27. - 31. Januar 2020

Neu auf der DNotI-Homepage

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27. - 31. Januar 2020

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.

 

Entscheidung der Woche

 

AO § 42
Gemeinschaftliches Testament; fehlende gegenseitige Erbeinsetzung

1. NV: Die Zwischenschaltung einer nahestehenden Person im Rahmen von Grundstücksaktivitäten des Steuerpflichtigen kann im Falle der beabsichtigten Vermeidung eines gewerblichen Grundstückshandels nach der Rechtsprechung des BFH einen Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten gemäß § 42 AO begründen.
2. NV: Die von dem erwerbenden Ehegatten selbst durch die Erschließung ins Werk gesetzte Wertsteigerung der Grundstücke steht einer abweichenden steuerrechtlichen Zurechnung der Einkunftsquelle grundsätzlich entgegen.

BFH, Urt. v. 10.7.2019 – X R 21-22/17

 


Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

 

BGB §§ 313, 516 Abs. 1
Wegfall der Geschäftsgrundlage wegen kurzer Nutzungsdauer zugewendeter Immobilien

a) Die vom (mit-)beschenkten Partner des eigenen Kindes geteilte oder jedenfalls erkannte Vorstellung des Schenkers, eine zugewendete Immobilie werde vom eigenen Kind und dessen Partner dauerhaft als gemeinschaftliche Wohnung oder Familienwohnung genutzt, kann die Geschäftsgrundlage eines Schenkungsvertrages bilden (Bestätigung von BGH, Urteile vom 19. Januar 1999 – X ZR 60/97, NJW 1999, 1623, und vom 3. Februar 2010 – XII ZR 189/06, BGHZ 184, 190).
b) Die Schenkung begründet jedoch kein Dauerschuldverhältnis. Für einen Wegfall der Geschäftsgrundlage reicht es deshalb nicht aus, dass die Lebensgemeinschaft nicht bis zum Tod eines der Partner Bestand hat. Hat jedoch die gemeinsame Nutzung der Immobilie entgegen der mit der Schenkung verbundenen Erwartung nur kurze Zeit angedauert, kommt regelmäßig ein Wegfall der Geschäftsgrundlage in Betracht.
c) In diesem Fall ist der Schenker in der Regel berechtigt, vom Schenkungsvertrag zurückzutreten und das gesamte Geschenk oder dessen Wert zurückzufordern.

BGH, Urt. v. 18.6.2019 – X ZR 107/16

 

BGB § 894; GBO § 51
Grundbuchberichtigungsanspruch des Nacherben auf Eintragung des Vorerben

1. Die Eintragung eines Nacherbenvermerks in das Grundbuch ohne Eintragung des Vorerben ist unzulässig.
2. Der Nacherbe kann die Eintragung des Vorerben erst beantragen, wenn er einen Titel über einen Anspruch auf Grundbuchberichtigung durch Eintragung des Vorerben erlangt hat.

OLG Naumburg, Beschl. v. 10.7.2019 – 12 Wx 28/19

 


Erbrecht

 

BGB §§ 133, 2084
Anforderungen an eine Andeutung im Testament; Erbeinsetzung des überlebenden Ehegatten

1. Bedenken die Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament die gemeinsamen Kinder als Schlusserben und fehlt eine Erbeinsetzung des überlebenden Ehegatten für den ersten Erbfall, bildet die Verwendung der Begriffe „nach unserem Tod“ und „wir“ keine hinreichende Andeutung für einen entsprechenden Willen der Ehegatten für eine Erbeinsetzung des überlebenden Ehegatten (Anschluss an BGHZ 80, 242; OLG München FGPrax 2013, 72).
2. Das Nachlassgericht kann einen entsprechenden Willen der Ehegatten bei der Errichtung der Verfügung unterstellen, ohne diesen zuvor im Wege der Beweisaufnahme zu ermitteln, wenn es für den unterstellten Willen im Testament keine hinreichende Andeutung zu erkennen vermag (Anschluss an BGH NJW 2019, 2317 (2319)).

OLG München, Beschl. v. 12.11.2019 – 31 Wx 183/19

 

BGB §§ 2255, 2247, 2265
Anforderungen an den Widerruf des Ehegattentestaments durch Vernichtung

1. Der Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen in einem Ehegattentestament durch Vernichtung der Urkunde setzt voraus, dass beide Ehegatten mit Testier- und Widerrufswillen an der Vernichtung der Urkunde mitgewirkt haben.
2. An den diesbezüglichen Nachweis sind hohe Anforderungen zu stellen. Er setzt insbesondere voraus, dass die Möglichkeit, dass ein Ehegatte die Urkunde ohne Kenntnis und Mitwirkung des anderen vernichtet hat, ausgeschlossen werden kann.

OLG München, Beschl. v. 31.10.2019 – 31 Wx 398/17

 

BGB §§ 2329 Abs. 1 u. 3, 2303 Abs. 1 S. 1, 1924 Abs. 1, 242, 214 Abs. 1, 206, 205; BGB § 1600d Abs. 4 in der bis zum 30.6.2018 geltenden Fassung; BGB § 2332 Abs. 2 in der bis zum 31.12.2009 geltenden Fassung; EGBGB Art. 229 § 23 Abs. 2 S. 2; GG Artt. 14 Abs. 1 S. 1, 6 Abs. 1 u. 5
Verjährung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs nach postmortaler Vaterschaftsfeststellung

Auch im Falle einer postmortalen Vaterschaftsfeststellung verjährt der einem pflichtteilsberechtigten Abkömmling gemäß § 2329 BGB gegen den Beschenkten zustehende Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2332 Abs. 2 BGB a. F. in drei Jahren von dem Eintritt des Erbfalles an.

BGH, Urt. v. 13.11.2019 – IV ZR 317/17

 


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