14. - 18 Oktober 2019

Neu auf der DNotI-Homepage

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14. - 18. Oktober 2019

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.

Aktuelles

Neue Erbschaftssteuer-Richtlinien 2019

Der Bundesrat hat am 11.10.2019 den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 zugestimmt.
Die neuen Erbschaftssteuerrichtlinien können unter folgendem Link abgerufen werden:

Erbschaftssteuer-Richtlinien 2019

 

Entscheidung der Woche

 

WEG § 25
Ergänzende Auslegung einer Klausel zur Vertretung in der Eigentümerversammlung

1. Eine Bestimmung in der Teilungserklärung, nach der Wohnungseigentümer sich in der Eigentümerversammlung nur durch den Ehegatten, einen Wohnungseigentümer oder den Verwalter vertreten lassen können, ist regelmäßig dahin ergänzend auszulegen, dass sie auch für juristische Personen gilt und dass diese sich nicht nur durch ihre organschaftlichen Vertreter, sondern auch durch einen ihrer Mitarbeiter vertreten lassen können.
2. Eine solche Vertretungsklausel ist ferner regelmäßig ergänzend dahin auszulegen, dass sich eine juristische Person in der Eigentümerversammlung jedenfalls auch von einem Mitarbeiter einer zu demselben Konzern gehörenden (weiteren) Tochtergesellschaft vertreten lassen darf, wenn diese für die Verwaltung der Sondereigentumseinheiten zuständig ist.

BGH, Urt. v. 28.6.2019 – V ZR 250/18

 


Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

 

BGB § 906 Abs. 1 S. 2 u. 3
Blendwirkung von Dachziegeln

Zur Duldungspflicht einer von Dachziegeln ausgehenden Blendwirkung durch Nachbarn.

OLG Hamm, Urt. v. 9.7.2019 – 24 U 27/18

 


Familienrecht

 

BGB §§ 90a, 1361a, 1568b
Herausgabe und Zuweisung eines Haustieres nach Ehescheidung

Die Herausgabe und Zuweisung eines Hundes richtet sich anlässlich der Trennung nach § 1361a BGB und anlässlich der Scheidung nach § 1568b BGB. (Leitsatz der DNotI-Redaktion)

OLG Stuttgart, Beschl. v. 23.4.2019 – 18 UF 57/19

 


Gesellschaftsrecht

 

InsO § 135 Abs. 1 Nr. 2
Höhe einer darlehensgleiche Forderung des Gesellschafters gegen Gesellschaft bei taggleicher Hin- und Herzahlung

1a. Jede Forderung eines Gesellschafters auf Rückzahlung eines vom Gesellschafter aus seinem Vermögen der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Geldbetrags ist darlehensgleich, sofern ein solcher Rückzahlungsanspruch durchgängig seit der Überlassung des Geldes bestand und sich Gesellschafter und Gesellschaft von vornherein einig waren, dass die Gesellschaft das Geld zurückzuzahlen habe.
1b. Nehmen Gesellschafter und Gesellschaft taggleiche Hin- und Herzahlungen im Rahmen des gleichen darlehensähnlichen Verhältnisses ohne wirksamen anderen Rechtsgrund vor, kommt eine darlehensgleiche Forderung nur in Höhe des Saldos in Betracht.
1c. Vertragliche Ansprüche eines Gesellschafters auf marktübliche Zinsen für das von ihm gewährte Gesellschafterdarlehen stellen keine einem Gesellschafterdarlehen gleichgestellte Forderung dar, sofern sie nicht erst zu außerhalb jeder verkehrsüblichen Handhabung liegenden Zinsterminen gezahlt werden.
1d. Im Rahmen eines kontokorrentähnlichen Gesellschafterdarlehensverhältnisses ist eine Befriedigung des Darlehensrückzahlungsanspruchs gegenüber dem Gesellschafter nur anfechtbar, soweit der im Anfechtungszeitraum bestehende höchste Saldo bis zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens endgültig zurückgeführt worden ist.
(Weitere amtliche Leitsätze im Volltext)

BGH, Urt. v. 27.6.2019 – IX ZR 167/18

 


Steuerrecht

 

EStG §§ 6 Abs. 3 S. 1, 13, 15, 16
Bestellung eines Vorbehaltsnießbrauchs bei unentgeltlicher Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs

1. Bei den Einkünften aus Land- und Fortwirtschaft hat die Bestellung eines Nießbrauchs zur Folge, dass zwei Betriebe entstehen, nämlich ein ruhender Betrieb in der Hand des nunmehrigen Eigentümers (des Nießbrauchsverpflichteten) und ein wirtschaftender Betrieb in der Hand des Nießbrauchsberechtigten und bisherigen Eigentümers (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung).
2. Die Rechtsprechung zur unentgeltlichen Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs unter Nießbrauchsvorbehalt gilt auch für die Übertragung eines Verpachtungsbetriebs.
3. Zahlungen für die Entlassung des Grundbesitzes aus der Pfandhaft eines zum Betriebsvermögen gehörenden Nießbrauchsrechts sind betrieblich veranlasst und erhöhen ihrerseits das Betriebsvermögen.

BFH, Urt. v. 8.5.2019 – VI R 26/17

 


Verfahrensrecht

 

BGB § 2353; FamFG § 352; ZPO §§ 322, 325
Keine Bindung des Nachlassgerichts an Versäumnisurteil des Prozessgerichts

Im Verfahren betreffend die Erteilung und die Einziehung eines Erbscheins ist das Nachlassgericht nicht an ein rechtskräftiges Versäumnisurteil des Prozessgerichts gebunden, sofern das Urteil nicht zwischen allen Beteiligten des Verfahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit ergangen ist.

OLG Frankfurt, Beschl. v. 7.5.2019 – 21 W 42/19

 


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