3. - 7. Februar 2020

Neu auf der DNotI-Homepage

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3. - 7. Februar 2020

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.

 

Aktuelles

 

Referentenentwurf zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes

Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes vorgelegt. Es wird eine grundlegende Reform des Wohnungseigentumsgesetzes vorgeschlagen. Unter anderem ist vorgesehen, die Sondereigentumsfähigkeit auf Freiflächen zu erstrecken, die Rechtsfähigkeit der Gemeinschaft zu erweitern und Beschlüsse aufgrund rechtsgeschäftlicher Öffnungsklauseln ins Grundbuch einzutragen. Darüber hinaus sollen bauliche Veränderungen insb. bezüglich Elektromobilität, Barrierefreiheit und Einbruchsschutz erleichtert werden.

Der Referentenentwurf kann auf der Seite des BMJV abgerufen werden.

 

Entscheidung der Woche

 

FamFG § 303 Abs. 2 Nr. 2 u. Abs. 4
Beschwerdeberechtigung des Vorsorgebevollmächtigten bzgl. Einrichtung einer Betreuung

Legt der Bevollmächtigte im eigenen Namen Beschwerde ein, muss das Beschwerdegericht vor einer Beschwerdeverwerfung jedenfalls in Erwägung ziehen, dass die Beschwerdeberechtigung hierfür aus § 303 Abs. 2 Nr. 2 FamFG folgen kann (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 25. Januar 2017 – XII ZB 438/16 – FamRZ 2017, 552).

BGH, Beschl. v. 11.12.2019 – XII ZB 357/19

 


Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

 

BGB § 937 Abs. 2
Nachweis der Bösgläubigkeit des Ersitzers

a) Beruft sich der auf Herausgabe verklagte Besitzer auf den Erwerb des Eigentums durch Ersitzung, trägt der frühere Besitzer der Sache die Beweislast für die Voraussetzungen des § 937 Abs. 2 BGB auch dann, wenn ihm die Sache gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen ist.
b) aa) Den auf Herausgabe einer Sache verklagten Besitzer trifft regelmäßig eine sekundäre Darlegungslast für seinen guten Glauben bei dem Erwerb des Eigenbesitzes, wenn er sich gegenüber dem früheren Besitzer, dem die Sache abhanden gekommen ist, auf den Eigentumserwerb durch Ersitzung beruft.
b) bb) Hat der frühere Besitzer die von dem auf Herausgabe einer Sache verklagten Besitzer behaupteten Umstände des Erwerbs der Sache widerlegt, sind die Voraussetzungen von § 937 Abs. 2 BGB als bewiesen anzusehen.
c) Eine generelle, auch Laien auf dem Gebiet der Kunst und des Kunsthandels treffende Pflicht zur Nachforschung bei dem Erwerb eines Kunstwerks besteht als Voraussetzung für den guten Glauben nach § 937 Abs. 2 BGB nicht; der Erwerber kann aber bösgläubig sein, wenn besondere Umstände seinen Verdacht erregen mussten und er diese unbeachtet lässt.

BGH, Urt. v. 19.7.2019 – V ZR 255/17

 


IPR und ausländisches Recht

 

BGB § 1564 S. 1; EGBGB Art. 17 Abs. 3; FamFG § 134 Abs. 2
Keine Verpflichtung zur Privatscheidung nach iranischem Recht

1. Die Anerkennung einer Scheidung nach deutschem Recht ist in der Islamischen Republik Iran grundsätzlich nicht von vornherein ausgeschlossen.
2. Gem. Art. 17 Abs. 3 EGBGB kann eine Ehe im Inland nur durch ein staatliches Gericht geschieden werden. Diese Regelung spiegelt das in § 1564 BGB konstatierte Scheidungsmonopol des Staates wider. (Leitsätze der DNotI-Redaktion)

OLG Hamburg, Beschl. v. 25.10.2019 – 12 UF 220/17

 


Steuerrecht

 

ErbStG §§ 10 Abs. 1, 12; BewG §§ 14, 15, 16
Grundstücksschenkung; Minderung um Wert des vorbehaltenen Nießbrauchs

Wird ein Grundstück unter Vorbehalt des Nießbrauchs geschenkt, mindert der Wert des Nießbrauchsrechts die Bereicherung des Bedachten. Der Jahreswert des Nießbrauchsrechts ist unter Abzug der Schuldzinsen für die zum Zeitpunkt der Zuwendung bestehenden Darlehen zu ermitteln, wenn die Schuldzinsen vom Schenker als Nießbraucher während des Bestehens des Nießbrauchsrechts aufgrund einer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung getragen werden.

BFH, Urt. v. 28.5.2019 – II R 4/16

 

ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 1 u. 3; AO §§ 45, 153 Abs. 1; BGB § 1967 Abs. 2
Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten

Steuerberatungskosten, die der Erbe für die Erstellung berichtigter Einkommensteuererklärungen wegen der Nacherklärung ausländischer Kapitaleinkünfte des Erblassers nach dessen Tod zu tragen hat, sind Nachlassverbindlichkeiten, auch wenn der Steuerberater erst von dem Erben beauftragt worden ist. (Leitsatz der DNotI-Redaktion)

FG Baden-Württemberg, Urt. v. 15.5.2019 – 7 K 2712/18

 

GewStG § 9 Nr. 1 S. 1 u. 2; AO § 39 Abs. 2 Nr. 2
Beteiligung an rein grundstücksverwaltender Personengesellschaft

Einer grundstücksverwaltenden Kapitalgesellschaft (hier: GmbH) ist die sog. erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht deshalb zu verwehren, weil sie an einer rein grundstücksverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Personengesellschaft beteiligt ist (vgl. BFH-Beschluss vom 25.09.2018 – GrS 2/16, BFHE 263, 225, BStBl II 2019, 262).

BFH, Urt. v. 22.5.2019 – III R 21/16

 


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