Nachfolgend finden Sie eine
Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank
DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen,
Arbeitshilfen und Links.
Da instanzgerichtliche
Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung
rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt
werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum
dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
Entscheidung der Woche
BGB
§§ 125, 311b, 307 Abs. 1; BeurkG § 17a
Unwirksamkeit einer Reservierungsvereinbarung beim Bauträgervertrag
1. Schließen die
Parteien eine Reservierungsvereinbarung vor Abschluss eines
Grundstückserwerbsvertrages mit einem Bauträger, so bedarf diese
der notariellen Beurkundung, wenn das Entgelt ca. 1,1 % des Kaufpreises
beträgt und das Reservierungsentgelt verfallen soll, wenn der
Kaufinteressent den Grundstückskaufvertrag nicht schließt.
2. Eine Klausel über ein Reservierungsentgelt ist gem. § 307
Abs. 1 BGB unwirksam, wenn die Reservierungsfrist sich bei
Verzögerungen, die im Einflussbereich des Bauträgers liegen,
nicht verlängert oder eine Verlängerung nur beim Überschreiten
der Frist und nicht bei Verzögerungen während der Frist
eintritt.
AG Dortmund, Urt. v.
21.8.2018 – 425 C 3166/18
Immobilienrecht/allg. Zivilrecht
BGB
§§ 125, 177, 182 Abs. 1, 184 Abs. 1, 242; GO LSA § 70 Abs. 1, 2 u.
4; VOB/A § 18
Verpflichtungsgeschäft zulasten der Gemeinde;
Anforderungen nach § 70 Abs. 1 GO LSA a. F.
1. Nach § 70 Abs. 1
GO LSA a. F. sind Willenserklärungen, durch die die Gemeinde
verpflichtet werden soll, nur rechtsverbindlich, wenn sie
handschriftlich vom Bürgermeister unterzeichnet und mit dem
Dienstsiegel versehen sind. Fehlt das Dienstsiegel auf dem
Zuschlagsschreiben, so ist der Bauvertrag im Vergabeverfahren
nicht wirksam geschlossen worden. Zwar bedarf die
Zuschlagserteilung nach § 18 VOB/A 2012 keiner besonderen Form;
die Vorschriften der Gemeindeordnung regeln aber die
Vertretungsmacht des Bürgermeisters und sind keine Bestimmung
über die einzuhaltende Form.
2. Die in § 70 Abs. 4 GO LSA a. F. normierte Ausnahme vom
Erfordernis des Absatzes 1, eine Erklärung im Geschäft der
laufenden Verwaltung, ist nicht gegeben bei einem Bauauftrag,
der integraler Bestandteil einer umfangreichen und aufwändigen
Sanierung einer Kindertagesstätte ist.
OLG Naumburg,
Beschl. v. 26.11.2018 – 2 U 38/18
BGB §
662
Grundgeschäft der Vollmachtserteilung; Abgrenzung zwischen
Gefälligkeits- und Auftragsverhältnis
1. Hat der
Auftraggeber die Vollmacht mit Rechtsbindungswillen erteilt und
ist für den Auftragnehmer erkennbar, dass ein rechtliches und
wirtschaftliches Interesse an der Durchführung des Auftrags
besteht, so liegt der Vollmachtserteilung ein Auftragsverhältnis
zugrunde.
2. Auch wenn der Auftraggeber auf eine Rechnungslegung zunächst
verzichtet hat, kann die Pflicht zur Rechnungslegung jederzeit
wieder aufleben, sofern sich im Nachhinein erhebliche Zweifel an
der Zuverlässigkeit des Auftragsnehmers ergeben.
(Leitsätze der DNotI-Redaktion)
OLG Brandenburg,
Urt. v. 2.4.2019 – 3 U 39/18
BGB
§§ 1004 Abs. 1 S. 2, 1020, 1027, 1028, 1090 Abs. 1 u. 2
Dienstbarkeit zur Unterhaltung eines Fahrradunterstands
1. Eine
Dienstbarkeit zu einem Unterhaltungs- und Wartungsrecht an einem
Fahrradunterstand ist dahingehend auszulegen, dass das
Unterstellen von Fahrrädern von der Nutzung mit umfasst ist.
2. Das Versperren eines von zwei Eingängen zum
Fahrradunterstand stellt eine Behinderung der rechtmäßigen
Ausübung der Dienstbarkeit dar. (Leitsätze der DNotI-Redaktion)
OLG
Schleswig, Urt. v. 30.8.2018 – 11 U 131/17
FamFG
§ 109 Abs. 1 Nr. 1; ZPO § 24 Abs. 1; GBO § 22 Abs. 1
Internationale Zuständigkeit beim grundbuchrechtlichen
Berichtigungsverfahren
Ist eine
zweigliedrige Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren
Gesellschafter miteinander verheiratet sind, Eigentümerin eines
in Deutschland belegenen Grundstücks und überträgt ein
ausländisches Gericht in einer güterrechtlichen Entscheidung
einem Ehegatten den Gesellschaftsanteil des anderen, steht § 24
Abs. 1 ZPO der internationalen Zuständigkeit und damit der
Anerkennung dieser Entscheidung in einem grundbuchrechtlichen
Berichtigungsverfahren nicht entgegen.
BGH, Beschl. v.
16.5.2019 – V ZB 101/18
Gesellschaftsrecht
GmbHG
§ 40; GesLV § 2
Gesellschafterliste; Beifügung einer Veränderungsspalte
Außerhalb des
Anwendungsbereich des § 2 Abs. 2 GesLV ist einer
Gesellschafterliste nach § 40 GmbHG nicht zwingend eine
Veränderungsspalte beizufügen.
KG, Beschl. v.
26.3.2019 – 22 W 81/18
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