischen
Republik Iran grundsätzlich nicht von vornherein ausgeschlossen.
2. Gem. Art. 17 Abs. 3 EGBGB kann eine
Ehe im Inland nur durch ein staatliches Gericht geschieden werden. Diese
Regelung spiegelt das in § 1564 BGB konstatierte
Scheidungsmonopol des Staates wider. (Leitsätze der DNotI-Redaktion)
OLG Hamburg, Beschl.
v. 25.10.2019 – 12 UF 220/17
Steuerrecht
ErbStG §§ 10 Abs. 1, 12; BewG §§ 14, 15, 16
Grundstücksschenkung;
Minderung um Wert des vorbehaltenen Nießbrauchs
Wird ein Grundstück
unter Vorbehalt des Nießbrauchs geschenkt, mindert der Wert des
Nießbrauchsrechts die Bereicherung des Bedachten. Der Jahreswert
des Nießbrauchsrechts ist unter Abzug der Schuldzinsen für die
zum Zeitpunkt der Zuwendung bestehenden Darlehen zu ermitteln,
wenn die Schuldzinsen vom Schenker als Nießbraucher während des
Bestehens des Nießbrauchsrechts aufgrund einer gesetzlichen oder
vertraglichen Verpflichtung getragen werden.
BFH, Urt. v.
28.5.2019 – II R 4/16
ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 1 u. 3; AO §§ 45, 153 Abs. 1; BGB § 1967 Abs.
2
Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten
Steuerberatungskosten, die der Erbe für die Erstellung
berichtigter Einkommensteuererklärungen wegen der Nacherklärung
ausländischer Kapitaleinkünfte des Erblassers nach dessen Tod zu
tragen hat, sind Nachlassverbindlichkeiten, auch wenn der
Steuerberater erst von dem Erben beauftragt worden ist.
(Leitsatz der DNotI-Redaktion)
FG
Baden-Württemberg, Urt. v. 15.5.2019 – 7 K 2712/18
GewStG § 9 Nr. 1 S. 1 u. 2; AO § 39 Abs. 2 Nr. 2
Beteiligung an rein grundstücksverwaltender Personengesellschaft
Einer
grundstücksverwaltenden Kapitalgesellschaft (hier: GmbH) ist die
sog. erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht
deshalb zu verwehren, weil sie an einer rein
grundstücksverwaltenden, nicht gewerblich geprägten
Personengesellschaft beteiligt ist (vgl. BFH-Beschluss vom
25.09.2018 – GrS 2/16, BFHE 263, 225, BStBl II 2019, 262).
BFH, Urt. v.
22.5.2019 – III R 21/16
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