Nachfolgend finden Sie eine
Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank
DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen,
Arbeitshilfen und Links.
Da instanzgerichtliche
Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung
rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt
werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum
dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
Aktuelles
Neue
Erbschaftssteuer-Richtlinien 2019
Der Bundesrat hat am
11.10.2019 den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 zugestimmt.
Die neuen Erbschaftssteuerrichtlinien können unter folgendem Link
abgerufen werden:
Erbschaftssteuer-Richtlinien 2019
Entscheidung der Woche
WEG §
25
Ergänzende Auslegung einer Klausel zur Vertretung in der
Eigentümerversammlung
1. Eine Bestimmung in
der Teilungserklärung, nach der Wohnungseigentümer sich in der
Eigentümerversammlung nur durch den Ehegatten, einen
Wohnungseigentümer oder den Verwalter vertreten lassen können,
ist regelmäßig dahin ergänzend auszulegen, dass sie auch für
juristische Personen gilt und dass diese sich nicht nur durch
ihre organschaftlichen Vertreter, sondern auch durch einen ihrer
Mitarbeiter vertreten lassen können.
2.
Eine solche Vertretungsklausel ist ferner regelmäßig ergänzend
dahin auszulegen, dass sich eine juristische Person in der
Eigentümerversammlung jedenfalls auch von einem Mitarbeiter
einer zu demselben Konzern gehörenden (weiteren)
Tochtergesellschaft vertreten lassen darf, wenn diese für die
Verwaltung der Sondereigentumseinheiten zuständig ist.
BGH, Urt. v.
28.6.2019 – V ZR 250/18
Immobilienrecht/allg. Zivilrecht
BGB §
906 Abs. 1 S. 2 u. 3
Blendwirkung von Dachziegeln
Zur Duldungspflicht
einer von Dachziegeln ausgehenden Blendwirkung durch Nachbarn.
OLG Hamm, Urt. v.
9.7.2019 – 24 U 27/18
Familienrecht
BGB
§§ 90a, 1361a, 1568b
Herausgabe und
Zuweisung eines Haustieres nach Ehescheidung
Die Herausgabe und
Zuweisung eines Hundes richtet sich anlässlich der Trennung nach
§ 1361a BGB und anlässlich der Scheidung nach § 1568b BGB. (Leitsatz der DNotI-Redaktion)
OLG Stuttgart,
Beschl. v. 23.4.2019 – 18 UF 57/19
Gesellschaftsrecht
InsO
§ 135 Abs. 1 Nr. 2
Höhe einer darlehensgleiche Forderung des Gesellschafters gegen
Gesellschaft bei taggleicher Hin- und Herzahlung
1a. Jede Forderung
eines Gesellschafters auf Rückzahlung eines vom Gesellschafter
aus seinem Vermögen der Gesellschaft zur Verfügung gestellten
Geldbetrags ist darlehensgleich, sofern ein solcher
Rückzahlungsanspruch durchgängig seit der Überlassung des Geldes
bestand und sich Gesellschafter und Gesellschaft von vornherein
einig waren, dass die Gesellschaft das Geld zurückzuzahlen habe.
1b. Nehmen Gesellschafter und Gesellschaft taggleiche Hin- und
Herzahlungen im Rahmen des gleichen darlehensähnlichen
Verhältnisses ohne wirksamen anderen Rechtsgrund vor, kommt eine
darlehensgleiche Forderung nur in Höhe des Saldos in Betracht.
1c. Vertragliche Ansprüche eines Gesellschafters auf
marktübliche Zinsen für das von ihm gewährte
Gesellschafterdarlehen stellen keine einem
Gesellschafterdarlehen gleichgestellte Forderung dar, sofern sie
nicht erst zu außerhalb jeder verkehrsüblichen Handhabung
liegenden Zinsterminen gezahlt werden.
1d. Im Rahmen eines kontokorrentähnlichen
Gesellschafterdarlehensverhältnisses ist eine Befriedigung des
Darlehensrückzahlungsanspruchs gegenüber dem Gesellschafter nur
anfechtbar, soweit der im Anfechtungszeitraum bestehende höchste
Saldo bis zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
endgültig zurückgeführt worden ist.
(Weitere amtliche Leitsätze im Volltext)
BGH, Urt. v.
27.6.2019 – IX ZR 167/18
Steuerrecht
EStG
§§ 6 Abs. 3 S. 1, 13, 15, 16
Bestellung eines Vorbehaltsnießbrauchs bei unentgeltlicher
Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs
1. Bei den
Einkünften aus Land- und Fortwirtschaft hat die Bestellung eines
Nießbrauchs zur Folge, dass zwei Betriebe entstehen, nämlich ein
ruhender Betrieb in der Hand des nunmehrigen Eigentümers (des
Nießbrauchsverpflichteten) und ein wirtschaftender Betrieb in
der Hand des Nießbrauchsberechtigten und bisherigen Eigentümers
(Bestätigung der ständigen Rechtsprechung).
2. Die Rechtsprechung zur unentgeltlichen Übertragung eines
land- und forstwirtschaftlichen Betriebs unter
Nießbrauchsvorbehalt gilt auch für die Übertragung eines
Verpachtungsbetriebs.
3. Zahlungen für die Entlassung des Grundbesitzes aus der
Pfandhaft eines zum Betriebsvermögen gehörenden
Nießbrauchsrechts sind betrieblich veranlasst und erhöhen
ihrerseits das Betriebsvermögen.
BFH, Urt. v.
8.5.2019 – VI R 26/17
Verfahrensrecht
BGB §
2353; FamFG § 352; ZPO §§ 322, 325
Keine Bindung des Nachlassgerichts an Versäumnisurteil des
Prozessgerichts
Im Verfahren
betreffend die Erteilung und die Einziehung eines Erbscheins ist
das Nachlassgericht nicht an ein rechtskräftiges
Versäumnisurteil des Prozessgerichts gebunden, sofern das Urteil
nicht zwischen allen Beteiligten des Verfahrens der freiwilligen
Gerichtsbarkeit ergangen ist.
OLG Frankfurt,
Beschl. v. 7.5.2019 – 21 W 42/19
|