Nachfolgend finden Sie eine
Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank
DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen,
Arbeitshilfen und Links.
Da instanzgerichtliche
Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung
rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt
werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum
dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
Entscheidung der Woche
AO § 42
Gemeinschaftliches Testament; fehlende gegenseitige Erbeinsetzung
1. NV: Die
Zwischenschaltung einer nahestehenden Person im Rahmen von
Grundstücksaktivitäten des Steuerpflichtigen kann im Falle der
beabsichtigten Vermeidung eines gewerblichen Grundstückshandels
nach der Rechtsprechung des BFH einen Missbrauch von rechtlichen
Gestaltungsmöglichkeiten gemäß § 42 AO begründen.
2. NV: Die von dem erwerbenden Ehegatten selbst durch die
Erschließung ins Werk gesetzte Wertsteigerung der Grundstücke
steht einer abweichenden steuerrechtlichen Zurechnung der
Einkunftsquelle grundsätzlich entgegen.
BFH, Urt. v.
10.7.2019 – X R 21-22/17
Immobilienrecht/allg. Zivilrecht
BGB
§§ 313, 516 Abs. 1
Wegfall der Geschäftsgrundlage wegen kurzer Nutzungsdauer
zugewendeter Immobilien
a) Die vom (mit-)beschenkten
Partner des eigenen Kindes geteilte oder jedenfalls erkannte
Vorstellung des Schenkers, eine zugewendete Immobilie werde vom
eigenen Kind und dessen Partner dauerhaft als gemeinschaftliche
Wohnung oder Familienwohnung genutzt, kann die
Geschäftsgrundlage eines Schenkungsvertrages bilden (Bestätigung
von BGH, Urteile vom 19. Januar 1999 – X ZR 60/97, NJW 1999,
1623, und vom 3. Februar 2010 – XII ZR 189/06, BGHZ 184, 190).
b) Die Schenkung begründet jedoch kein Dauerschuldverhältnis.
Für einen Wegfall der Geschäftsgrundlage reicht es deshalb nicht
aus, dass die Lebensgemeinschaft nicht bis zum Tod eines der
Partner Bestand hat. Hat jedoch die gemeinsame Nutzung der
Immobilie entgegen der mit der Schenkung verbundenen Erwartung
nur kurze Zeit angedauert, kommt regelmäßig ein Wegfall der
Geschäftsgrundlage in Betracht.
c) In diesem Fall ist der Schenker in der Regel berechtigt, vom
Schenkungsvertrag zurückzutreten und das gesamte Geschenk oder
dessen Wert zurückzufordern.
BGH, Urt. v.
18.6.2019 – X ZR 107/16
BGB §
894; GBO § 51
Grundbuchberichtigungsanspruch des Nacherben auf Eintragung des
Vorerben
1. Die Eintragung
eines Nacherbenvermerks in das Grundbuch ohne Eintragung des
Vorerben ist unzulässig.
2. Der Nacherbe kann die Eintragung des Vorerben erst
beantragen, wenn er einen Titel über einen Anspruch auf
Grundbuchberichtigung durch Eintragung des Vorerben erlangt hat.
OLG Naumburg,
Beschl. v. 10.7.2019 – 12 Wx 28/19
Erbrecht
BGB
§§ 133, 2084
Anforderungen an eine Andeutung im Testament; Erbeinsetzung des
überlebenden Ehegatten
1. Bedenken die
Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament die gemeinsamen
Kinder als Schlusserben und fehlt eine Erbeinsetzung des
überlebenden Ehegatten für den ersten Erbfall, bildet die
Verwendung der Begriffe „nach unserem Tod“ und „wir“ keine
hinreichende Andeutung für einen entsprechenden Willen der
Ehegatten für eine Erbeinsetzung des überlebenden Ehegatten
(Anschluss an BGHZ 80, 242; OLG München FGPrax 2013, 72).
2. Das Nachlassgericht kann einen entsprechenden Willen der
Ehegatten bei der Errichtung der Verfügung unterstellen, ohne
diesen zuvor im Wege der Beweisaufnahme zu ermitteln, wenn es
für den unterstellten Willen im Testament keine hinreichende
Andeutung zu erkennen vermag (Anschluss an BGH NJW 2019, 2317
(2319)).
OLG München, Beschl.
v. 12.11.2019 – 31 Wx 183/19
BGB
§§ 2255, 2247, 2265
Anforderungen an den Widerruf des Ehegattentestaments durch
Vernichtung
1. Der Widerruf
wechselbezüglicher Verfügungen in einem Ehegattentestament durch
Vernichtung der Urkunde setzt voraus, dass beide Ehegatten mit
Testier- und Widerrufswillen an der Vernichtung der Urkunde
mitgewirkt haben.
2. An den diesbezüglichen Nachweis sind hohe Anforderungen zu
stellen. Er setzt insbesondere voraus, dass die Möglichkeit,
dass ein Ehegatte die Urkunde ohne Kenntnis und Mitwirkung des
anderen vernichtet hat, ausgeschlossen werden kann.
OLG München, Beschl.
v. 31.10.2019 – 31 Wx 398/17
BGB
§§ 2329 Abs. 1 u. 3, 2303 Abs. 1 S. 1, 1924 Abs. 1, 242, 214 Abs.
1, 206, 205; BGB § 1600d Abs. 4 in der bis zum 30.6.2018
geltenden Fassung; BGB § 2332 Abs. 2 in der bis zum 31.12.2009 geltenden Fassung; EGBGB Art. 229 § 23 Abs. 2 S. 2; GG Artt. 14
Abs. 1 S. 1, 6 Abs. 1 u. 5
Verjährung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs nach postmortaler
Vaterschaftsfeststellung
Auch im Falle einer
postmortalen Vaterschaftsfeststellung verjährt der einem
pflichtteilsberechtigten Abkömmling gemäß § 2329 BGB gegen den
Beschenkten zustehende Pflichtteilsergänzungsanspruch nach
§ 2332 Abs. 2 BGB a. F. in drei Jahren von dem Eintritt des
Erbfalles an.
BGH, Urt. v.
13.11.2019 – IV ZR 317/17
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